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Haus Gerolzhofen - Dr. Loew

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_SOZIALPOLITIK<br />

Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz<br />

bpa-Referenten hielten Einführungsvortrag bei <strong>Dr</strong>. <strong>Loew</strong><br />

Im Zuge der Föderalismusreform wechselte das Heimrecht in den Kompetenzbereich<br />

der Bundesländer. Als erstes Bundesland ersetzte Bayern zum 01.08.2008<br />

das vormals bundesweit gültige Heimgesetz durch das bayerische „Pflege- und<br />

Wohnqualitätsgesetz“ (PfleWoqG). Im Mittelpunkt steht nun der Verbraucherschutz<br />

für erwachsene Bewohner von Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Davon<br />

betroffen sind nicht nur die stationären Häuser/Heime, mit der Einbindung von<br />

ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen wurden<br />

erstmals auch neu entstandene Wohnformen vom Gesetz erfasst.<br />

Einen Einblick in die Gesetzessystematik<br />

und die Grundlagen vermittelten<br />

Herrn Görtz und Herrn Habel, beide<br />

Landesbeauftragte vom Bundesverband<br />

privater Anbieter sozialer Dienstleistungen<br />

(bpa) an der Geschäftsstelle<br />

München. Sie referierten im Rahmen<br />

eines eigens konzipierten Fortbildungstages<br />

für Einrichtungsleitungen und interessierte<br />

Fachdienste.<br />

Auf besonderes Interesse der Zuhörer<br />

stießen natürlich die Kriterien und<br />

Konzepte der neuen behördlichen Prüfungen.<br />

Abhängig vom Einrichtungstyp<br />

werden künftig in ganz unterschiedlicher<br />

Weise die Belange von Struktur-<br />

Prozess- und Ergebnisqualität<br />

vom gesetzlichen Prüfauftrag erfasst.<br />

Die Einrichtungen müssen sich im<br />

Zuge der externen Qualitätssicherung<br />

auf jährlich unangemeldete Prüfungen<br />

durch multiprofessionelle Prüfteams<br />

einstellen. Neben Verwaltungskräften<br />

werden auch Ärzte, Pflegefachkräfte<br />

und Sozialpädagogen beteiligt sein.<br />

Mit dem gesetzlichen Wandel erfolgte<br />

auch eine Namensänderung der bisherigen<br />

„Heimaufsicht“. Sie nennt sich<br />

jetzt „Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />

– Qualitätsentwicklung<br />

und Aufsicht“, abgekürzt „FQA“.<br />

Die FQA bereitet sich derzeit intensiv<br />

auf die neuen Prüfanforderungen vor.<br />

Das Bayerische Staatsministerium hat<br />

zur Entwicklung eines Prüfleitfadens<br />

und zur Schulung der Prüfer die „Gesellschaft<br />

für Ausbildungsforschung<br />

und Berufsentwicklung (GAB)“ beauftragt.<br />

Mittlerweile wurde der Prüfleitfaden<br />

von der bayerischen Sozialministerin<br />

Haderthauer offiziell freigegeben.<br />

<strong>Dr</strong>.<strong>Loew</strong> PERSPEKTIVE 2009<br />

Frau Maurus, Mitgesellschafterin und<br />

Projektbegleiterin der GAB, referierte<br />

über das von ihr mitentwickelte Prüfkonzept.<br />

Die Lebensqualität von Bewohnern<br />

soll über die spezielle Betrachtung<br />

von Schlüsselsituationen für die Prüfer<br />

erschlossen werden. Im Focus stehen<br />

Situationen, die sich an zentralen Lebenssituationen<br />

des Bewohners orientieren<br />

(z.B. Pflege, Wohnen, soziale Betreuung,<br />

Mitwirkung, Verpflegung, etc.).<br />

Des weiteren werden Situationen einbezogen,<br />

die „kritisch“ sind und einen besonderen<br />

staatlichen Schutz erfordern,<br />

z.B. Umgang mit Arzneimitteln oder<br />

Umgang mit freiheitseinschränkenden<br />

Maßnahmen. Schließlich bilden <strong>Haus</strong>rundgänge,<br />

Gespräche mit Bewohnern,<br />

Leitung, Mitarbeitern, Heimbeiräten und<br />

Angehörigen Situationen mit einer besonders<br />

aufschlussreichen und damit für<br />

die FQA wichtigen Informationsquelle.<br />

In dem Prüf- und Begutachtungsprozess<br />

soll aber auch der im Gesetz verankerte<br />

Beratungsauftrag der Behörde<br />

unterstützt werden. Der zu erstellende<br />

Prüfbericht sieht zumindest nicht nur<br />

Anordnungen bei festgestellten Mängeln<br />

vor, sondern beinhaltet auch<br />

positive Aspekte und Qualitätsempfehlungen<br />

ohne Umsetzungspflicht.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Beratungsansatz<br />

angesichts der doch umfassenden<br />

Prüfkriterien nicht zu kurz<br />

kommt oder gar auf der Strecke bleibt.<br />

Immerhin soll der FQA drei Jahre Zeit<br />

zur Überprüfung aller Schlüsselsituationen<br />

bleiben.<br />

Spannend wird dieses Thema mit der<br />

ab 2011 vorgesehenen Veröffentlichung<br />

von Prüfberichten. Nach dem<br />

Willen des Gesetzgebers soll damit ein<br />

möglichst hohes Maß an Transparenz<br />

über das Preis-Leistungsverhältnis<br />

hergestellt, ein Einrichtungsvergleich<br />

ermöglicht und ein Qualitätswettbewerb<br />

unter den Einrichtungen angeregt<br />

werden.<br />

Diese Zielsetzungen sind im Unternehmen<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Loew</strong> im Grunde nicht<br />

neu. Bereits seit 2003 werden über<br />

ein eigens entwickeltes Konzept unter<br />

Federführung der Fachgebietsleitung<br />

für Qualitätsmanagement in jeder Einrichtung<br />

„Interne Qualitätsprüfungen“<br />

(IQP) durchgeführt. Bis zu 85 Qualitätsthemen<br />

wurden systematisch untersucht<br />

und die jeweiligen Stärken,<br />

aber auch Schwachstellen und Verbesserungspotentiale,<br />

ausfindig ge-<br />

beispielhaftes Netzdiagramm: Qualitätsprozesse

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