Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE
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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />
veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />
Angaben gem. § 315 Abs. 4 HGB<br />
〉〉 63<br />
Die nachfolgenden Angaben werden in Übereinstimmung mit § 315 Abs. 4 HGB gegeben.<br />
Zusammensetzung des Aktienkapitals<br />
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember <strong>2010</strong> 9.577.302 EUR und ist in insgesamt<br />
9.577.302 nennwertlose Stückaktien, lautend auf den Inhaber, eingeteilt. Die Inhaber von<br />
Stammaktien haben pro Aktie ein Stimmrecht und sind zum Bezug von Dividenden laut<br />
Beschluss berechtigt.<br />
Gemäß § 315 Abs. 4 HGB gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragungen<br />
von Aktien betreffen. Des Weiteren gibt es keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten.<br />
Kapitalanteile von über 10% der Stimmrechte<br />
Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital der <strong>PULSION</strong> <strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG,<br />
die 10% der Stimmrechte übersteigen, sind der <strong>PULSION</strong> <strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG bekannt:<br />
Die FORUM European Smallcaps GmbH sowie weitere Aktionäre bilden einen Aktionärspool<br />
und meldeten zum 31.12.<strong>2010</strong> einen Anteil in Höhe von 40,96% am Kapital der <strong>PULSION</strong><br />
<strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG, die aufgrund einer Aktionärsvereinbarung den Poolbeteiligten gem. § 30<br />
Abs. 2 S.1 WpÜG wechselseitig zugerechnet werden<br />
Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, Satzungsänderungen<br />
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gem. den Vorschriften der<br />
§§ 84 und 85 AktG; Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den §§ 133 und 179 AktG.<br />
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien<br />
Zum Bilanzstichtag besteht aufgrund von Beschlussfassungen der Hauptversammlung bedingtes<br />
Kapital in Höhe von TEUR 481, welches durch den Vorstand für die Ausgabe von Aktienoptionen<br />
verwendet werden kann.<br />
Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf von Aktien<br />
Durch die Ermächtigung der Gesellschaft gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG entsprechend dem Beschluss<br />
der Hauptversammlung vom 08. Mai <strong>2010</strong> wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene<br />
Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung hat<br />
eine Laufzeit von 5 Jahren und endet am 17. Mai 2015.<br />
Bestimmungen im Fall eines Eigentümerwechsels<br />
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge<br />
keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu<br />
treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.<br />
Weiterhin ist § 315 Abs. 4 Nr. 5, Nr. 8 und Nr. 9 HGB zum Bilanzstichtag nicht anwendbar.