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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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7.2 Änderungen Kulturlandplan7.2.1 Spezialzone BergwerkDas Areal des Bergwerks wird der neuen „Spezialzone Bergwerk“ nach Artikel 18 RPG zugewiesen. Inder Spezialzone sind ausschliesslich Bauten, Anlagen und Nutzungen erlaubt, welche dem Betriebskonzeptvom 30. April 2012 entsprechen. Im diesem Betriebskonzezept sind die bestehenden undvorgesehenen Nutzungen und die dazu notwendigen baulichen Massnahmen beschrieben (sieheBeilage zum <strong>Planungsbericht</strong>)Die Abgrenzung der Zone ist so gewählt, dass alle bestehenden Bauten und Anlagen (inklusive beiderStolleneingänge) innerhalb der Zone liegen. Die auf dem Gelände bestehenden Gewerbe- und Wohnbautenunterstehen der Besitzstandsgarantie. Bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit demGewerbebetrieb sind in Absprache mit dem <strong>Gemeinde</strong>rat zu treffen.Ein entsprechender Paragraf wird neu in die BNO aufgenommen.Abbildung 17: Spezialzone BergwerkHellrot: Spezialzone BergwerkQuelle: Kulturlandplan, A+W<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 44

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