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Antrag zum 61. Landeskongress - Junge Liberale Hessen

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<strong>Antrag</strong> <strong>zum</strong> <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> <strong>Antrag</strong> 802<strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> der <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong>, Offenbach, 26.-27. Oktober 2013<strong>Antrag</strong>steller: LAK NetzpolitikStatus: ❏ angenommen ❏ nicht angenommen ❏ verwiesen an ______________________Der <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> möge beschließen:1Netzneutralität wahren: Für ein diskriminierungsfreies2Internet!3 Wir <strong>Junge</strong> <strong>Liberale</strong> <strong>Hessen</strong> setzen uns für ein diskriminierungsfreies Internet ein, in dem4 Priorisierungen von Datenpaketen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich aufgrund5 technischer Gegebenheiten (Kapazitätsengpässe innerhalb von oder zwischen den6 Providernetzen) vorgenommen werden dürfen, nicht aber aufgrund von Absender- bzw.7 Empfängerherkunft. Vorgenommene Priorisierungen müssen transparent und für den8 Verbraucher nachvollziehbar in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden.9 Für alle Netzanschlüsse sollen folgende Regeln gelten:10 Eine Priorisierung nach Absender oder Empfänger ist unzulässig.11 Höchstens 10 Prozent der verfügbaren Kapazität innerhalb des Providernetzes dürfen für12 priorisierten Datenverkehr verwendet werden.13 Priorisierung ist nur zulässig, um Protokolle, die strenge Anforderungen an die14 Verbindungsqualität (insbesondere Verzögerung) haben (<strong>zum</strong> Beispiel VoIP), zu15 bevorzugen.16 Priorisierung muss offengelegt werden.17 Einzelne Protokolle und Arten von Datenverkehr dürfen nicht gezielt behindert oder18 blockiert werden (<strong>zum</strong> Beispiel VoIP, BitTorrent).19 Für kabelgebundene Anschlüsse sollen zusätzlich folgende Regeln gelten:20 In Angeboten für kabelgebundene Internetzugänge (DSL, Fernsehkabel, Glasfaser)21 dürfen keine Maximalgeschwindigkeiten genannt werden, sondern nur zugesicherte22 (Mindest-) Geschwindigkeiten.23 Diese Geschwindigkeiten müssen im Jahresmittel zu mindestens 95 Prozent der Zeit24 erfüllt werden für sämtliche Dienste. Dies wird von der Aufsichtsbehörde (BNetzA)25 kontrolliert. Bei Verletzungen kann der Anbieter entweder unaufgefordert allen26 betroffenen Kunden eine Entschädigung zahlen (die die Kosten des Anschlusses für den27 betroffenen Zeitraum deutlich übersteigt), oder er muss eine noch höhere Strafe zahlen.28 Für eine infrastrukturelle Verhinderung von Kapazitätsengpässen ist ein gleichzeitiger Ausbau69

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