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Fact Finding Mission - Max-Planck-Gesellschaft

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J AHRESBERICHT 2005<br />

88<br />

Präsident<br />

repräsentiert die <strong>Gesellschaft</strong> und entwirft die Grundzüge ihrer Wissenschaftspolitik; sorgt für eine vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit innerhalb der <strong>Gesellschaft</strong>; ist Vorsitzender von Verwaltungsrat, Senat<br />

und Hauptversammlung; wird von vier Vizepräsidenten unterstützt<br />

Generalsekretär(in)<br />

unterstützt den Präsidenten;<br />

leitet die Generalverwaltung<br />

Generalverwaltung<br />

führt die laufenden Geschäfte der <strong>Gesellschaft</strong>;<br />

unterstützt die Organe und die Institute<br />

Senat<br />

(bis zu 32 von der Hauptversammlung gewählte Senatoren und 15 Amtssenatoren)<br />

wählt den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und entscheidet über die<br />

Bestellung des Generalsekretärs; beschließt über Institutsgründungen und -schließungen, die Berufung<br />

der Wissenschaftlichen Mitglieder und die Satzungen der Institute; entscheidet über die Beteiligung an<br />

anderen Einrichtungen, die Aufnahme Fördernder Mitglieder und über Ehrungen durch die <strong>Gesellschaft</strong>;<br />

stellt den Gesamthaushaltsplan und den Jahresbericht fest und beschließt die Jahresrechnung<br />

Hauptversammlung<br />

(besteht aus Mitgliedern der <strong>Gesellschaft</strong>)<br />

wählt die Mitglieder des Senats; beschließt über Änderungen<br />

der <strong>Gesellschaft</strong>ssatzung; nimmt den Jahresbericht<br />

entgegen; prüft und genehmigt die Jahresrechnung<br />

und erteilt dem Vorstand Entlastung<br />

Fördernde<br />

Mitglieder<br />

Ehrenmitglieder<br />

wählt<br />

Mitglieder<br />

ex officio<br />

Verwaltungsrat<br />

(besteht aus dem Präsidenten, den vier Vizepräsidenten, dem Schatzmeister sowie zwei weiteren Senatoren)<br />

berät den Präsidenten und bereitet wichtige Entscheidungen der <strong>Gesellschaft</strong> vor; stellt den Gesamthaushaltsplan,<br />

den Jahresbericht und die Jahresrechnung auf; führt durch den Präsidenten die Aufsicht<br />

über die Generalverwaltung; bildet zusammen mit der Generalsekretärin den Vorstand i. S. des Gesetzes<br />

wählt<br />

Wissenschaftliche<br />

Mitglieder<br />

leiten<br />

Wissenschaftlicher Rat<br />

(besteht aus den Wissenschaftlichen<br />

Mitgliedern und einem wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter aus jedem<br />

Institut)<br />

Biologisch-<br />

Medizinische<br />

Sektion<br />

Kuratorien<br />

fördern die Kontakte<br />

der Institute<br />

zum gesellschaftlichen<br />

Umfeld<br />

Chemisch-<br />

Physikalisch-<br />

Technische<br />

Sektion<br />

Geistes-,<br />

Human und<br />

Soziawiss.<br />

Sektion<br />

erörtert institutsübergreifende Angelegenheiten;<br />

berät den Senat bei<br />

Institutsgründungen, -schließungen<br />

und Berufungen<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Institute<br />

betreiben wissenschaftliche Forschung frei und unabhängig<br />

Fachbeiräte<br />

bewerten und<br />

beraten in<br />

wissenschaftl.<br />

Hinsicht

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