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Antrag zum 61. Landeskongress - Junge Liberale Hessen

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<strong>Antrag</strong> <strong>zum</strong> <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> <strong>Antrag</strong> 409<strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> der <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong>, Offenbach, 26.-27. Oktober 2013<strong>Antrag</strong>steller: KV Waldeck-FrankenbergStatus: ❏ angenommen ❏ nicht angenommen ❏ verwiesen an ______________________Der <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> möge beschließen:1Tarifverträge liberalisieren!2 Die <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong> sprechen sich für eine befristete Nachbindungszeit für Arbeitgeber3 an befristeten Tarifverträgen aus. Die Nachbindungszeit soll 1 Jahr betragen.4 Begründung:5 Befristete Tarifverträge enden mit Zeitablauf. Keine Auswirkungen auf die Tarifgebundenheit hat6 das Austreten des Arbeitgebers oder des Arbeitgeberverbandes währendessen. Ebenso verhält7 es sich mit einem Wechsel zu einer OT-Mitgliedschaft. Die Tarifgebundenheit wird bis <strong>zum</strong>8 Ablauf des Tarifvertrages aufrecht erhalten gemäß § 3 III TVG – die sogenannte Nachbindung.9 Damit soll ein blitzartiges Austreten des Arbeitgebers verhindert werden, der so zu teure oder10 missliebige Tarifverträge umgehen könnte.11 Gerade Rahmen- und Manteltarifverträge haben im Gegensatz zu Lohntarifverträgen eine sehr12 lange Laufzeit, die über viele Jahre andauert. Aber auch diese Tarifverträge enthalten oft13 wichtige finanzielle Verpflichtungen, die unabhängig von der wirtschaftlichen Dynamik, bestehen14 bleiben. Die unternehmerische Freiheit ist durch diese strenge Regelung stark beeinträchtigt.15 Zusätzlich liegt, durch das Fehlen des frühzeitigen „Entkommens“, ein Verstoß gegen die16 grundrechtlich geregelte negative Koalitionsfreiheit ( Art. 9 III GG) vor.17 Eine Lösung des Problems würde in einer zeitlichen Befristung der Nachbindung liegen. Sinnvoll18 wäre eine Befristungsdauer von 1/4 der Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages. Dies hätte für den19 Arbeitgeber erhebliche Vorteile in seiner unternehmerischen Freiheit, Investitions- und20 Personalplanung. Auf wirtschaftliche Schwankungen könnte flexibler reagiert werden. Dies würde21 sich sowohl positiv auf die Entwicklung eines einzelnen Unternehmens auswirken. Aber auch ein22 großer Gewinn für die gesamtwirtschaftliche Dynamik darstellen.23 Ebenso hat der Arbeitnehmer durch die Befristungszeit eine ausreichende Zeitspanne, um sich24 auf die zukünftigen Änderungen seiner Arbeitsbedingungen vorzubereiten und profitiert letztlich25 durch eine gesunkene Beitritts-Hemmschwelle des Arbeitgebers.26 Der Tropfen auf den heißen Stein in einer völlig überregulierten Arbeitspolitik!!!27 Weitere Begründung erfolgt mündlich37

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