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Kruse Integriertes Regenwassermanagement 10 ... - Projekt RISA

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51und dem nachfolgenden Bebauungsplan(B-Plan), der auch verbindlicherBauleitplan genannt wird. Der F-Planwird durch das Landschaftsprogramm(LaPro) ergänzt. Dieses stellt den ökologischenund freiraumplanerischenBeitrag zur Stadtentwicklung dar. 92 ImFolgenden wird untersucht, inwieweitim F-Plan bereits die politischen Vorgabeneingeflossen sind.Der Flächennutzungsplan (F-Plan) wirdals vorbereitender Bauleitplan für dasgesamte Gemeindegebiet aufgestellt.Er stellt die Art der Bodennutzung innerhalbeiner Kommune dar, die sichaus der beabsichtigten städtebaulichenEntwicklung ergibt. 93 Des Weiterenwerden Grundsätze festgelegt, dieEinfluss nehmen auf die anschließendeAufstellung von Bebauungsplänen (sieheKap. 5.2.3). Die Inhalte richten sichnach den Vorschriften des §5 Baugesetzbuch.DarstellungenIm F-Plan werden u.a. Bauflächen undBaugebiete dargestellt. Falls für Bauflächeneine zentrale Abwasserbeseitigungnicht vorgesehen ist, kann esim F-Plan dargestellt werden. 94 Zudemkönnen folgende Flächen darge-stelltwerden, die den Wasserhaushaltbetreffen:• Flächen für die Abwasserbeseitigung,• Wasserflächen,• Flächen, die für die Wasserwirtschaftvorgesehen sind sowie• Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzesund der Regelungdes Wasserabflusses freizuhaltensind. 95Nachrichtliche Übernahme undKennzeichnungenGemäß Wasserhaushaltsgesetz sindfestgesetzte Überschwemmungsgebietenachrichtlich zu übernehmen. Nochnicht festgesetzte Überschwemmungsgebietesowie Risikogebiete im Sinnedes WHG sind ebenfalls im F-Plan bzw.im Beiblatt zu vermerken. 96 Flächen, diefür bauliche Nutzungen vorgesehensind, deren Böden jedoch erheblich mitumweltgefährdenden Stoffen belastetsind, müssen gekennzeichnet werden.Dies hat Einfluss auf die Auswahl möglicherMaßnahmen der dezentralen naturnahenRegenwasserbewirtschaftung.90Unter Nutzung werden bauliche undsonstige Nutzungen verstanden.91vgl. §1 Abs. 5, §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1aBauGB92FHH 2008b: S. 393Üblicherweise wird der F-Plan im Maßstabvon 1:<strong>10</strong>.000 bzw. 1:20.000 erstellt. Jenach Größe der Kommune sind aber auchMaßstäbe von 1:5.000 (z.B. Stadthagen) bis1:50.000 (z.B. regionaler F-Plan StadtregionRuhr) möglich94Niederschlagswasser ist gemäß HmbAbwG§1 Abs. 1 als Abwasser definiert.95BauGB §5 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 7sowie Abs. 4a, vgl. FHH 2006: S. 1496vgl. BauGB §5 Abs. 4a und WHG §76 Abs.2 und Abs. 3 sowie §73 Abs. 15

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