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Kruse Integriertes Regenwassermanagement 10 ... - Projekt RISA

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60Das Einfügegebot nach §34 BauGBLiegt für den Innenbereich einer Kommunekein B-Plan vor, muss sich die neue Bebauunghinsichtlich Art und Maß der baulichenNutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,die überbaut werden soll, ander näheren Umgebung orientieren. Zudemmuss die Erschließung gesichert sein. Indiesem Fall gibt es keine Möglichkeiten, diemit den B-Plan-Festsetzungen vergleichbarsind, um auf den grundstücksbezogenenUmgang mit Regenabflüssen einzuwirken.Im Rahmen der Genehmigung einzelnerHausanschlüsse ans Sielnetz kann lediglicheine Einleitbegrenzung auf Basis des §7HmbAbwG durch die Stadtentwässerungausgesprochen werden, wenn die zu entwässerndeFläche größer als 650 m² ist.EinleitbegrenzungWird eine Einleitbegrenzung ausgesprochen,muss der Grundstückseigentümerdafür sorgen, dass der Niederschlagsabflussauf dem Grundstück zurückgehaltenund nur gedrosselt ins Sielsystem eingeleitetwird. Wie dieses vor Ort umgesetzt wird,entscheidet der Grundstückseigentümer. EineKontrolle findet derzeit nicht statt. Daherwurde im Rahmen des KompetenzNetzwerksvorgeschlagen, ausgesprochene Einleitbegrenzungenin einer geeigneten Datenbankeinzutragen, um im Einzelfall bei auftretendenEntwässerungsproblemen die Anschlüsseüberprüfen zu können. 1205.2.4 Die räumliche Wirkungsweisedes Bebauungsplans 121Wie zuvor aufgeführt wurde, gibt estheoretisch zahlreiche Möglichkeiten,Festsetzungen mit Bezug zum Niederschlagswasserbzw. zum Wasser allgemeinim B-Plan aufzunehmen. Dochwie sieht die räumliche Wirkungsweisedes B-Plans aus, wenn es darum geht,dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftunggroßflächig umzusetzen?In Deutschland wird gemäß Baugesetzbuchinnerhalb einer Kommunezwischen dem sogenannten Innen- undAußenbereich unterschieden. Der Begriff„Innenbereich“ wird dabei für diebereits bebauten Teile der Kommuneverwendet. Bei geplanten Neubautenbzw. Neubaugebieten wird entwederein verbindlicher Bebauungsplan aufgestelltoder das Einfügegebot gemäߧ34 BauGB kommt zur Anwendung.Beim „Außenbereich“ handelt es sichum die Flächen, die innerhalb der kommunalenGrenzen aber außerhalb desnach BauGB definierten Innenbereichsliegen. Dies sind in der Regel landwirtschaftlicheFlächen, Waldflächen oderLandschafts- bzw. Naturschutzgebiete.Durch Abbildung 24 wird deutlich,dass die Wirkungsweise des Instruments„B-Plan“ auf gesamtstädtischerEbene räumlich sehr begrenzt ist undsich nur auf das Areal des jeweiligen B-Planes beschränkt. Die Festsetzungenwerden nur bei Neubebauung bzw. beiwesentlichen Veränderungen des Bestandeswirksam.DIE RÄUMLICHE RELEVANZ VONHAMBURGER BEBAUUNGSPLÄNENUm die räumliche Relevanz des Planungsinstruments„B-Plan“ in Hamburgdarstellen zu können, wurde imRahmen der vorliegenden Arbeit untersucht,wie viele B-Pläne in den letzten20 Jahren aufgestellt wurden und wiegroß die Fläche ist, die dadurch überplantwurde. Dabei wurde der Zeitraumvon 1989 bis 2009 betrachtet, da erstseit 1989 entsprechende Daten digitalvorliegen. 122Im Zeitraum von 1989 bis 2009 wurdeninnerhalb der LandesgrenzenHamburgs für insgesamt 8.083 ha B-Pläne aufgestellt. 123 Dies sind etwa 11%der gesamten Landesfläche Hamburgs,für die in den letzten 20 Jahren neuesPlanrecht geschaffen wurde. Pro Jahrwurden im Durchschnitt etwa 404 haund damit 0,5% der Gesamtfläche

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