Fact Finding Mission - Max-Planck-Gesellschaft
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J AHRESBERICHT 2005<br />
88<br />
Präsident<br />
repräsentiert die <strong>Gesellschaft</strong> und entwirft die Grundzüge ihrer Wissenschaftspolitik; sorgt für eine vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit innerhalb der <strong>Gesellschaft</strong>; ist Vorsitzender von Verwaltungsrat, Senat<br />
und Hauptversammlung; wird von vier Vizepräsidenten unterstützt<br />
Generalsekretär(in)<br />
unterstützt den Präsidenten;<br />
leitet die Generalverwaltung<br />
Generalverwaltung<br />
führt die laufenden Geschäfte der <strong>Gesellschaft</strong>;<br />
unterstützt die Organe und die Institute<br />
Senat<br />
(bis zu 32 von der Hauptversammlung gewählte Senatoren und 15 Amtssenatoren)<br />
wählt den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und entscheidet über die<br />
Bestellung des Generalsekretärs; beschließt über Institutsgründungen und -schließungen, die Berufung<br />
der Wissenschaftlichen Mitglieder und die Satzungen der Institute; entscheidet über die Beteiligung an<br />
anderen Einrichtungen, die Aufnahme Fördernder Mitglieder und über Ehrungen durch die <strong>Gesellschaft</strong>;<br />
stellt den Gesamthaushaltsplan und den Jahresbericht fest und beschließt die Jahresrechnung<br />
Hauptversammlung<br />
(besteht aus Mitgliedern der <strong>Gesellschaft</strong>)<br />
wählt die Mitglieder des Senats; beschließt über Änderungen<br />
der <strong>Gesellschaft</strong>ssatzung; nimmt den Jahresbericht<br />
entgegen; prüft und genehmigt die Jahresrechnung<br />
und erteilt dem Vorstand Entlastung<br />
Fördernde<br />
Mitglieder<br />
Ehrenmitglieder<br />
wählt<br />
Mitglieder<br />
ex officio<br />
Verwaltungsrat<br />
(besteht aus dem Präsidenten, den vier Vizepräsidenten, dem Schatzmeister sowie zwei weiteren Senatoren)<br />
berät den Präsidenten und bereitet wichtige Entscheidungen der <strong>Gesellschaft</strong> vor; stellt den Gesamthaushaltsplan,<br />
den Jahresbericht und die Jahresrechnung auf; führt durch den Präsidenten die Aufsicht<br />
über die Generalverwaltung; bildet zusammen mit der Generalsekretärin den Vorstand i. S. des Gesetzes<br />
wählt<br />
Wissenschaftliche<br />
Mitglieder<br />
leiten<br />
Wissenschaftlicher Rat<br />
(besteht aus den Wissenschaftlichen<br />
Mitgliedern und einem wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiter aus jedem<br />
Institut)<br />
Biologisch-<br />
Medizinische<br />
Sektion<br />
Kuratorien<br />
fördern die Kontakte<br />
der Institute<br />
zum gesellschaftlichen<br />
Umfeld<br />
Chemisch-<br />
Physikalisch-<br />
Technische<br />
Sektion<br />
Geistes-,<br />
Human und<br />
Soziawiss.<br />
Sektion<br />
erörtert institutsübergreifende Angelegenheiten;<br />
berät den Senat bei<br />
Institutsgründungen, -schließungen<br />
und Berufungen<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Institute<br />
betreiben wissenschaftliche Forschung frei und unabhängig<br />
Fachbeiräte<br />
bewerten und<br />
beraten in<br />
wissenschaftl.<br />
Hinsicht