Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE
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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />
veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />
Zum 31.12.2009 stellen sich die Klassen, die alle der Kategorie Loans und Receivables zuzuordnen<br />
sind, wie folgt dar:<br />
Bilanzansatz Anwendungsbereich<br />
nach IFRS 7<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
Fair Value<br />
erfolgsneutral<br />
Dargestellt werden ausschließlich die in die Klasseneinteilung nach IFRS 7 fallenden Vermögenswerte<br />
und Schulden, sodass sich ein abweichender Ansatz zu den Bilanzsummen ergibt.<br />
30. Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen<br />
Fair Value<br />
erfolgswirksam<br />
〉〉 117<br />
Fair Value<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Liquide Mittel 4.749 4.749 4.749 – – 4.749<br />
Forderungen<br />
aus Lieferungen und Leistungen 5.582 5.582 5.582 – – 5.582<br />
Sonstige Vermögenswerte 833 – – – – –<br />
Verbindlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verbindlichkeiten<br />
1.513 1.513 1.513 – – 1.513<br />
gegenüber Kreditinstituten 1.628 1.628 1.628 – – 1.628<br />
Finanzschulden 0 0 0 – – 0<br />
Leasingverbindlichkeiten 69 69 69 – – 69<br />
Sonstige Verbindlichkeiten 2.870 1.021 1.021 – – 1.021<br />
Herr Dr. med. Dr. med. habil. Pfeiffer und die UP Med AG i.L. haben beim Landgericht München<br />
I die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich vom 28. Januar 2009 beantragt, da angeblich<br />
die aus dem Vergleich von der Gesellschaft geschuldete Veröffentlichung der Pressemitteilung<br />
nicht vertragsgemäß verbreitet worden sei. Hierzu fand am 10. November <strong>2010</strong> ein erster<br />
Termin zur Beweisaufnahme statt, die mit einem weiteren Termin am 23. März 2011 fortgesetzt<br />
wird. Nach Einschätzung der insoweit für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte ist der Antrag<br />
als unbegründet zurückzuweisen. Rückstellungen wurden daher nicht gebildet. Wie immer bei<br />
gerichtlichen Verfahren kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein zuständiges Gericht<br />
eine andere Rechtsauffassung hat.<br />
Die französische Tochtergesellschaft wurde durch einen in Vorjahren abberufenen Geschäftsführer<br />
verklagt. Die Klage ist im Geschäftsjahr wieder aufgenommen worden und wurde<br />
entsprechend der derzeitigen Einschätzungen des potenziellen Risikos in den Rückstellungen<br />
2009 erfasst und bleibt in <strong>2010</strong> unverändert bestehen.<br />
Sonstige Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der üblichen Geschäftstätigkeit des Konzerns<br />
ergeben, sind für sich genommen und in der Summe unbedeutend.