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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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7.1.8 SondernutzungspläneFolgende Sondernutzungsplanpflichten werden aufgehoben, bzw. geändert:Hübstelstrasse / Uekerstrasse, Parzellen 33, 934, 935, 942, 948, 950, 954:Das Gebiet ist schon fast vollständig überbaut. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben.Alte Landstrasse / Türlestrasse / Landweg, Parzellen 25, 27,28, 44, 953, 961, 962, 963, 965:Hier existiert ein rechtskräftiger Gestaltungs- und Erschliessungsplan. Die Erschliessungsanlagen sindfertig erstellt. Die Sondernutzungsplanpflicht wird teilweise aufgehoben, der bereits bestehende SNPAlte Landstrasse / Türle bleibt mit einer kleinen Änderung in Kraft. Die Bestimmung, dass die Überbauungnach dem Richtprojekt 2003 auszuführen ist, soll wegfallen.Steigerstrasse / Steigerweg / Steigerstich:Es sind zwei rechtskräftige SNP vorhanden (Erschliessungsplan Steiger-Hübstel sowie GestaltungsplanSteigerstrasse Ost). Die Erschliessungsanlagen sind fertig erstellt. Die Sondernutzungsplanpflichtwird aufgehoben, der bestehende Erschliessungsplan Steiger-Hübstel bleibt in Kraft. Der GestaltungsplanSteigerstrasse Ost wird aufgehoben, da das Gebiet überbaut, die Erschliessung mit demErschliessungsplan Steiger-Hübstel sichergestellt ist und die Parzellen in der Dorfkernzone liegen.Steigerstrasse / Bergwerkstrasse, Parzelle 220:Hier existiert ein rechtskräftiger Erschliessungsplan. Die Parzelle wird im Rahmen der Revision vonW3 in W2d umgezont und neu in der SNP-Pflicht für das Gebiet Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse integriert(siehe auch Kapitel 7.1.6 Umzonungen sowie Kapitel 7.1.1 Siedlungsentwicklung)Hofackerweg / Hofackerstrasse, Parzellen 158-161. 172-178, 930, 955-960:Das Gebiet ist grösstenteils überbaut und vollständig erschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht wirdaufgehoben.Sonnhaldenstrasse / Schwerzleweg, Parzellen 333-337, 319, 320, 372, 373, 924:Nördlich der Sonnhaldenstrasse existiert ein rechtskräfiger Erschliessungsplan. Das Gebiet ist zumTeil schon überbaut und vollständig erschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben.Hauptstrasse / Burghaldenstrasse, Parzellen 362, 363, 365, 440, 441, 443, 917Das Gebiet ist grösstenteils überbaut und erschlossen. Die definitive Erschliessung der Parzellen 362und 443 kann im Baugesuchsverfahren geklärt werden. Die Sondernutzungsplanpflicht wird angepasst(vgl. Ausführungen zu Parzellen 357 und 369).Bündte, Parzellen 971-982:Die Erschliessung und Überbauung gemäss rechtskräftigem SNP sind fertig gestellt. Der SNP bleibt inKraft, die SNP-Pflicht wird aufgehoben.Kirchstrasse / Schulhausstrasse, Parzelle 406:Diese Parzelle wird neu der Dorfzone zugewiesen. Die bestehende Sondernutzungsplanpflicht wirdmit dem Aufwertungsgebiet Staffeleggbach zusammengelegt (siehe auch Kapitel 7.1.6 Umzonungenund 7.1.1 Gestaltungspläne).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 40

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