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Sterne im Netz - Haufe.de

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22Titelthemafür das Beziehungsmanagement dar, sagt Thomas Brunner,Leiter <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n-Aka<strong>de</strong>mie von Immonet. Die Nutzer kommunizierten„bottom-up“ und verlangten nach bi-direktionalerKommunikation. Bewertungen stellten damit eine neue, wichtige„Währung“ bei <strong>de</strong>r Objektakquise dar.Die Bewertung von Immobilienmaklern, Verwaltern o<strong>de</strong>rWertermittlern auf Online-Portalen birgt gera<strong>de</strong> durch diehohe Reichweite und Anonymität <strong>de</strong>s Mediums die Gefahrfalscher o<strong>de</strong>r gefälschter Beiträge. „Hinter einer vermeintlichpositiven Bewertung kann sich das Werk von Werbe-Spezialistenverbergen. Sie wer<strong>de</strong>n dafür bezahlt, Leistungen undProdukte in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, um <strong>de</strong>nAbsatz in die Höhe zu treiben“, warnt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>rVerbraucherzentralen. Weiterhin problematisch sehen die Verbraucherschützerauch die Abhängigkeit <strong>de</strong>r Betreiber von <strong>de</strong>nVermittlern.Fake-Bewertungen als RisikoUm gegen falsche Bewertungen und Kommentare vorgehen zukönnen, bedarf es aus rechtlicher Sicht <strong>im</strong>mer einer Rechtsverletzung.Bei unwahren Tatsachenbehauptungen in Bezug aufeine Dienstleistung o<strong>de</strong>r ein Unternehmen kommen die Tatbestän<strong>de</strong><strong>de</strong>r Kreditgefährdung (§ 824 BGB), <strong>de</strong>r vorsätzlichensittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB), <strong>de</strong>r Schleichwerbung<strong>im</strong> Sinne von § 4 Nr. 3 Gesetz gegen <strong>de</strong>n unlauteren Wettbewerb(UWG) und, bei Werturteilen, <strong>de</strong>r Eingriff in <strong>de</strong>n Gewerbebetriebinfrage. Zu<strong>de</strong>m können Beleidigung, Verleumdungo<strong>de</strong>r üble Nachre<strong>de</strong> in Betracht kommen.Bei sozialen <strong>Netz</strong>werken wie Facebook, Twitter und Xingsind zwar Empfehlungen möglich, allerdings han<strong>de</strong>lt es sichdabei noch nicht Bewertungsportale. Websites wie Qype, Yelp,Ciao, Kennstdueinen o<strong>de</strong>r Google Plus dagegen sammeln systematischBewertungen und Kommentare zu Geschäften. DieBewertung von Immobilienmaklern, Verwaltern, Instandhaltern,Vermietern und Wohnungsgenossenschaften bil<strong>de</strong>t hiernur eine Untergruppierung. Daneben gibt es spezielle Bewertungsportalefür <strong>im</strong>mobilienwirtschaftliche Dienstleistungen.Gemeinsam ist diesen die Diskretion hinsichtlich <strong>de</strong>r Zahl ihrerBewertungen.Während bei <strong>de</strong>n allgemeineren Bewertungsportalendurchaus auch sehr negative Bewertungen und Kommentarezu fin<strong>de</strong>n sind, glänzen bei <strong>de</strong>n branchenspezifischen Portalenmeist vier o<strong>de</strong>r fünf <strong>Sterne</strong>. Um unseriösen Bewertungen entgegenzuwirken,wer<strong>de</strong>n Hür<strong>de</strong>n eingebaut und die Bewertungennachtelefoniert. Eine I<strong>de</strong>ntifizierung und damit Überprüfung<strong>de</strong>r Bewerter und Kommentatoren ist für <strong>de</strong>n Nutzer jedochnicht möglich.Immoverkauf24.<strong>de</strong>Das Online-Portal <strong>im</strong>moverkauf24, das seit etwa drei Jahrenam Markt ist, unterstützt verkaufsinteressierte Eigentümerbe<strong>im</strong> Verkaufsprozess und <strong>de</strong>r Maklersuche. Empfohlen wer<strong>de</strong>nvor allem Makler, die über entsprechen<strong>de</strong> Erfahrungs- undLeistungswerte be<strong>im</strong> Immobilienverkauf verfügen. Danebengehen Kun<strong>de</strong>nrückmeldungen und Maklerbewertungen <strong>de</strong>rVergangenheit in die Beurteilung ein. Je<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> erhält nachAblauf <strong>de</strong>s Maklerauftrags o<strong>de</strong>r nach erfolgreichem Verkauf<strong>de</strong>r Immobilie einen Fragebogen, in <strong>de</strong>m er die fachliche Kompetenz,<strong>de</strong>n persönlichen Service, die Vermarktungsaktivitätenund seine Zufrie<strong>de</strong>nheit mit <strong>de</strong>r Dienstleistung <strong>de</strong>s Maklers bewertenkann. Die Kun<strong>de</strong>nzufrie<strong>de</strong>nheit wird zu<strong>de</strong>m durch einetelefonische Kun<strong>de</strong>nbefragung <strong>de</strong>s Portals überprüft.Makler, die wie<strong>de</strong>rholt positive Kun<strong>de</strong>nbewertungen erhalten,wer<strong>de</strong>n als Premium-Makler mit einem entsprechen<strong>de</strong>nQualitätssiegel ausgezeichnet. „Die Anzahl <strong>de</strong>r Maklerbewertungenliegt <strong>im</strong> vierstelligen Bereich“, sagt Geschäftsführer Dr.Niels Jacobsen, ohne sich dabei näher festlegen zu wollen. „EinImmobilienverkauf stellt eine finanziell be<strong>de</strong>utsame Entscheidungdar. Sie überfor<strong>de</strong>rt einen Laien allzu häufig“, sagt Jacobsen.Da es für <strong>de</strong>n Maklerberuf keinen gesetzlich geregeltenZugang gebe, schaffe die Bewertung und Klassifizierung <strong>de</strong>rDatei Bearbeiten Ansicht Chronik Lesezeichen Extras HilfeDatei Bearbeiten Ansicht Chronik Lesezeichen Extras HilfeGoogleGoogleDatei Bearbeiten Ansicht Chronik Lesezeichen Extras Hilfehttp://www.kennstdueinen.<strong>de</strong>GoogleFertigPortale wie „kennstdueinen.<strong>de</strong>“ sammeln BewertungenFertigDatei Bearbeiten Ansicht Chronik Lesezeichen Extras Hilfehttp://www.makler-bewertungsportal.<strong>de</strong>GoogleFertigDaneben gibt es Spezialisten wie „makler-bewertungsportal.<strong>de</strong>“FertigFotos: <strong>im</strong>movrkauf24 GmbH; Makler-Empfehlung.<strong>de</strong>; ImmobilienScout2407-08 | 2013 www.<strong>im</strong>mobilienwirtschaft.<strong>de</strong>

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