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Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />

veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />

〉〉 83<br />

Wechselkursschwankungen das „Fixed-for-Fixed“-Kriterium in IAS 32.16(b)(ii) nicht erfüllt ist.<br />

Der IAS 32 wurde dahingehend ergänzt, dass Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine<br />

auf eine feste Anzahl eigener Anteile gegen einen festen Betrag in einer beliebigen Währung<br />

als Eigenkapitalinstrumente auszuweisen sind, solange diese anteilig allen bestehenden<br />

Anteilseignern derselben Klasse gewährt werden. Nach Verabschiedung durch die EU wurde<br />

der geänderte IAS 32 am 24. Dezember 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Er ist für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Februar <strong>2010</strong> beginnen, retrospektiv anzuwenden. Die<br />

<strong>PULSION</strong> AG wird die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2011 anwenden.<br />

Die Änderung des IFRS 1, „Begrenzte Befreiung von Vergleichsangaben nach IFRS 7 für<br />

erstmalige Anwender“, erleichtert erstmaligen Anwendern der IFRS die Anhangangaben nach<br />

IFRS 7. Hiermit wird sichergestellt, dass auch Erstanwender von den Übergangsregeln des ge-<br />

änderten IFRS 7 profitieren. Die nach Verabschiedung durch die EU am 1. Juli <strong>2010</strong> im EU-Amtsblatt<br />

veröffentlichten Änderungen des IFRS 1 sind für am oder nach dem 1. Juli <strong>2010</strong> beginnende<br />

Geschäftsjahre anzuwenden, jedoch für die <strong>PULSION</strong> AG ohne Relevanz.<br />

Im Rahmen des „Annual Improvement Project <strong>2010</strong>“ wurde im Mai <strong>2010</strong> erneut ein jährlich<br />

erscheinender Sammelstandard zur Vornahme von Änderungen an den IFRS veröffentlicht. Der<br />

Sammelstandard beinhaltet redaktionelle Überarbeitungen und kleinere Änderungen an sechs<br />

IFRS und einer Interpretation. Dies betrifft Änderungen von IFRS 1 „Erstmalige Anwendung<br />

der IFRS“, IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, IFRS 7, „Finanzinstrumente: Anhangangaben“,<br />

IAS 1, „Darstellung des Abschlusses“, IAS 27, “Konzern- und separate Einzelabschlüsse”,<br />

IAS 34, „Zwischenberichterstattung“ und IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“.<br />

Die Änderungen sind für am oder nach dem 1. Juli <strong>2010</strong> bzw. 1. Januar 2011 beginnende<br />

Geschäftsjahre anzuwenden, werden jedoch nach gegenwärtigem Stand keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>PULSION</strong> AG haben.<br />

Die Änderungen des IFRS 7, „Finanzinstrumente: Angaben – Übertragung finanzieller Vermögenswerte“,<br />

betreffen die Ausdehnung von Angabepflichten bei Transaktionen zum Zwecke<br />

der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten, bei denen bestimmte Rechte und Pflichten<br />

beim übertragenden Unternehmen verbleiben bzw. im Rahmen der Transaktion übernommen<br />

wurden. Die Angaben sollen die Beziehungen zwischen der Übertragung von finanziellen Ver-<br />

mögenswerten und den korrespondierenden finanziellen Verbindlichkeiten aufzeigen. Das übertragende<br />

Unternehmen hat zu den mit der Transaktion zusammenhängenden Rechten und<br />

Pflichten umfangreiche Angaben zu machen. Eine Übernahme in europäisches Recht ist bislang<br />

noch nicht erfolgt. Die Änderungen sind für am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnende<br />

Geschäftsjahre anzuwenden. Potenzielle Auswirkungen für die <strong>PULSION</strong> AG werden gegenwärtig<br />

geprüft.<br />

Das IASB hat im November 2009 den IFRS 9, „Finanzinstrumente: Klassifizierung und<br />

Bewertung – Finanzielle Vermögenswerte“, verabschiedet. Der neue Standard umschreibt<br />

Klassifizierungs- und Bewertungsanforderungen von finanziellen Vermögenswerten und<br />

beendet unter dem Stichwort „Classification and Measurement“ die erste von insgesamt drei

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