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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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1 Einleitung1.1 Anlass und AuftragAn der <strong>Gemeinde</strong>versammlung im Juni 2009 hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> die Revision der Allgemeinenkommunalen Nutzungsplanung beschlossen. Das heute gültige Planungswerk ist über 15 Jahrealt und muss aus folgenden Gründen in verschiedenen Bereichen angepasst und überarbeitet werden:• Geänderte Vorgaben der übergeordneten Planungsebenen, insbesondere Anpassungenaufgrund des neuen Baugesetzes und des kantonalen Richtplans (z.B. Landschaftsschutzgebiete)• Anpassungen an aktuelle Verhältnisse aufgrund der regen Bautätigkeit in den letzten Jahren(z.B. neue Erschliessungsstrassen)• Vorausschauende aktive Planung in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Landschaft(z.B. Speziallandwirtschaftszonen).1.2 Bestandteile der Vorlage• Bauzonenplan, Massstab 1:2’000• Kulturlandplan, Massstab 1:5'000• Änderungen Bauzonenplan, Massstab 1:2’000• BNO• <strong>Planungsbericht</strong>:Im <strong>Planungsbericht</strong> werden die Ausgangslage, die Hintergründe und Ziele der Planungsvorlagebeschrieben, die einzelnen Planungsinhalte und administrative Belange erläutertund verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen. Der <strong>Planungsbericht</strong> ist nachArt. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) ein obligatorischer Bestandteil von Nutzungsplanungenund dient dazu, Interessierte, Betroffene und Genehmigungsbehördenüber die Vorlagen zu informieren.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 3

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