Justitia | Neue Blätter für Wehr- und Dienstrecht Die Bundeswehr März 2011 43schweren Fällen eine Herabsetzungum einen oder mehrere Dienstgradeverwirkt. Hieran hält der Senat ausGründen der Gleichbehandlung undRechtssicherheit fest. Im vorliegendenFall indiziert das aus zwei Tatkomplexenbestehende erst- und einmaligeFehlverhalten des Soldaten,so das BVerwG, den Ausspruch einerlaufbahnhemmenden Maßnahme inForm eines Beförderungsverbotes.Das BVerwG geht von einem „mittlerenFall“ aus, der keine hinreichendenAnhaltspunkte für eine Modifizierungder zu verhängenden Disziplinarmaßnahmenach „oben“ oder„unten“ bietet, so dass es bei derRegeleinstufung (= „Ausgangspunktder Zumessungserwägungen“)<strong>bleibt</strong>. Der Senat hält dabei im Ergebnisallerdings die Verhängung einesdeutlich unter der mittleren Laufzeitzurückbleibenden Beförderungsverbotes(vgl. § 60 Abs. 2 Satz 1 WDO:mindestens ein Jahr und höchstensvier Jahre) von einem Jahr für ausreichend.Den Soldaten belastet sein vorsätzlicheigennütziges Fehlverhaltenals Stabsoffizier vor allem im Hinblickauf den ersten Tatkomplex „privatnützigeInanspruchnahme derDienstleistung von sechs unterstelltenWehrpflichtigen in ihrer Freizeitam Sonntag“. Ein solches Verhalteneines Batteriechefs, zumal im Rangeines Majors, gegenüber seinenwehrpflichtigen Untergebenen verbietetsich generell; es hat den Grenzbereichvon noch zulässiger Kameradenhilfedeutlich überschritten. Auchdas schuldhaft pflichtwidrige Verhaltendes Soldaten im zweiten Tatkomplex„Hin- und Rücktransport vonsechs ihm unterstellten Wehrpflichtigenmit einem Dienstfahrzeug zu seinemWohnhaus“ ist grundsätzlichvon Gewicht. In diesem Zusammenhangkommt dem Soldaten allerdingszugute, dass er bei seinem Dienstherrennur einen Bagatellschaden verursachthat und die von der Vorinstanzbindend festgestellte Erteilung eineBefehls zu nichtdienstlichenZwecken vom Senat im Rahmen seinerBemessungserwägungen nicht„überbewertet“ wird. Die erstinstanzlicheAnnahme eines entsprechendenPflichtenverstoßes beruhtim Wesentlichen auf der Einlassungdes Soldaten. Die tatsächlichen Feststellungendes Truppendienstgerichtsgeben nur wenig dafür her, dassder Soldat dem Zeugen OberfeldwebelW. die Umwegtransportfahrtender sechs Helfer „befohlen“ hat(„Anweisung zu einem bestimmtenVerhalten mit dem Anspruch aufGehorsam“); eine entsprechendePflichtverletzung war auch nichtangeschuldigt. Zugunsten des Soldaten,dem Tatmilderungsgründe nichtzur Seite stehen, lässt sich anführen,dass es sich um ein erst- und einmaligesFehlverhalten eines auch strafrechtlichennicht vorbelasteten Soldaten<strong>ohne</strong> erkennbar negative Auswirkungenhandelt. Den Soldatenentlastet zudem nicht nur sein auch inder Berufungshauptverhandlungerkennbar gewordenes sehr positivesPersönlichkeitsbild sowie das guteLeumundszeugnis der damaligenAngehörigen seiner Batterie, sondernauch das ihm bescheinigte überdurchschnittlicheLeistungsbild. Erhat in seinem Leistungsverhaltennicht nachgelassen und sich auf dieseWeise erfolgreich nachbewährt.Trotz seines Fehlverhaltens zeichnetdies den Soldaten in besonderer Weiseaus. Schließlich spricht für ihnauch, dass er sich glaubhaft als einsichtigund reuig gezeigt hat.Nach alledem wäre ursprünglichdurchaus die Verhängung einesBeförderungsverbotes von etwa zweibis zweieinhalb Jahren in Betrachtgekommen. Wegen des weiterenZeitablaufs sowie aus spezial- undAnzeigeDer Klassiker in der 31. AuflageFrank J. Weisefür SoldatenAnleitung zum Steuernsparen.Mit Beispielen und aktuellen Urteilen.Für alle aktiven Soldaten sowie Versorgungsempfänger.