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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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HERZOG RUDOLF AUGUST UND SEINE HERREN GEVATTERN 49<br />

von hinnen gen Peine. Seitdem galt draussen <strong>das</strong> schlimmste <strong>für</strong> gewiss,<br />

"wunderseltsame Dinge": die Pest grassiere grausam in <strong>Braunschweig</strong>, sie<br />

fliesse auf dem Wasser, sie schwebe in der Luft, es sei ein greuliches Sterben<br />

dahier in allen Gassen. Mit der Ausschliessung <strong>Braunschweig</strong>s von jeder Gemeinschaft<br />

ward es nun bittrer Ernst.<br />

Als am 14. der Bote <strong>des</strong> Rats mit <strong>des</strong>sen Antwort auf die Mahnung Herzog<br />

Augusts vor Wolfenbüttel ankam, ward er nicht mehr ins Tor eingelassen:<br />

aus dem Fenster ging ein Kasten hernieder, der Torwart schrie ihm zu, seinen<br />

Kram darein zu legen und zog solchen dann auf. Einen andern Boten mit<br />

Briefen an Herzog Christian Ludwig von Celle und an <strong>des</strong>sen Beamte zu<br />

Gifhorn wies man bei der Orten ebenfalls ab; doch traf er den Herzog hernach<br />

unterwegs auf der Jagd, und dieser nahm die Papiere entgegen. Aber<br />

gleichzeitig ging hier auch ein cellisches Kanzleischreiben ein, worin die Wegschaffung<br />

<strong>des</strong> Stanks von den Strassen, die Reinhaltung der Häuser, die<br />

Sperrung der schon infizierten und die Absonderung infizierter Personen<br />

dringend anempfohlen wurde. Hierauf wollte der Rat dann entschuldigend<br />

vorstellig werden: nach Gelegenheit hiesiger Stadt (wollte sagen, bei dem<br />

grossmächtigen Worte, <strong>das</strong> die Bürgerschaft überall mitzureden hatte) sei solche<br />

Schärfe nicht wohl praktizierlich. Noch ehe jedoch diese Antwort konzipiert<br />

werden konnte, liess der Herzog hier anzeigen, <strong>das</strong>s er den Seinigen allen Handel<br />

mit <strong>Braunschweig</strong> verboten habe, bis sich die Seuche gemildert haben werde.<br />

lIIustrissimus säh es gern anders, schrieben nächstens <strong>des</strong>sen Kanzler und<br />

Rate, seinen Untertanen sei an den Kommerzien ganz so hoch gelegen wie<br />

der Stadt, sobald man Linderung verspüre, solle ehestens auch die Verordnung<br />

wieder aufgehoben werden.<br />

Gleiche Vorkehrung traf nächster Tage Herzog August, unter <strong>des</strong>sen Soldaten<br />

zu Wolfenbüttel derzeit ebenfalls ungewöhnliche Sterblichkeit einzureissen<br />

anfing. Ein <strong>für</strong>stliches Patent untersagte den <strong>Braunschweig</strong>ern Handel,<br />

Wandel und Verkehr im Fürstentume; den Untertanen wurde durch Edikt<br />

bei hoher Strafe eingeschärft, die Stadt zu meiden. Bald folgte mit ähnlichen<br />

Erlassen die brandenburgische Regierung zu Halberstadt nach. Die kurkölnische<br />

zu Hil<strong>des</strong>heim erklärte zwar im Juli auf Befragen, ein Verbot wider<br />

<strong>Braunschweig</strong> <strong>des</strong> Contagii halber sei dort nicht in Erwägung gezogen; gleichwohl<br />

jedoch stellte sie die Sperre nicht ab, die vom Drosten zu Peine auf<br />

Seiten dieses Grenzamts aus eigener Gewalt schon seit Wochen verhängt war.<br />

Sie ward hier und ringsum vor den Landwehrausgängen von Soldaten· oder<br />

Bauernvolkswachen und weiter hinaus auf den Strassen von streifenden<br />

Reitern gehandhabt. Mit grösster Strenge auf Wolfenbüttler Seite, wogegen<br />

die Lüneburger Amtleute zum Campe, zu Fallersleben, Meinersen und Gif-<br />

Braun.oh". Jahrbuoh Ill.<br />

Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042088

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