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QM-/UM-Handbuch - druck pruskil

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Erstellt: Harbeck + Partner<br />

Datum: Jan. 1999<br />

DRUCK PRUSKIL GMBH<br />

Carl-Benz-Ring 9 Telefon 0 84 58 / 32 95-0<br />

85080 Ingolstadt - Gaimersheim<br />

Telefax 0 84 58 / 32 95 13<br />

<strong>QM</strong>-/<strong>UM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

5.4 Lenkung von Qualitäts- und Umweltaufzeichnungen<br />

5.4.1 Zweck, Anwendungsbereich und Zuständigkeiten:<br />

Qualitäts- und Umweltaufzeichnungen sind ausgefüllte, dem Auftrag zuordenbare Formulare,<br />

Prüfprotokolle und ausgefüllte Checklisten o.ä. Sie dienen dem Nachweis, dass qualitäts-<br />

und umweltrelevante Tätigkeiten durchgeführt wurden. Sie werden im folgenden kurz als<br />

Aufzeichnungen bezeichnet.<br />

Generell ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin der Druck Pruskil GmbH selbst für die<br />

korrekte Erfüllung und Überprüfung seiner Aufgaben und die Führung der notwendigen Qualitätsaufzeichnungen<br />

verantwortlich. Der <strong>QM</strong>B gewährleistet die Einhaltung der für Qualitätsaufzeichnungen<br />

beschriebenen Verfahren durch die Durchführung von internen Audits.<br />

Die Organisation muss Verfahren für die Kennzeichnung, Pflege und Beseitigung von umweltbezogenen<br />

Aufzeichnungen einführen und aufrechterhalten. Diese Aufzeichnungen<br />

schließen Aufzeichnungen über Schulungen und Ergebnisse von Umweltaudits und Bewertungen<br />

mit ein.<br />

5.4.2. Vorgehensweise<br />

5.4.2.1 Anforderungen an Aufzeichnungen:<br />

Entsprechend den Forderungen der Norm DIN EN ISO 9001 müssen alle gebräuchlichen<br />

Aufzeichnungen aufbewahrt werden, um die Erfüllung festgelegter Forderungen und somit<br />

das wirksame Arbeiten des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems darzulegen.<br />

Alle Aufzeichnungen sollen leserlich sein und sind so aufzubewahren, dass deren Beeinträchtigung,<br />

Beschädigung oder Verlust ausgeschlossen werden kann.<br />

Sie sind so zu kennzeichnen und abzulegen, dass sie stets leicht aufgefunden und im Bedarfsfall<br />

auch dem entsprechenden Auftrag bzw. Produkt zugeordnet werden können. Jede<br />

Art von Aufzeichnungen ist in Papier- oder EDV-Form zulässig.<br />

5.4.2.2 Generelles zur Lenkung von Aufzeichnungen:<br />

Aufzeichnungen werden wie alle in unser Managementsystem eingebundenen Unterlagen,<br />

Dokumente und Daten behandelt.<br />

Bevor Aufzeichnungen (z. B.: Prüfprotokolle) erstellt, geändert und archiviert werden, wird<br />

die Übereinstimmung mit den Vorgabedokumenten (z. B.: Prüfanweisung) geprüft.<br />

Seite 1 von 2<br />

Änd.-Stand: A<br />

29.06.99<br />

HK0504.DOC<br />

Geprüft u. Freigegeben:<br />

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