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Geschäftsbericht 2010 - PULSION Medical Systems SE

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42 Konzern- 68 Konzern- 70 Konzern-Gewinn- 71 Überleitung zum 72 Konzernlagebericht<br />

bilanz und Verlustrechnung Gesamtergebnis Kapitalflussrechnung<br />

Die Änderung von IFRS 2 und IFRIC 11, „Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit<br />

Barausgleich im Konzern“, wurde verabschiedet aufgrund von Anfragen an das IASB zu Fällen,<br />

in denen das rechnungslegende Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhalten hat, bei<br />

denen aber nicht das Unternehmen selbst, sondern sein Mutterunternehmen oder ein anderes<br />

Konzernunternehmen die Verpflichtung zum Leistungsausgleich hat. Im Zuge der Änderung<br />

des IFRS 2 wurden die Vorschriften des IFRIC 8, „Anwendungsbereich von IFRS 2“, und IFRIC<br />

11, „IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen“, in den<br />

Standard integriert. Die nach Verabschiedung durch die EU am 24. März <strong>2010</strong> im EU-Amtsblatt<br />

veröffentlichten Änderungen des IFRS 2 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach<br />

dem 1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Sie sind in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften<br />

des IFRS 2 retrospektiv anzuwenden. Die Änderungen haben keine Relevanz für den <strong>PULSION</strong><br />

Konzernabschluss.<br />

Der Standard „IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen“ („IFRS for SME“) verfolgt<br />

das Ziel, kleinen und mittelgroßen Unternehmen im Vergleich zu den bestehenden „Full IFRS“<br />

vereinfachte und verkürzte Bilanzierungsregeln an die Hand zu geben. Der neue Standard trat<br />

unmittelbar mit seiner Veröffentlichung am 9. Juli 2009 in Kraft und bedarf nicht der Verabschiedung<br />

durch die EU, da die Regelungen nicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten.<br />

Der Standard hat in der <strong>PULSION</strong> AG keine Relevanz.<br />

Im Rahmen des „Annual Improvement Project 2009“ wurden Änderungen an bestehenden<br />

IFRS und Interpretationen veröffentlicht. Diese betreffen zehn IFRS und zwei Interpretationen<br />

sowie dazugehörige Grundlagen für Schlussfolgerungen. Der Großteil der Änderungen ist<br />

erstmals rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar <strong>2010</strong> beginnen,<br />

verpflichtend anzuwenden. Hiervon betroffen sind die Standards IFRS 5, „Zur Veräußerung<br />

gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“, IFRS 8, „Geschäftssegmente“,<br />

IAS 1, „Darstellung des Abschlusses“, IAS 7, „Kapitalflussrechnungen“,<br />

IAS 17, „Leasingverhältnisse“, IAS 36, „Wertminderung von Vermögenswerten“ und IAS 39,<br />

„Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“. Einige Änderungen gelten jedoch bereits zwingend<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Dies betrifft Änderungen<br />

an IFRS 2, „Anteilsbasierte Vergütung“, IAS 38, „Immaterielle Vermögenswerte“, IFRIC 9,<br />

„Neubeurteilung eingebetteter Derivate“, sowie IFRIC 16, „Absicherung einer Nettoinvestition<br />

in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“.<br />

Daneben wurden weitere Änderungen von IFRS 1, „Erstmalige Anwendung der IFRS“,<br />

IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, IFRS 5, „Zur Veräußerung gehaltene langfristige<br />

Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche“, IFRS 7, „Finanzinstrumente:<br />

Anhangangaben“, IAS 1, „Darstellung des Abschlusses“, IAS 8, „Bilanzierungsmethoden,<br />

Schätzungsänderungen und Fehler“, IAS 27, „Konzern- und separate Einzelabschlüsse”,<br />

IAS 28, „Anteile an assoziierten Unternehmen”, IAS 34, „Zwischenberichterstattung“,<br />

IAS 40, „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und IFRIC 13, „Kundenbindungsprogramme“<br />

verabschiedet.

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