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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

LUDWIG HÄNSELMANN<br />

deputierten war unter den Berufenen nichts weniger als Andrang: Bürgermeister<br />

Henning Röhrhandt wollte sich dem Mandate schlechterdings nicht<br />

unterwinden, Mitta Mais ward er seitens <strong>des</strong> Engen Rats nochmals inständig<br />

ersucht, C011tmunt' patrt'ae sich nicht zu entziehen. Dann wurde im Juli<br />

der nahende neue Termin wegen Unpässlichkeit <strong>des</strong> Herrn Syndici Ramdohrn<br />

ebenfalls abgeschrieben, und zum dritten Mal endlich im Oktober mit beweglicher<br />

Anführung <strong>des</strong> Abgangs vieler Herren und hohen Bedienten auch der<br />

auf den 3. November angesetzte.<br />

Der altstädter Bauermeister, dem <strong>das</strong> betreffende höfliche Schreiben tibergeben<br />

war, um es zur Besiegelung zu befordern, war so dummkühn, <strong>das</strong>s er<br />

unter der Hand es guten Freunden, seinesgleichen und etlichen Prokuratoren<br />

zu lesen gab, wonach denn der Inhalt bald männiglich bekannt und unter<br />

den Bürgern davon unterschiedlich geredet wurde. Der Rat schritt mit Ernst<br />

dagegen ein. Der dumme Teufel und der sich bei unbescheidenem Zungenschlag<br />

betreffen liess, musste es mit 42 Gulden, der Strafe "einer Fürsatz",<br />

mutwilligen Frevels, verbüsserJ. Ganz wohl jedoch war dabei den Oberen<br />

nicht zumute, immer wieder überschlich ihre Sprödigkeit gegen den Herzog<br />

die Sorge, <strong>das</strong>s dieser bei der Bürgerschaft etwa den einen oder andern Stein<br />

im Brette gewänne.<br />

Dem vorzubauen, hatten sie erst kürzlich sich sehr angelegen sein lassen.<br />

Als im September von Wolfenbüttel wieder der Reichssteuern wegen heftig<br />

angepocht war, hatten sie unverzüglich die Stände berufen, den Fall ihnen<br />

vorgelegt und diese Gelegenheit benutzt, sie über die Beschaffenheit der Dinge<br />

von Grund aus zu belehren, die Haltung <strong>des</strong> Rates zu rechtfertigen, den<br />

Gilden und Gemeinen die Liebeswerbungen <strong>des</strong> Herzogs abschmeckig zu<br />

machen, ihren erblichen Trotz aufzurütteln. Was <strong>das</strong> <strong>für</strong>stliche Haus Wolfenbüttel,<br />

führte ihr Worthalter aus, gegen <strong>Braunschweig</strong> zu behaupten von<br />

jeher gemeint gewesen und noch gemeint ist, hält nicht weniger in sich als<br />

<strong>das</strong> jus maj01'tlatt"s oder territort'alis superzort"taHs, die hohe Lan<strong>des</strong>obrigund<br />

Botmässigkeit, freie Macht und Gewalt über Güter und Personen der<br />

Bürger als ihrer Untertänigen. Die Stadt <strong>Braunschweig</strong> aber hat seit unvordenklichen<br />

Zeiten dem Römischen Reiche unmittelbar gedient, vom Reiche<br />

auch herrliche Regalia erlangt, und diesem nach haben die löblichen Vorfahren<br />

jenem attentato der Herzöge tapfer widerstanden, deren eiteln Befehlen<br />

nicht gehorcht, sich dagegen vielmehr protestando et resIJrvando<br />

nach Notdurft verwahrt, und nachdem so die Frage bei kaiserlichem Kammergerichte<br />

zum Stande Rechtens gediehen war, die Gegner, Heinrich Julius<br />

zumal und Friedrich Ulrich, abgesehen von den zwischendurch vorgefallenen,<br />

vertragsmässig beigelegten Feindseligkeiten, an den Rechtsweg gebunden.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042088

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