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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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8 821014Walter Hugo-Fuchs Uekerstrasse 15072 <strong>Herznach</strong>Neuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 indie Parzellen Nr. 87, 1012-1015. Eigentümer derParzellen Nr. 1014 und 82. Parzelle Nr. 1014 ist in3 Zonen: Dorfzone, W2d und mehrheitlich ÖBA.Parzelle Nr. 82 ist je zur Hälfte in der ÖBA undW2d.Anträge: Umzonung der Parzelle N. 1014 in dieW2dReduktion der ÖBA auf die Parzelle Nr. 84; ganzeParzelle Nr. 82 der W2d zuweisen.Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebungder Verenakapelle und dem Schutz desOrtsbildes.Nur Bereinigung derZonengrenzen; keinegrösseren Umzonungen.(1015: keine Änderung,1014: Teil in ÖBA, Teil inW2d, 1013: ganz in W2d;1012 und 1016: D)GemässPlanungskommission9 1013 Erwin Hugo Hofackerstr. 155027 <strong>Herznach</strong>Neuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 indie Parzellen Nr. 87, 1012-1015. Eigentümer derParzelle Nr. 1013. Diese liegt zum Hauptteil in derW2d und zu einem kleineren Teil der Dorfzone.Antrag: Zuteilung der ganzen Parzelle Nr. 1013 indie W2d.Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebungder Verenakapelle und dem Schutz desOrtsbildes.Nur Bereinigung derZonengrenzen; keinegrösseren Umzonungen.(1015: keine Änderung,1014: Teil in ÖBA, Teil inW2d, 1013: ganz in W2d;1012 und 1016: D)GemässPlanungskommission10 544, 545,549R. + R. Zimmerli-SennLindenstr. 2B5027 <strong>Herznach</strong>Parzellen Nr. 544, 545, 549 in der W2d als einzigeParzellen in der Umgebung sind ein Fremdkörper.W2d mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern passtnicht an den Dorfrand.Antrag: passenden (besserer) Abschluss für denDorfrand suchen.Das Gebiet befindet sich in einer ebenenLage, ist gut erschlossen und daher für einedichtere Überbauung gut geeignet. Aufgrundder BNO-Vorschriften (Abstände,Mehrlängenzuschlag) ist eine grosseÜberbauung gar nicht möglich.Keine ÄnderungKeine Änderung.11 560 Ernst Leimgruber Sonnhaldensteig75070 FrickAntrag: Einzonung (WG oder W) der Parzelle Nr.560.Keine Änderung der Parzelle Nr. 552.Begründung: gut erschlossen, war früher einmal inder Bauzone; <strong>Herznach</strong> hat nur wenigGewerbezone.Kanton genehmigt keine Einzonung vonzusätzlichem Gewerbegebiet, da <strong>Herznach</strong>noch genügend Reserven hat; eine„Inselbauzone“ ist zudem nicht zulässig.Keine Einzonung derParzelle Nr. 560Keine Einzonung.12 2942Familie MayerAlte Landstrasse5027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Waldstück in der BauzoneAntrag: Waldstück in Grünzone umzonen.Begründung: Waldabstand von 18 mverunmöglicht Bebauung des südlichen Teils derParzelle Nr. 29: Widerspruch zum Grundsatz derinneren Verdichtung; Waldflächen in der Bauzonesind unüblich. Grundstück sollte als Baulandgenutzt werden können, da es auch als solchesversteuert wird.Bauzonen grenzen sehr häufig an Wald, in alldiesen Fällen ist der Waldabstandeinzuhalten.Eine Umzonung von Wald ist nicht möglich.Um Wald einer Grünzone zuzuweisen, wäreeine „Rodung“ („dauernde odervorübergehende Zweckentfremdung vonWaldboden“) notwendig. Rodungen sind inder Schweiz verboten (Waldgesetz, Art. 4 und5).Keine ÄnderungKeine Änderung.Eine Reduktion des Waldabstandes wäreaber möglich und wird in begründeten Fällenauch genehmigt. Mit einem reduziertenWaldabstand sollte eine zusätzliche Baute aufParzelle Nr. 29 möglich sein.Seite 3 von 7 GR Sitzung 12.04.12 / Ref. 66145

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