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Antrag zum 61. Landeskongress - Junge Liberale Hessen

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<strong>Antrag</strong> <strong>zum</strong> <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> <strong>Antrag</strong> 405<strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> der <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong>, Offenbach, 26.-27. Oktober 2013<strong>Antrag</strong>steller: KV Rheingau-TaunusStatus: ❏ angenommen ❏ nicht angenommen ❏ verwiesen an ______________________Der <strong>61.</strong> <strong>Landeskongress</strong> möge beschließen:1ALG I abschaffen!2 Die <strong>Junge</strong>n <strong>Liberale</strong>n <strong>Hessen</strong> fordern das Arbeitslosengeld I und den Kündigungsschutz durch3 eine gesetzlich festgelegte Mindestabfindung und eine allgemeine Kündigungsfrist zu ersetzen.4 Die gesetzliche Mindestabfindung beträgt dabei einen festen Prozentsatz des5 Jahreseinkommens pro Beschäftigungsmonat. Die Abfindung kann dabei analog <strong>zum</strong> ALG I in6 monatlichen Raten ausgezahlt werden.7 Begründung:8 Die Arbeitslosenversicherung und der Kündigungsschutz stammen in großen Teilen noch aus9 einer Zeit, in der es die Regel war, dass ein Mitarbeiter von der Ausbildung bis zur Rente in dem10 gleichen Betrieb beschäftigt war, der Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitslosigkeit waren11 Einzelschicksale. Mittlerweile sind mehrere Jobwechsel im Rahmen einer Berufskariere die12 Regel, davon sicher auch die ein oder andere Kündigung.13 Als Konsequenz hieraus hat sich die Natur der Arbeitslosen Versicherung von einer14 Risikoversicherung die einigen wenigen Kündigungsfällen den sozialen Lebensstand erhalten15 haben hin zu einer Vorsorge verändert. Schon heute erhält ein Arbeitsloser aus dem ALG I im16 wesentlichen das Geld, das er vorher selbst eingezahlt hat.17 Da das ALG I nur bis zur Aufnahme der nächsten Beschäftigung gezahlt wird entsteht hier ein18 Fehlanreiz für den Arbeitnehmer sich nicht so schnell eine neue Beschäftigung zu suchen. Eine19 Abfindung verhindert diesen Fehlanreiz, da sie unabhängig von der Beschäftigungssituation20 gezahlt wird. Auch auf Seiten des Arbeitgebers haben Festanstellungen keinen Nachteil mehr21 gegenüber befristeten Arbeitsverhältnissen, da die Summer der Abfindungen gleich hoch ist22 wenn man drei Mitarbeiter für je zwei Jahre beschäftigt oder einen Mitarbeiter für sechs Jahre23 beschäftigt und dann kündigt.24 Weitere Begründung erfolgt mündlich33

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