Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE
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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />
veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />
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Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens.<br />
Sollten sich in den Folgeperioden Änderungen insbesondere hinsichtlich der Einschätzung<br />
zukünftiger Zuflüsse ergeben, werden gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen.<br />
c) Steuern:<br />
Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften<br />
sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunktes künftig zu versteuernder<br />
Ergebnisse. Aufgrund der Komplexität ist es möglich, dass Abweichungen zwischen<br />
den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen beziehungsweise<br />
künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten<br />
Steueraufwands erfordern. Latente Steueransprüche werden nur in dem Maße angesetzt,<br />
in dem zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit Verlustvorträgen zur<br />
Verfügung steht. Der Konzern verfügt über steuerliche Verlustvorträge, die bei Tochterunternehmen<br />
mit einer Historie von Verlusten bestehen. Die Verlustvorträge verfallen<br />
nicht mit Ausnahme der USA (hier 20 Jahre) und können nicht mit dem zu versteuernden<br />
Einkommen anderer Konzerngesellschaften verrechnet werden. Ferner verfügen die<br />
Tochtergesellschaften nicht über Steuergestaltungsmöglichkeiten, die zu einem wenigstens<br />
teilweisen Ansatz von latenten Steueransprüchen führen könnten.<br />
d) Rückstellungen:<br />
Für anhängige bzw. künftige juristische Verfahren wird durch den Ansatz von Rückstellungen<br />
für Rechtsstreitigkeiten bilanzielle Vorsorge getroffen. Die wahrscheinlichen<br />
Ergebnisse der Rechtsstreitigkeiten werden anhand vorliegender Informationen und in<br />
Rücksprache mit den Rechtsanwälten bilanziert und bewertet. Sollte sich im Rahmen<br />
der juristischen Prüfungen Änderungen der Einschätzung zur Höhe der Rückstellungen<br />
ergeben, könnte sich in den Folgejahren die Notwendigkeit zur ergebniswirksamen<br />
Anpassung der Rückstellungen ergeben.<br />
Geschäfts- oder Firmenwert: Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss<br />
entsteht, ist im Zeitpunkt der Kontrollerlangung als Vermögenswert zu<br />
erfassen (Erwerbszeitpunkt). Er entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenden<br />
Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen<br />
und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitals an<br />
dem erworbenen Unternehmen und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge<br />
der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden.<br />
Der Geschäftswert ist mindestens jährlich auf Wertminderung zu prüfen und wird nicht planmäßig<br />
abgeschrieben. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf<br />
in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens<br />
wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung<br />
des Abgangerfolges berücksichtigt.<br />
Liquide Mittel und kurzfristige Finanzanlagen: Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und<br />
Bankguthaben.