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Ahmadiyyat - Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland

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Aufklärung über die Grundlagen des sozialen Mitainandersdass jede unvoreingenommene Person, welcher Religion sie auch immerangehören mag, ihre Gerechtigkeit und Weisheit bestätigen müsste.Der Islam hat Frauen, Eltern, Ehemänner und Ehefrauen in die Listeder Erben aufgenommen. Er verbietet den Ausschluss irgendeines Erbenoder irgendwelcher Erben aus der Nachfolge; noch kann ein Mannseine Erben dadurch berauben, dass er das gesamte Erbe anderweitigvermacht. Ein Testament kann nur hinsichtlich eines Drittels des Eigentumsdes Vermachers aufgestellt werden, der Rest muss an seine Erbengehen. Des Weiteren kann ein Testament nicht zugunsten nur einesErben gemacht werden, jeder Erbe kann nur seinen ihm zustehendenAnteil am Erbe erhalten und nicht mehr. Der Anteil eines weiblichenErben ist meistens die Hälfte des Erbes eines männlichen Erben. In gewissenaußergewöhnlichen Fällen erhält ein weiblicher Erbe denselbenAnteil wie ein männlicher, aber es gibt besondere Gründe, die diese Abweichungvon der allgemeinen Regel rechtfertigen. Manch einer meint,dass die Regel, einer männlichen Person doppelt so viel zu geben, wieeiner weiblichen, ungerecht sei. Sie vergessen, dass unter den meistenGesetzsystemen selbst heute noch die Rechte weiblicher Personen überhauptnicht berücksichtigt werden und dass allein der Islam Frauenvolle Rechte zugestanden hat. Der Grund für diese Regel ist, dass eineFrau aus ihrem Eigentum weder für sich selbst noch für ihre Kinder zusorgen hat. Sie muss stets von ihrem Ehemann versorgt werden, wogegenein Mann mit der Pflicht, für seine Ehefrau und seine Kinder zusorgen, belastet ist. Falls eine Frau heiratet, ist sie jeder Sorge betreffsihres eigenen und des Unterhalts ihrer Kinder enthoben, und falls sienicht heiratet, - was der Islam nicht gut heißt, - braucht sie aus ihrem Eigentumnur sich selbst zu versorgen. Wenn ein Mann heiratet - und imIslam ist dies obligatorisch -, so ist er verantwortlich für den Unterhaltseiner Ehefrau und Kinder. Angesichts dessen hat der Islam den Anteileines Mannes auf das Doppelte dessen, was für eine Frau bestimmt ist,festgesetzt. Dies ist vollkommen gerecht.290

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