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Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

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42 Konzern- 68 Konzern- 70 Konzern-Gewinn- 71 Überleitung zum 72 Konzernlagebericht<br />

bilanz und Verlustrechnung Gesamtergebnis Kapitalflussrechnung<br />

Phasen, an deren Ende der bestehende IAS 39, „Financial Instruments: Recognition and<br />

Measurement“, abgeschafft werden soll. Die Verabschiedung der Phasen II („Amortised Cost<br />

and Impairment“) und III („Hedge Accounting“) ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses<br />

noch nicht erfolgt. Eine Übernahme in europäisches Recht ist bislang noch nicht<br />

erfolgt. Die neuen Vorschriften sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013<br />

beginnen, anzuwenden. Die Auswirkungen von IFRS 9 für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

sowie die Darstellung in der <strong>PULSION</strong> AG werden gegenwärtig und fortlaufend geprüft.<br />

Zusätzlich zu den im November 2009 herausgegebenen Regelungen des IFRS 9 hat das<br />

IASB am 28. Oktober <strong>2010</strong> IFRS 9, „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung –<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten“, herausgegeben. Finanzielle Verbindlichkeiten können weiterhin<br />

den Bewertungskategorien „fortgeführte Anschaffungskosten“ („amortised cost“) oder<br />

„beizulegender Zeitwert“ („fair value“) zugeordnet werden. Nach den neuen Vorschriften hat<br />

ein Unternehmen, das für die Bilanzierung seiner finanzielle Verbindlichkeiten die so genannte<br />

Fair-Value-Option gewählt hat, Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes, die durch eine<br />

Veränderung des eigenen Kreditrisikos hervorgerufen wurden, nicht mehr erfolgswirksam in<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral in der Gesamtergebnisrechnung im<br />

sonstigen Ergebnis („other comprehensive income“) – und somit direkt im Eigenkapital – zu<br />

erfassen. Eine Abweichung von dieser Regelung soll dann möglich sein, wenn eine solche<br />

Darstellung zu einer Bewertungsinkongruenz in der Gewinn- und Verlustrechnung führt. Eine<br />

Übernahme der Neuregelung in europäisches Recht ist bislang noch nicht erfolgt. Die neuen<br />

Vorschriften sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden.<br />

Die Auswirkungen von IFRS 9 für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die<br />

Darstellung in der <strong>PULSION</strong> AG werden gegenwärtig und fortlaufend geprüft.<br />

Am 20. Dezember <strong>2010</strong> hat das IASB zwei kleinere Änderungen an IFRS 1, „Starke Hoch-<br />

inflation und Rücknahme fester Anwendungszeitpunkte für IFRS-Erstbilanzierer“, veröffentlicht.<br />

Die erste Änderung ersetzt die Verweise auf den festen Umstellungszeitpunkt<br />

„1. Januar 2004“ durch „Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS“. Die zweite Änderung gibt Anwendungsleitlinien,<br />

wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist,<br />

wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine<br />

funktionale Währung starker Hochinflation unterlag. Eine Übernahme der Änderungen in europäisches<br />

Recht sind bislang noch nicht erfolgt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen, anzuwenden, jedoch für die <strong>PULSION</strong> AG ohne<br />

Relevanz.<br />

Ebenfalls am 20. Dezember <strong>2010</strong> wurde die punktuelle Änderung des IAS 12, „Latente<br />

Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte“, veröffentlicht, die in bestimmten<br />

Fällen eine verpflichtende Ausnahmevorschrift von der Grundsatzregelung des IAS 12.51 beinhaltet,<br />

wonach Steuerlatenzen mit der aus der geplanten Verwendungsabsicht („expected<br />

manner of recovery“) des zu Grunde liegenden Vermögenswerts (oder der Schuld) zu erwartenden<br />

Steuerkonsequenz zu bewerten sind. Bedeutung erlangt diese Neuerung vornehmlich für<br />

Länder, in denen Nutzung und Veräußerung von Vermögenswerten unterschiedlich besteuert

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