Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE
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42 Konzern- 68 Konzern- 70 Konzern-Gewinn- 71 Überleitung zum 72 Konzernlagebericht<br />
bilanz und Verlustrechnung Gesamtergebnis Kapitalflussrechnung<br />
Phasen, an deren Ende der bestehende IAS 39, „Financial Instruments: Recognition and<br />
Measurement“, abgeschafft werden soll. Die Verabschiedung der Phasen II („Amortised Cost<br />
and Impairment“) und III („Hedge Accounting“) ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses<br />
noch nicht erfolgt. Eine Übernahme in europäisches Recht ist bislang noch nicht<br />
erfolgt. Die neuen Vorschriften sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013<br />
beginnen, anzuwenden. Die Auswirkungen von IFRS 9 für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
sowie die Darstellung in der <strong>PULSION</strong> AG werden gegenwärtig und fortlaufend geprüft.<br />
Zusätzlich zu den im November 2009 herausgegebenen Regelungen des IFRS 9 hat das<br />
IASB am 28. Oktober <strong>2010</strong> IFRS 9, „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung –<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten“, herausgegeben. Finanzielle Verbindlichkeiten können weiterhin<br />
den Bewertungskategorien „fortgeführte Anschaffungskosten“ („amortised cost“) oder<br />
„beizulegender Zeitwert“ („fair value“) zugeordnet werden. Nach den neuen Vorschriften hat<br />
ein Unternehmen, das für die Bilanzierung seiner finanzielle Verbindlichkeiten die so genannte<br />
Fair-Value-Option gewählt hat, Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes, die durch eine<br />
Veränderung des eigenen Kreditrisikos hervorgerufen wurden, nicht mehr erfolgswirksam in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral in der Gesamtergebnisrechnung im<br />
sonstigen Ergebnis („other comprehensive income“) – und somit direkt im Eigenkapital – zu<br />
erfassen. Eine Abweichung von dieser Regelung soll dann möglich sein, wenn eine solche<br />
Darstellung zu einer Bewertungsinkongruenz in der Gewinn- und Verlustrechnung führt. Eine<br />
Übernahme der Neuregelung in europäisches Recht ist bislang noch nicht erfolgt. Die neuen<br />
Vorschriften sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden.<br />
Die Auswirkungen von IFRS 9 für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die<br />
Darstellung in der <strong>PULSION</strong> AG werden gegenwärtig und fortlaufend geprüft.<br />
Am 20. Dezember <strong>2010</strong> hat das IASB zwei kleinere Änderungen an IFRS 1, „Starke Hoch-<br />
inflation und Rücknahme fester Anwendungszeitpunkte für IFRS-Erstbilanzierer“, veröffentlicht.<br />
Die erste Änderung ersetzt die Verweise auf den festen Umstellungszeitpunkt<br />
„1. Januar 2004“ durch „Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS“. Die zweite Änderung gibt Anwendungsleitlinien,<br />
wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist,<br />
wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine<br />
funktionale Währung starker Hochinflation unterlag. Eine Übernahme der Änderungen in europäisches<br />
Recht sind bislang noch nicht erfolgt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die<br />
am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen, anzuwenden, jedoch für die <strong>PULSION</strong> AG ohne<br />
Relevanz.<br />
Ebenfalls am 20. Dezember <strong>2010</strong> wurde die punktuelle Änderung des IAS 12, „Latente<br />
Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte“, veröffentlicht, die in bestimmten<br />
Fällen eine verpflichtende Ausnahmevorschrift von der Grundsatzregelung des IAS 12.51 beinhaltet,<br />
wonach Steuerlatenzen mit der aus der geplanten Verwendungsabsicht („expected<br />
manner of recovery“) des zu Grunde liegenden Vermögenswerts (oder der Schuld) zu erwartenden<br />
Steuerkonsequenz zu bewerten sind. Bedeutung erlangt diese Neuerung vornehmlich für<br />
Länder, in denen Nutzung und Veräußerung von Vermögenswerten unterschiedlich besteuert