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Leitfaden den an der Rollstuhlversorgung - Meyra

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3. Was ist bei Anpassarbeiten und Reparaturen zubeachten?Bei <strong>den</strong> mit CE-Kennzeichnung versehenen MEYRA-Medizinpro-dukten k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Fachh<strong>an</strong>del und <strong>der</strong> Benutzersicher sein, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen des MPGs eingehaltenwer<strong>den</strong>. Die Konformität bleibt auch erhalten, wenn beiAnpassarbeiten die Original-Anbauteile aus dem zugehörigenPictogramm (die Ausstattungsmöglichkeiten des Rollstuhls),sowie im Reparatur-fall MEYRA- bzw. Petri+Lehr-Ersatzteileverwendet wer<strong>den</strong>. Die einzelnen Komponenten aus demAusstattungsbaukasten des betreffen<strong>den</strong> Hilfsmittels wur<strong>den</strong>auch in <strong>der</strong> Kombination mitein<strong>an</strong><strong>der</strong> bei MEYRA überprüft.Die abgedruckte Konformitäts-erklärung umfasst daher auchdie Code-Teile (Ausstattungen, Zubehör) des jeweiligenModells.4. Was ist bei Son<strong>der</strong><strong>an</strong>fertigungen zu beachten?Son<strong>der</strong><strong>an</strong>fertigungen wer<strong>den</strong> nicht mit einem CE-Kennzeichenversehen. Sie sind auf dem Typenschild separat alsSon<strong>der</strong><strong>an</strong>fer-tigung zu kennzeichnen. Bei Auslieferung hat <strong>der</strong>Anfertiger <strong>den</strong> Auslieferungszust<strong>an</strong>d sowie <strong>den</strong> Namen desPatienten und des Verordners zu dokumentieren. Die Firma,die diese Son<strong>der</strong><strong>an</strong>fertigungdurchführt, ist im Sinne des Gesetzes Hersteller.I.1.3.ProdukthaftungMit Einführung des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG)Anf<strong>an</strong>g 1990 hat sich die Haftungsfrage bei Produktfehlernsowohl für Händler als auch für Hersteller verän<strong>der</strong>t und verschärft.Ziel dieses Gesetzes ist es, <strong>den</strong> Verbraucher zuschützen.ProdHaftGEinige beson<strong>der</strong>e Merkmale desProdukthaftungsgesetzes sind:• Verschul<strong>den</strong>sunabhängige Haftung, d. h. dieHaftung wird ausgelöst unabhängig davon, ob dem scha<strong>den</strong>verursachen<strong>den</strong>Fehler ein schuldhaftes Verhalten zugrundeliegt o<strong>der</strong> nicht• Auch Händler können als haftungsverpflichteteHersteller <strong>an</strong>gesehen wer<strong>den</strong>, z. B. durch Anbringung desNamens-/Warenzeichens am Produkt• Importeure, die in <strong>den</strong> Wirkungsbereich <strong>der</strong>EU Ware einführen, haften bei fehlerhaftenProdukten wie HerstellerDas bedeutet, dass wir die Produkthaftung für MEYRA-Produkte übernehmen und im Falle eines Scha<strong>den</strong>s durcheinen Produkt-fehler die rechtliche Ver<strong>an</strong>twortung dafür übernehmen.Falls ein serienmäßiges MEYRA-Rollstuhlmodell als Basis fürdie Son<strong>der</strong><strong>an</strong>fertigung verwendet wird, hält MEYRA dieProdukthaf-tung dafür aufrecht, vorausgesetzt, dass <strong>der</strong>15

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