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Kruse Integriertes Regenwassermanagement 10 ... - Projekt RISA

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48Um die Ausrichtung der Regenwasserbewirtschaftungin Hamburg andie zunehmende Flächenversiegelungund die Auswirkungen des Klimawandelsanzupassen, wurde im September2009 durch die Behörde für Stadtentwicklungund Umwelt (BSU) gemeindereMöglichkeiten der Entwässerung(z.B. Gräben) nicht vorhanden sind, eineordnungsgemäße Straßenentwässerungnicht anders zu erreichen ist odersie aus Gründen des Grundgewässerschutzesin Trinkwasserschutzgebietennotwendig sind.“ 81Im Februar 1991 hatte die BürgerschaftKenntnis vom Strukturplan genommen,es erfolgte jedoch kein Beschluss. 82Dennoch galt der Strukturplan als Vorgabefür die Verwaltung und diente alsGrundlage für die Planung der Stadtentwässerungsowie für die Entwicklungvom Elbeentlastungskonzept. 83 Ob derBau neuer Regensiele durch die Vorgabenaus dem Strukturplan reduziertwurde, konnte im Rahmen dieser Arbeitnicht in Erfahrung gebracht werden.DER ABWASSERBESEITIGUNGSPLANNeun Jahre später (im Jahr 2000)wurde durch die Bürgerschaft der Abwasserbeseitigungsplanals Ergänzungzum Strukturplan beschlossen. Er wurdegemäß §3 des Hamburger Abwassergesetzesaufgestellt.Bei der Aufstellung des Plans ist manentgegen der aktuellen Entwicklungdavon ausgegangen, dass HamburgsEinwohnerzahl mit 1,71 Millionen biszum Jahr 20<strong>10</strong> annähernd konstantbleibt und dementsprechend die besielteFläche in Hamburg bis 20<strong>10</strong>nur noch geringfügig ansteigt. 84 DerAbwasserbeseitigungsplan zeigt denStand der Abwasserentsorgung und diezukünftige Planung auf. Der Gewässerschutzund die Umsetzung der Fließgewässerentlastungskonzeptewerdenebenfalls betrachtet, sind aber nichtHauptthema des Plans. Die im Planformulierten Forderungen zum Gewässerschutzbasieren auf den bis dahinvorliegenden Konzepten und Programmen.Die Forderung aus dem Strukturplanvon 1990, Regensiele nur inAusnahmefällen zu bauen, wurde hierjedoch nicht aufgenommen.Zum Umgang mit Niederschlagswasserwird dort formuliert: „Ist Niederschlagswassernur gering verunreinigt,sollte es nach Möglichkeit an Ort undStelle versickert und so dem natürlichenWasserkreislauf wieder zugeführtwerden. Eine Versickerung des Niederschlagswassersträgt zudem zu einerEntlastung des Sielnetzes und damitletztendlich der jeweiligen Gewässerbei. In Sonderfällen muss eine Notentlastungmittels Sielanschlussleitungin das Sielnetz erfolgen. Weitere Flächenversiegelungenmüssen auf daserforderliche Maß reduziert werden.“ 85Hiermit wird erstmalig die Qualität derRegenabflüsse berücksichtigt und aufeine notwendige Reduzierung der Flächenversiegelunghingewiesen.Zudem sollen Grundstückseigentümerund –nutzer mit in die Pflicht genommenwerden, wenn es darum geht, sichbei lokalen Unwettern oder langanhaltendenRegenfällen zu schützen. Siesind selbst gefordert, „sich durch bauliche,anlagentechnische und organisatorischeMaßnahmen zu schützen.“ 865.1.2 Ein neuer Weg in die Zukunft:der Strukturplan Regenwasser

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