€ 10,15Steuerlich absetzbar,d.h. bares Geld vom Finanzamt zurück.Spezial: Auslandseinsätze.Oder: Steuerbookware!Steuerfibel + SteuersoftwareBuch und CD, zusammen nur € 19,80generalpräventiven Erwägungenhielt der Senat nunmehr jedoch nurnoch den Ausspruch eines Beförderungsverbotesfür die Mindestdauervon einem Jahr für erforderlich, aberauch ausreichend. Das Dienstvergehenliegt hier inzwischen fast dreiJahre zurück. Seit Anfang Juli 2007liefen disziplinarische Vorermittlungengemäß § 92 Abs. 1 WDO. DieBelastung durch die Dauer des Disziplinarverfahrensmit der Ungewissheitseines Ausgangs hat zur Folge,dass die Pflichtenmahnung für denSoldaten, die mit einer solchen Maßnahmebewirkt werden soll, geringerausfallen kann. Insbesondere unterliegtder Soldat seit dem Beginn derVorermittlungen bereits einem faktischenBeförderungsverbot. Im Übrigenhandelt es sich hier um einen Soldatenmit einem sehr positiven Persönlichkeitsbildund überdurchschnittlichenLeistungsbild, der sicherfolgreich nachbewährt hat. Denzusätzlichen Ausspruch einer Kürzungder Dienstbezüge gemäß § 58Abs. 4 WDO hielt der Senat nicht fürerforderlich. Eine solche Disziplinarmaßnahmekommt insbesonderedann in Betracht, wenn erkennbar ist,dass ein Beförderungsverbot keineAuswirkungen auf den weiterendienstlichen Werdegang des Soldatenhaben wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2WDO). Diese Voraussetzungen liegenhier aber nicht vor. Der erst …Jahre alte Berufssoldat hätte <strong>ohne</strong> daslaufende Disziplinarverfahrenbereits zur Beförderung zum Oberstleutnantangestanden. Nun muss derSoldat warten, bis das einjährigeBeförderungsverbot aufgrund dervorliegenden Entscheidung abgelaufenist. Für eine zusätzliche Kürzungseiner Dienstbezüge bestand deshalbkeine Notwendigkeit.Anmerkung und Hinweise für diedie PraxisDas BVerwG ging bei seiner Maßnahmebemessungnicht von einemUnverzichtbar für ausscheidende Soldaten!Frank J. Weise- Was ist zu tun?Der geplante Abschluss der Dienstzeit.Der Start ins zivile Berufsleben.Erkennen Sie Ihre Möglichkeiten!Bewerbungsstrategie, KarriereplanungDabei: Versorgungsrechte der Soldaten„Für Soldaten mittlerweile als Standardwerketabliert. Fazit: Empfehlenswert, eine kompakte,trotzdem ins Detail gehende Hilfe für denWechsel ins zivile Berufsleben“Die BundeswehrDie passende Ergänzung zum Buch:Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Vorbereitungund Ablauf der Bewerbung,.für SoldatenLeitfaden für die erfolgreiche Bewerbungvon ausscheidenden Soldaten.für SoldatenRatgeber-CD mit Textmappen mit: Vollmachten,Testamentvorlagen, Gesetzestexte,Aktuelle Rechtsprechungleichten oder schweren, sondernvon einem mittleren („durchschnittlichen“)Fall der schuldhaftenPflichtverletzung aus, so dass esbei der Regeleinstufung (= „Ausgangspunktder Zumessungserwägungen“)„Beförderungsverbot“verblieb. Hätte ein höherer bzw.niedriger Schweregrad vorgelegen,wäre gegenüber der Regeleinstufungdie zu verhängende Disziplinarmaßnahmenach „oben“ bzw.nach „unten“ zu modifizierengewesen. Für die „Eigenart undSchwere des Dienstvergehens“kann z.B. von Bedeutung sein, obder Soldat einmalig oder wiederholtversagt hat, und bei den „Auswirkungen“des Fehlverhaltenssind die konkreten Folgen für denDienstbetrieb sowie schädlicheWeiterungen für das Außenbild derBundeswehr in der Öffentlichkeitzu berücksichtigen. Hinsichtlichdes Zumessungskriteriums „Maßder Schuld“ ist neben der Schuldform(Vorsatz, Fahrlässigkeit) dasVorliegen von Erschwerungs- undMilderungsgründen in den Tatumständenbei der endgültigenBestimmung der Disziplinarmaßnahmein Betracht zu ziehen.Im vorliegenden Fall spielteaußerdem die lange Dauer des Disziplinarverfahrenseine Rolle. DieserUmstand führte dazu, dass dasBVerwG anstelle eines Beförderungsverbotsvon etwa zwei biszweieinhalb Jahren ein Beförderungsverbotvon lediglich einemJahr ausgesprochen hat. ■BestellcouponIch bestelle hiermit:Anzahl:Steuerfibel................ á € 10,15Steuerbookware....... á € 19,80Dienstzeitende.......... á € 9,80Bewerbungsmappe…á € 5,00Bewerbungs-CD ……á € 9,80Vorsorgepaket…….. á € 14,80Zzgl. VersandkostenName:Straße:……………………………….…...………………………………..… ……………………………..,.PLZ, Wohnort: ………………………….…Telefon: ………………………………….Förderungsgesellschaft des <strong>DBwV</strong> mbHSüdstraße 12353175 Bonn (02 28) 38 23 – 224 (02 28) 38 23 – 220Mehr Informationen - Besuchen Sie uns:www.verlagpa.de
44 Die Bundeswehr März 2011Ansprechpartner imEinsatz befördertStabsfeldwebel Rainer Lucke(Foto, M.) ist einer derAnsprechpartner des DeutschenBundeswehrVerbands im Einsatz.Er ist seit Mitte Januar 2011 alsMentor im OMLT im afghanischenKundus eingesetzt und leistet somiteinen wichtigen Beitrag zur Stabilisierungdes Landes, indem er dieAusbildung der Soldaten derAfghan National Army (ANA)unterstützt. Am 21. Februar wurdeunser Ansprechpartner zu seinerÜberraschung, aber auch zu seinerFreude, im Einsatz zum Stabsfeldwebelbefördert. Der Verband gratuliertStabsfeldwebel Lucke zu dieserBeförderung und wünscht ihmalles Gute für den weiteren Verlaufseines Einsatzes.■Auslandseinsatz/Familienbetreuung<strong>DBwV</strong> verstärkt sein Engagement zurUnterstützung in Einsätzen und -vorbereitungDer Betreuung und Unterstützungvon Truppenteilen undDienststellen sowie der örtlichenKameradschaften beim Thema„Auslandseinsatz“ kommt in der täglichenVerbandsarbeit zentraleBedeutung zu. Diese reicht von denAnsprechpartnern im Einsatz bis zuUnterrichtungsmöglichkeiten undkonkreter Hilfe des Verbandes in derEinsatzvorbereitung.Diese Möglichkeiten der Hilfestellungwaren für die Einsatzeinheitenbisher oft mit der Suche nach denrichtigen Kontakten – z. B. zum<strong>DBwV</strong> – verbunden. Daraus resultiertenicht selten Unzufriedenheit.Ein Grund war, dass detaillierteInformationen zum Thema „Einsätze“weder auf der Homepage des<strong>DBwV</strong> zu finden waren, noch imSinne einer gemeinsamen Vorgehensweisestrukturiert und inhaltsgleichangeboten wurden. Auf Initiativeder Landesverbände wurde mitder Erweiterung der Homepage nunAbhilfe geschaffen.Der Link wird im Internet auf derStartseite angezeigt (www.dbwv.de).Auf einer Vielzahl von Seiten wirdOberstleutnant Stephan Müllersehr detailliert ausgeführt, welcheUnterstützung die Truppe vom Verbandin Anspruch nehmen kann.Ansprechstellen und Erreichbarkeitensind aufgeführt. Dazu kommenDokumente zum download.Für die Einsatzvorbereitung werdenzahlreiche Angebote zur Unterrichtungempfohlen. Sie sind fürmilitärische Dienststellen kostenfrei.Die Themen sind im Hinblick auf die§§ 10 (Pflichten des Vorgesetzten)und 31 Soldatengesetz (Fürsorgepflicht)als Aus- und Weiterbildungengemäß § 6 Soldatengesetz oderZDv 12/1 (Politische Bildung) zurAufnahme und Nachweis der Dienststelleim Dienstplan und/oder Befehlgeeignet.Das Thema „Ansprechpartner imEinsatz“ nimmt ebenfalls breitenRaum ein. Leitverband für alle Einsatzverbändeist derzeit die 1. Panzerdivision.Daher ist für die Betreuungder Einsätze in diesem Jahr derLandesverband Nord zuständig. Sehrengen Kontakt pflegt der zur Leitdivisionüber den „Beauftragten fürAnsprechpartner im Einsatz“,Oberstleutnant Stephan Müller. Erwiederum hält Verbindung zu denAnsprechpartnern im Einsatz und istderen zentrale Ansprechstelle inDeutschland.Wer sich nicht ausschließlich imInternet informieren will, kann sichalle Auskünfte auch jederzeit in dernächsten Landesgeschäftsstelle besorgen.