Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE
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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />
veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />
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Die nach Verabschiedung durch die EU am 24. März <strong>2010</strong> im EU-Amtsblatt veröffentlichten<br />
Änderungen haben im Berichtsjahr keine materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage der <strong>PULSION</strong> AG.<br />
Seit seiner Veröffentlichung im Jahr 2003 unterlag der IFRS 1, „Erstmalige Anwendung der<br />
IFRS“, diversen Anpassungen an neu veröffentlichte und geänderte Standards, wodurch der<br />
Standard immer komplexer wurde. Mit der Änderung am 25. November 2009 beschloss das<br />
IASB, dem IFRS 1 eine neue Gliederungsstruktur zu geben, um eine höhere Verständlichkeit zu<br />
erzielen und zukünftige Änderungen leichter einbinden zu können. Zudem wurde am 23. Juni<br />
<strong>2010</strong> eine weitere Änderung des IFRS 1 verabschiedet, die im Wesentlichen IFRS-Erstanwendern<br />
eine Erleichterung bei der Umstellung auf IFRS unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.<br />
Die nach Verabschiedung durch die EU am 26. November 2009 und 24. Juni <strong>2010</strong> im EU-Amts-<br />
blatt veröffentlichten Änderungen des IFRS 1 sind für die <strong>PULSION</strong> AG ohne Relevanz.<br />
Im November 2006 wurde IFRIC 12, „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“, veröffentlicht.<br />
Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Vereinbarungen, bei denen die öffentliche<br />
Hand als Konzessionsgeber Aufträge für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben an private Unternehmen<br />
als Konzessionsnehmer vergibt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben nutzt das private Unternehmen<br />
Infrastruktur, die in der Verfügungsmacht der öffentlichen Hand verbleibt. Das private<br />
Unternehmen ist für den Bau, den Betrieb und die Erhaltungsmaßnahmen in Bezug auf die<br />
Infrastruktur verantwortlich. Die Interpretation ist nach Verabschiedung durch die EU bereits<br />
am 26. März 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und danach spätestens für Geschäfts-<br />
jahre, die am oder nach dem 30. März 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Übergangsvorschriften<br />
sehen zudem eine rückwirkende Anwendung auf Transaktionen ab dem<br />
1. Juli 2009 vor. Diese Regelung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der<br />
<strong>PULSION</strong> AG.<br />
Im Juli 2008 wurde IFRIC 15, „Verträge über die Errichtung von Immobilien“, veröffentlicht.<br />
Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen es vor Abschluss<br />
der Bauarbeiten zum Vertragsabschluss mit dem Erwerber kommt. IFRIC 15 definiert Kriterien,<br />
mit denen sich die Bilanzierung entweder nach IAS 11 „Fertigungsaufträge“ oder nach IAS 18<br />
„Erträge“ zu richten hat. Daraus ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt die Erträge aus der Errichtung<br />
erfasst werden sollten. Darüber hinaus wird geregelt, welche Anhangangaben zu machen sind.<br />
Nach Verabschiedung durch die EU wurde IFRIC 15 am 26. März 2009 im EU-Amtsblatt ver-<br />
öffentlicht. Sie ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 31. Dezember 2009<br />
beginnen. Diese Regelung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der <strong>PULSION</strong> AG.<br />
Ebenfalls im Juli 2008 wurde IFRIC 16, „Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen<br />
Geschäftsbetrieb“, veröffentlicht. Die Interpretation regelt Zweifelsfragen in Verbindung<br />
mit der Sicherung eines ausländischen Geschäftsbetriebes. Geregelt wird nunmehr, was<br />
als Risiko bei der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />
anzusehen ist, wo innerhalb der Unternehmensgruppe das Sicherungsinstrument zur Minderung<br />
dieses Risikos gehalten werden darf und wie bei Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebes