<strong>Antrag</strong> <strong>zum</strong> <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong><strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> der <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong>, Offenbach, 26.-27. Oktober 2013<strong>Antrag</strong>S002<strong>Antrag</strong>steller: Konrad Greilich, Annabelle Bohn, Nicolas Hellmuth, Daniel Sachs, Kirill Steinert,Mario Döweling, Benjamin Lampe, Stefan Schartner, Stephan Dehler, Elias Knell, Kai König,KV GießenStatus: ❏ angenommen ❏ nicht angenommen ❏ verwiesen an ______________________Der <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> möge beschließen:1Erwerb der Mitgliedschaft2 Wir möchten den §4 Erwerb der Mitgliedschaft wie folgt ersetzen:3 § 4. Erwerb der Mitgliedschaft.4 (1) Der <strong>Antrag</strong> auf Aufnahme ist in Textform beim Landesverband oder dem zuständigen5 Kreisverband zu stellen. Über den <strong>Antrag</strong> entscheidet der Kreisverband binnen sechs Wochen,6 dieses Recht kann auf den Kreisvorstand übertragen werden. Nach dieser Frist können7 Interessenten vom Landesvorstand aufgenommen werden.8 (2) Zuständig ist der Kreisverband, in dem der Interessent den für die Kommunalwahl9 maßgeblichen Wohnsitz hat.10 (3) Der jeweils zuständige Kreisverband hat ein Einspruchsrecht.11 (4) Der Einspruch ist binnen 3 Monaten nach Anzeige der Aufnahme schriftlich beim12 Landesvorstand einzulegen. Ein <strong>Antrag</strong> auf Überprüfung des Verfahrens <strong>zum</strong>13 Landesschiedsgericht ist zulässig.14 (5) Der Bewerber kann auf eigenen Wunsch auch Mitglied in einem Kreisverband werden, in dem15 er nicht seinen Wohnsitz hat.16 (6) Will ein Mitglied in den gemäß § 4 Abs. 2 zuständigen Kreisverband wechseln, so ist der17 zuständige Kreisverband dazu verpflichtet, ihn aufzunehmen.18 (7) Will ein Mitglied in einen anderen als den gemäß § 4 Abs.2 zuständigen Kreisverband19 wechseln, so entscheidet der Kreisverband über die Aufnahme.20 (8) Der Kreisverband bzw. der Landesverband hat die Aufnahme unverzüglich dem21 Landesverband bzw. dem Kreisverband mitzuteilen.22 Begründung:23 Die Wahlniederlage der Bundespartei und der Auszug aus dem Bundestag sind eine schwere24 Zäsur für die <strong>Liberale</strong>n in ganz Deutschland, auch für die Julis <strong>Hessen</strong>. In der Woche nach der25 Wahlniederlage konnten wir im gesamten Bundesgebiet zahlreiche Neueintritte verzeichnen. Nun26 liegt es an uns, diese neuen Mitglieder schnell einzubinden. Hierfür benötigen wir möglichst27 niedrige Aufnahmeschwellen und eine schnelle Ansprache. Die Mitgliedshoheit bei den28 Kreisverbänden ist ein Zeichen für den guten Aufbau der Julis, nämlich einen Aufbau von unten29 nach oben. Hieran soll und darf nicht gerüttelt werden. Nichtsdestotrotz müssen wir gewappnet30 sein, sollte ein Kreisverband vor10
31 Ort strukturell schwach aufgestellt sein und es droht, dass Neumitglieder verloren gehen.32 Mit dieser Satzungsänderung bleibt die Mitgliedshoheit bei den Kreisverbänden; der33 Landesverband bekommt lediglich die Möglichkeit, Mitglieder nach einer Frist selbst34 aufzunehmen und einzubinden.35 Nach der jetzigen Satzungslage ist der Landesverband in keinem Fall berechtigt, Mitglieder36 aufzunehmen. Das ist auch dann der Fall, wenn kein Kreisverband vorhanden ist.37 Durch diese Satzungsänderung wird der Aufbau von unten nach oben weiter festgeschrieben,38 der Landesverband kann aber bei Fehlentwicklungen eingreifen. Dem jeweiligen Kreisverband39 bleibt ein Einspruchsrecht gegen etwaige ungewollte Aufnahmen.11