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Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

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74 Konzern-Eigenkapital- 76 Konzern- 78 Konzernanhang 132 Versicherung der 133 Bestätigungsvermerk<br />

veränderungsrechnung Anlagespiegel gesetzlichen Vertreter<br />

〉〉 79<br />

der Beherrschungsmöglichkeit zur Folge haben, wird ein Veräußerungsgewinn oder -verlust<br />

ergebniswirksam erfasst. Werden nach dem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit weiterhin<br />

Anteile gehalten, werden die verbleibenden Anteile mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.<br />

Der Unterschied zwischen dem bisherigen Buchwert dieser verbleibenden Anteile und ihrem<br />

beizulegenden Zeitwert geht ergebniswirksam mit in das Veräußerungsergebnis ein und ist mit<br />

dem entsprechenden Neubewertungsbetrag des verbleibenden Anteils gesondert im Anhang<br />

anzugeben. Bei Aufstockung bereits gehaltener Anteile und erstmaliger Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit<br />

(„Sukzessiverwerb“) bzw. im Fall der anteilsmäßigen Veräußerung verlangt<br />

der Standard die erfolgswirksame Neubewertung der bereits gehaltenen bzw. der verbleibenden<br />

Anteile zum beizulegenden Zeitwert. Auf Minderheiten entfallende Verluste, die deren bilanziellen<br />

Wert übersteigen, sind nunmehr als negative Buchwerte im Konzerneigenkapital darzustellen.<br />

Der neu gefasste geänderte IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, umfasst Regelungen<br />

zum Anwendungsbereich, zu Kaufpreisbestandteilen, zur Behandlung von Minderheitsanteilen<br />

und des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie zum Umfang der anzusetzenden Vermögenswerte,<br />

Schulden und Eventualschulden. Zudem enthält der Standard Regeln zur Bilanzierung von Ver-<br />

lustvorträgen und zur Klassifizierung von Verträgen des erworbenen Unternehmens. Der geänderte<br />

Standard behält die Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmenszusammenschlüssen<br />

bei, führt jedoch wesentliche Änderungen bei Bestimmung der Anschaffungskosten ein. Beispielsweise<br />

ist die Anpassung der Anschaffungskosten für den Fall, dass die Kaufpreisvereinbarung<br />

von künftigen Ereignissen abhängig ist, unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt in die Bestimmung des Kaufpreises<br />

einzubeziehen. Spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes als Schulden klassifizierter<br />

bedingter Kaufpreisbestandteile sind grundsätzlich prospektiv erfolgswirksam zu erfassen.<br />

Die Neufassungen von IAS 27 sowie IFRS 3, die nach Verabschiedung durch die EU am<br />

12. Juni 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, werden erstmals am 1. Januar <strong>2010</strong> angewendet.<br />

Abhängig von Art und Umfang künftiger Transaktionen werden sich aus den Änderungen<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>PULSION</strong> AG ergeben,<br />

die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können.<br />

Der Änderung des IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Zulässige Grundgeschäfte<br />

im Rahmen von Sicherungsbeziehungen“, stellt klar, welche Grundgeschäfte im<br />

Rahmen der Sicherungsbilanzierung („Hedge Accounting“) gesichert werden können. Es wird<br />

klargestellt, dass eine effektive Absicherung einseitiger Risiken durch eine Option als Ganzes<br />

(d.h. innerer Wert und Zeitwert) im Regelfall nicht möglich ist, was Auswirkungen auf die Verwendung<br />

der so genannten Hypothetische-Derivate-Methode hat.<br />

Die nach Verabschiedung durch die EU am 16. September 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlichten<br />

Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009<br />

beginnen, wobei eine retrospektive Anwendung – bezogen auf die Vergleichsperiode – verpflichtend<br />

ist. Die Anwendung der Änderung hatte im Berichtsjahr keine Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>PULSION</strong> AG.

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