■Aus den FamilienbetreuungszentrenSchwerin. Informationen und ein Neujahrsbrunchstanden auf dem Programm der jüngsten Veranstaltungdes FBZ Schwerin. Nach der Begrüßung durchden Leiter, Oberstabsfeldwebel Walter Trump, wurdendie rund 50 Gäste über die neuesten Entwicklungenin den Einsatzgebieten der Bundeswehrinformiert. Im Mittelpunkt stand die Lage in Afghanistan,wo der Großteil der Soldaten Dienst leistet.Die Truppenküche der Werder-Kaserne hatte in dieserZeit ein Buffet angerichtet und nach einer erstenVerkostung stellten sich die Partner des FBZ imNetzwerk der Hilfe vor (Foto): Sozialdienst derBundeswehr, Militärseelsorge, Bundeswehr-Sozialwerk und BundeswehrVerband. Das Wichtigstewaren aber die Gespräche der Angehörigenuntereinander und natürlich mit den Netzwerkpartnern.Eine Mutter wusste zu berichten, dass sie 1972zu ihren Hippie-Zeiten über den Kyber-Pass nachAfghanistan eingereist war. „Im Februar geht meinJunge dahin, da hat sich bestimmt einiges getan.“München.Mehr als 80 Angehörige von Soldaten imEinsatz haben an der jüngsten Informations-Veranstaltungdes Familienbetreuungszentrums Münchenund dem anschließenden Besuch im „SeaLife“ im Münchener Olympia-Park teilgenommen.Der Leiter des FBZ begrüßte die Gäste. Anschließendhielt Oberstabsfeldwebel WolfgangPointl einen Vortrag. Als Gastsprecherwar Oberstabsfeldwebel Zöhler vom Bundeswehr-Sozialwerkeingeladen, der überdie Vorteile und Möglichkeiten der Organisationreferierte.Bogen. Informationen aus dem Kosovound die Vorbereitung der Familien auf die Rückkehrder Einsatzsoldaten standen im Mittelpunkt derInfoveranstaltung des FBZ Bogen. Zunächst informierteder Kommandeur des PzPiBtl 4, OberstleutnantRaab, über seinen Kosovo-Einsatz und standden Fragen der Einsatzfamilien Rede und Antwort.Film- und Bildbeiträge aus dem ISAF-Einsatz rundetendie Einsatzinformationen ab. Natürlich kamauch der Gedanken- und Erfahrungsaustausch nichtzu kurz. Die Vertreter des psychosozialen Netzwerkesaus Bogen bereiteten die Angehörigen inGesprächsrunden auf die Rückkehr der Einsatzsoldatenvor. Durch wertvolle Anregungen und Hilfestellungen,aber auch Tipps von einsatzerfahrenenFamilien, fühlten sie die Familien bestens informiert.Bei Kaffee und Kuchen klang die Veranstaltungin gemütlicher Atmosphäre aus.Saarlouis. Rund 100 Angehörige haben sich inSaarlouis über die vielfältigen Betreuungs- undBeratungsangebote der Bundeswehr informiert.Organisatoren der Veranstaltung waren das FamilienbetreuungszentrumSaarlouis und die Luftlandebrigade26. In zwei Videokonferenzen schildertenEinsatzsoldaten ihre ersten Eindrücke aus Kunduz.Dem Leiter des FBZ, Oberstabsfeldwebel WolfgangDreher, steht ein siebenköpfiges Team zur Seite.Um optimale Betreuung zu gewährleisten, wurdeam Standort Zweibrücken eine Zweigstelle desFamilienbetreuungszentrums eingerichtet. EineVerbindung nach Afghanistan stellte an diesem TagRadio Andernach her. Viele Gäste nutzten die Möglichkeit,Grußworte ins Einsatzland zu übermitteln.Der Künstler Mike Mathes (Foto) aus Saarlouis versuchteweniger mit Worten als mit Augen eineBrücke nach Afghanistan zu schlagen. „DieseAugen sowie die persönlichen Grüße sollen den Soldatenim Einsatz Hoffnung und Zuversicht geben“,sagte Mathes. Sein Projekt „1000 Augen“ gestalteter seit 2003 mit der Saarlandbrigade, der evangelischenMilitärseelsorge sowie der KatholischenArbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung. Nichtwenige ergänzten die Kunstleinwand mit Augen undGrüßen, um den Einsatz der Soldaten am Hindukuschzu würdigen und ihnen Mut zu machen. ■