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Antrag zum 61. Landeskongress - Junge Liberale Hessen

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<strong>Antrag</strong> <strong>zum</strong> <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> <strong>Antrag</strong> 503<strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> der <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong>, Offenbach, 26.-27. Oktober 2013<strong>Antrag</strong>steller: KV FrankfurtStatus: ❏ angenommen ❏ nicht angenommen ❏ verwiesen an ______________________Der <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> möge beschließen:1Abschaffung des Ehegattensplittings2 Die <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong> fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings.3 Begründung:4 Die gegenwärtige Diskussion um die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen5 Lebenspartnerschaft mit der Ehe geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei. Das6 Ehegattensplitting ist heute nicht mehr zeitgemäß, da es von einem völlig überkommenen7 Familienbild ausgeht. Hierfür sprechen insbesondere zwei Argumente: Zum einen ist eine8 steuerliche Besserstellung von Ehegatten aufgrund der Vorstellung, die Ehe sei die Wiege der9 Kindesentstehung, nicht mehr sachgemäß. Vielmehr entstehen Kinder aus vielfältigen Formen10 des Zusammenlebens auch außerhalb der Ehe, was die steigende Anzahl nicht-ehelicher Kinder11 sowie von „Patchwork-Familien“ zeigt. Zum anderen rentiert sich das Ehegattensplitting nur für12 diejenigen Paare, bei welchen signifikante Einkommensunterschiede bestehen, insbesondere13 weil ein Partner sich der Haushaltsführung und Kindererziehung widmet. Da jedoch heute die14 überwiegende Zahl der Frauen ebenfalls berufstätig ist, mag das Ehegattensplitting seinen15 ursprünglichen gesetzgeberischen Zweck nicht mehr zu erfüllen.16 Auch die aktuellen Überlegungen, das Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner17 einzuführen, aber gleichzeitig – um verminderte Steuereinnahmen auszugleichen – das18 Kindergeld abzuschaffen, ist nicht zweckmäßig. Es benachteiligt sozial schwache Familien (mit19 Ausnahme von Hartz IV-Empfängern, welchen das Kindergeld ohnehin von ihren Bezügen20 abgezogen wird) und läuft konträr zu der steten Besorgnis um eine sinkende Geburtenrate.41

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