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Antrag zum 61. Landeskongress - Junge Liberale Hessen

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<strong>Antrag</strong> <strong>zum</strong> <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> <strong>Antrag</strong> 301<strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> der <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong>, Offenbach, 26.-27. Oktober 2013<strong>Antrag</strong>steller: KV FrankfurtStatus: ❏ angenommen ❏ nicht angenommen ❏ verwiesen an ______________________Der <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> möge beschließen:1Urlaub bei privaten Gastgebern schützen -2Zweckentfremdungsverbot ablehnen!3 Die <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong> sprechen sich gegen die geplante Erschwerung der kurzzeitigen4 Vermietung privater Unterkünfte aus, wie sie aktuell von einigen Landesregierungen geplant5 wird.6 Wir sehen in Internetportalen wie airbnb.com vor allem für junge Menschen eine günstige und7 attraktive Alternative zu oft teuren Hotels und möchten diese Art des Verreisens in Deutschland8 erhalten.9 Begründung:10 Mit der Begründung, durch die kurzfristige und zeitlich begrenzte Vermietung einzelner Zimmer11 an Touristen würde dem Wohnungsmarkt wertvoller Wohnraum verloren gehen, planen einige12 deutsche Städte ein Bußgeld auf die Vermietung seiner eigenen Wohnung zu kommerziellen13 Zwecken. In Berlin ist diese Maßnahme in Vorbereitung, in München und Hamburg wird bereits14 ein Bußgeld erhoben.15 Schaut man sich das Geschäftsmodell von Onlineportalen wie airbnb.com an, stellt man schnell16 fest, dass hier mitnichten dringend gebrauchter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird.17 Bei 90 % der angebotenen Unterkünfte handelt es sich um Wohnungen, die auch vom18 eigentlichen Wohnungsinhaber genutzt werden. Die durchschnittlichen Belegungsraten in19 Deutschland belaufen sich laut airbnb.com auf ca. 2 bis 4 %.20 Bei den Angeboten handelt es sich oft um ein Gästezimmer oder ein Zimmer mit Schlafcouch,21 teilweise vermieten die Anbieter auch ihre komplette Wohnung während einer eigenen22 Abwesenheit. Es handelt sich also um Objekte, die auf dem normalen Wohnungsmarkt sowieso23 nicht zur Verfügung ständen. Insofern kann auch nicht von einem "spekulativen Leerstand"24 gesprochen werden, wie es der Berliner Senator Michael Müller (SPD) tat.25 Der Vergleich des Wohnraumentzugs hinkt hier an allen Ecken und Enden, schließlich muss ein26 Investor ja auch keine Zwangsabgabe zahlen, wenn er ein Gebäude kauft und es über Jahre leer27 stehen lässt. Insofern ist es nicht hinnehmbar, dass Bürger, die einen Teil ihrer durch die28 Gentrifizierung von Großstadtquartieren oft sowieso schon zu hohen Miete finanzieren wollen,29 nun noch mit überzogenen Bußgeldern von bis zu 50.000 € geschröpft werden sollen19

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