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Kruse Integriertes Regenwassermanagement 10 ... - Projekt RISA

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243.3 Der rechtliche RahmenIm Jahr 2000 trat die EuropäischeWasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraftmit dem Ziel, auf europäischer Ebenedie Verbesserung der Gewässergütevon Oberflächengewässern und demGrundwasser zu erreichen. U.a. sollendiffuse Belastungen minimiert und dieNutzbarkeit des Grundwassers erhaltenwerden. Dazu werden die Gewässerganzheitlich betrachtet, vor allem ausökologischer Sicht, durch einen „konsequentflächenhaften, auf das Flusseinzugsgebietbezogenen Ansatz, gewässertypenspezifischenAnsatz, kombiniertenAnsatz der Betrachtung vonSchadstoffen (Emission und Immission)und einzelstoff- bzw. gruppenparameterbezogenenAnsatz.“ 38Die Forderung der WRRL sind im Wasserhaushaltsgesetz(WHG) auf Bundesebeneund den entsprechendenGesetzen auf Länderebene umgesetztworden.Im Oktober 2007 wurde die EuropäischeHochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) verabschiedet.Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingteRisiken für die menschlicheGesundheit, die Umwelt, Infrastruktu-ren und Eigentum zu verringern undzu bewältigen, indem diese bewertetwerden und mit ihnen umgegangenwird. Sie ist Teil eines Aktionsprogramms,das verstärkte Forschungsaktivitätenund Hinweise zur Finanzierungvon Maßnahmen zur Vorsorge gegenHochwasserrisiken und zum Hochwasserschutzumfasst. Die Umsetzung sollin Koordinierung mit der Wasserrahmenrichtlinieerfolgen. Ein wichtigesAnliegen ist zudem „die Verbesserungder Information über Hochwassergefahrenin der Öffentlichkeit und dieaktive Einbeziehung der interessiertenStellen bei der Erstellung, Überprüfungund Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne“.3920<strong>10</strong> ist das neue WHG in Kraft getretenund stellt die rechtlich verbindlicheGrundlage für die Planungen dar. Gemäßdem WHG wird Niederschlag, dervon bebauten oder befestigen Flächenabfließt (sogenanntes Niederschlagswasser40 ), als Abwasser bezeichnet.Es muss so beseitigt werden, dass esdas Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.Dazu kann es entwederortsnah versickert, verrieselt oder direktbzw. über eine Kanalisation in einGewässer eingeleitet werden, ohne je-

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