02.12.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />

veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />

〉〉 89<br />

Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens.<br />

Sollten sich in den Folgeperioden Änderungen insbesondere hinsichtlich der Einschätzung<br />

zukünftiger Zuflüsse ergeben, werden gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen.<br />

c) Steuern:<br />

Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften<br />

sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunktes künftig zu versteuernder<br />

Ergebnisse. Aufgrund der Komplexität ist es möglich, dass Abweichungen zwischen<br />

den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen beziehungsweise<br />

künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten<br />

Steueraufwands erfordern. Latente Steueransprüche werden nur in dem Maße angesetzt,<br />

in dem zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit Verlustvorträgen zur<br />

Verfügung steht. Der Konzern verfügt über steuerliche Verlustvorträge, die bei Tochterunternehmen<br />

mit einer Historie von Verlusten bestehen. Die Verlustvorträge verfallen<br />

nicht mit Ausnahme der USA (hier 20 Jahre) und können nicht mit dem zu versteuernden<br />

Einkommen anderer Konzerngesellschaften verrechnet werden. Ferner verfügen die<br />

Tochtergesellschaften nicht über Steuergestaltungsmöglichkeiten, die zu einem wenigstens<br />

teilweisen Ansatz von latenten Steueransprüchen führen könnten.<br />

d) Rückstellungen:<br />

Für anhängige bzw. künftige juristische Verfahren wird durch den Ansatz von Rückstellungen<br />

für Rechtsstreitigkeiten bilanzielle Vorsorge getroffen. Die wahrscheinlichen<br />

Ergebnisse der Rechtsstreitigkeiten werden anhand vorliegender Informationen und in<br />

Rücksprache mit den Rechtsanwälten bilanziert und bewertet. Sollte sich im Rahmen<br />

der juristischen Prüfungen Änderungen der Einschätzung zur Höhe der Rückstellungen<br />

ergeben, könnte sich in den Folgejahren die Notwendigkeit zur ergebniswirksamen<br />

Anpassung der Rückstellungen ergeben.<br />

Geschäfts- oder Firmenwert: Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss<br />

entsteht, ist im Zeitpunkt der Kontrollerlangung als Vermögenswert zu<br />

erfassen (Erwerbszeitpunkt). Er entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenden<br />

Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen<br />

und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitals an<br />

dem erworbenen Unternehmen und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge<br />

der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden.<br />

Der Geschäftswert ist mindestens jährlich auf Wertminderung zu prüfen und wird nicht planmäßig<br />

abgeschrieben. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf<br />

in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens<br />

wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung<br />

des Abgangerfolges berücksichtigt.<br />

Liquide Mittel und kurzfristige Finanzanlagen: Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und<br />

Bankguthaben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!