Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE
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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />
veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />
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der Beherrschungsmöglichkeit zur Folge haben, wird ein Veräußerungsgewinn oder -verlust<br />
ergebniswirksam erfasst. Werden nach dem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit weiterhin<br />
Anteile gehalten, werden die verbleibenden Anteile mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.<br />
Der Unterschied zwischen dem bisherigen Buchwert dieser verbleibenden Anteile und ihrem<br />
beizulegenden Zeitwert geht ergebniswirksam mit in das Veräußerungsergebnis ein und ist mit<br />
dem entsprechenden Neubewertungsbetrag des verbleibenden Anteils gesondert im Anhang<br />
anzugeben. Bei Aufstockung bereits gehaltener Anteile und erstmaliger Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit<br />
(„Sukzessiverwerb“) bzw. im Fall der anteilsmäßigen Veräußerung verlangt<br />
der Standard die erfolgswirksame Neubewertung der bereits gehaltenen bzw. der verbleibenden<br />
Anteile zum beizulegenden Zeitwert. Auf Minderheiten entfallende Verluste, die deren bilanziellen<br />
Wert übersteigen, sind nunmehr als negative Buchwerte im Konzerneigenkapital darzustellen.<br />
Der neu gefasste geänderte IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, umfasst Regelungen<br />
zum Anwendungsbereich, zu Kaufpreisbestandteilen, zur Behandlung von Minderheitsanteilen<br />
und des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie zum Umfang der anzusetzenden Vermögenswerte,<br />
Schulden und Eventualschulden. Zudem enthält der Standard Regeln zur Bilanzierung von Ver-<br />
lustvorträgen und zur Klassifizierung von Verträgen des erworbenen Unternehmens. Der geänderte<br />
Standard behält die Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmenszusammenschlüssen<br />
bei, führt jedoch wesentliche Änderungen bei Bestimmung der Anschaffungskosten ein. Beispielsweise<br />
ist die Anpassung der Anschaffungskosten für den Fall, dass die Kaufpreisvereinbarung<br />
von künftigen Ereignissen abhängig ist, unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt in die Bestimmung des Kaufpreises<br />
einzubeziehen. Spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes als Schulden klassifizierter<br />
bedingter Kaufpreisbestandteile sind grundsätzlich prospektiv erfolgswirksam zu erfassen.<br />
Die Neufassungen von IAS 27 sowie IFRS 3, die nach Verabschiedung durch die EU am<br />
12. Juni 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, werden erstmals am 1. Januar <strong>2010</strong> angewendet.<br />
Abhängig von Art und Umfang künftiger Transaktionen werden sich aus den Änderungen<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>PULSION</strong> AG ergeben,<br />
die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können.<br />
Der Änderung des IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Zulässige Grundgeschäfte<br />
im Rahmen von Sicherungsbeziehungen“, stellt klar, welche Grundgeschäfte im<br />
Rahmen der Sicherungsbilanzierung („Hedge Accounting“) gesichert werden können. Es wird<br />
klargestellt, dass eine effektive Absicherung einseitiger Risiken durch eine Option als Ganzes<br />
(d.h. innerer Wert und Zeitwert) im Regelfall nicht möglich ist, was Auswirkungen auf die Verwendung<br />
der so genannten Hypothetische-Derivate-Methode hat.<br />
Die nach Verabschiedung durch die EU am 16. September 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlichten<br />
Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009<br />
beginnen, wobei eine retrospektive Anwendung – bezogen auf die Vergleichsperiode – verpflichtend<br />
ist. Die Anwendung der Änderung hatte im Berichtsjahr keine Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>PULSION</strong> AG.