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Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />

veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />

Angaben gem. § 315 Abs. 4 HGB<br />

〉〉 63<br />

Die nachfolgenden Angaben werden in Übereinstimmung mit § 315 Abs. 4 HGB gegeben.<br />

Zusammensetzung des Aktienkapitals<br />

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember <strong>2010</strong> 9.577.302 EUR und ist in insgesamt<br />

9.577.302 nennwertlose Stückaktien, lautend auf den Inhaber, eingeteilt. Die Inhaber von<br />

Stammaktien haben pro Aktie ein Stimmrecht und sind zum Bezug von Dividenden laut<br />

Beschluss berechtigt.<br />

Gemäß § 315 Abs. 4 HGB gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragungen<br />

von Aktien betreffen. Des Weiteren gibt es keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten.<br />

Kapitalanteile von über 10% der Stimmrechte<br />

Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital der <strong>PULSION</strong> <strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG,<br />

die 10% der Stimmrechte übersteigen, sind der <strong>PULSION</strong> <strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG bekannt:<br />

Die FORUM European Smallcaps GmbH sowie weitere Aktionäre bilden einen Aktionärspool<br />

und meldeten zum 31.12.<strong>2010</strong> einen Anteil in Höhe von 40,96% am Kapital der <strong>PULSION</strong><br />

<strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG, die aufgrund einer Aktionärsvereinbarung den Poolbeteiligten gem. § 30<br />

Abs. 2 S.1 WpÜG wechselseitig zugerechnet werden<br />

Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, Satzungsänderungen<br />

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gem. den Vorschriften der<br />

§§ 84 und 85 AktG; Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den §§ 133 und 179 AktG.<br />

Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien<br />

Zum Bilanzstichtag besteht aufgrund von Beschlussfassungen der Hauptversammlung bedingtes<br />

Kapital in Höhe von TEUR 481, welches durch den Vorstand für die Ausgabe von Aktienoptionen<br />

verwendet werden kann.<br />

Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf von Aktien<br />

Durch die Ermächtigung der Gesellschaft gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG entsprechend dem Beschluss<br />

der Hauptversammlung vom 08. Mai <strong>2010</strong> wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene<br />

Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung hat<br />

eine Laufzeit von 5 Jahren und endet am 17. Mai 2015.<br />

Bestimmungen im Fall eines Eigentümerwechsels<br />

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge<br />

keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu<br />

treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.<br />

Weiterhin ist § 315 Abs. 4 Nr. 5, Nr. 8 und Nr. 9 HGB zum Bilanzstichtag nicht anwendbar.

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