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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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Abbildung 13: Schutzzone KirchenbezirkÄnderungsplanQuelle: Bauzonenplan und Änderungsplan A+WBauzonenplanEhemaliges Trasse Umfahrungsstrasse:Auf der Westseite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> war für die einst geplante Ortsumfahrung im Rahmen derGüterzusammenlegung Land ausgeschieden worden (Parzellen 157 und 213). Die beiden Parzellensollen wieder auf die angrenzenden Liegenschaften der W2d verteilt werden. Eine entsprechendeLandumlegung wurde bereits vorgenommen. Diese Flächen werden damit auch der Zone W2d zugewiesen.Bauzonengrenze:Die Aussengrenze des Baugebiets soll möglichst entlang von Parzellengrenzen verlaufen. Darumwurde die Baugebietsgrenze an einigen Orten auf die Parzellengrenze fixiert: An der Hübstelstrasse(Parz.73), am Schwerzleweg (Parz. 333) und am Roggesbüelweg (Parz. 514 und 515). Auf der Parzelle514 wurde die Bauzonenfläche zusätzlich an die rechtskräftige Waldfeststellung angepasst. Woam Baugebietsrand keine Parzellengrenzen vorhanden sind, wurden bei Bedarf Masse festgelegt.Alte Landstrasse / Läi:Aufgrund der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung und eines Gesprächs mitdem Kreisplaner hat der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Empfehlung der Planungskommission entschieden, imBereich Alte Landstrasse / Läi am Verlauf der Bauzonengrenze nichts zu ändern. Als Konsequenzdaraus müssen die nicht zonenkonformen Bauten und Anlagen rückgebaut werden.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 33

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