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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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Abbildung 12: Kompensationsmöglichkeiten1765243Quelle: Bauzonenplan rechtskräftig, A+WSiedlungsbegrenzungslinienDie Idee von Siedlungsbegrenzungslinie wurde in der Planungskommission aufgegriffen, insbesondereweil mit dem Richtplan 2011 Siedlungsbegrenzungslinien als neuer Festlegungsgegenstand eingeführtwerden sollen. Gemäss dem ersten Entwurf hätten die <strong>Gemeinde</strong>n von sich aus aktiv werdenund innerhalb einer bestimmten Zeit Siedlungsbegrenzungslinien festlegen müssen. Der zweite Entwurfsieht nun vor, dass der Regierungsrat zusammen mit den <strong>Gemeinde</strong>n und den Replas eineVorlage zur Festsetzung von Sieldungsbegrenzungslinien im Richtplan ausarbeitet. Aus diesemGrund werden in der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision keine Siedlungsbegrenzungslinienbezeichnet.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 31

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