Haus Gerolzhofen - Dr. Loew
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_SOZIALPOLITIK<br />
Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz<br />
bpa-Referenten hielten Einführungsvortrag bei <strong>Dr</strong>. <strong>Loew</strong><br />
Im Zuge der Föderalismusreform wechselte das Heimrecht in den Kompetenzbereich<br />
der Bundesländer. Als erstes Bundesland ersetzte Bayern zum 01.08.2008<br />
das vormals bundesweit gültige Heimgesetz durch das bayerische „Pflege- und<br />
Wohnqualitätsgesetz“ (PfleWoqG). Im Mittelpunkt steht nun der Verbraucherschutz<br />
für erwachsene Bewohner von Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Davon<br />
betroffen sind nicht nur die stationären Häuser/Heime, mit der Einbindung von<br />
ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen wurden<br />
erstmals auch neu entstandene Wohnformen vom Gesetz erfasst.<br />
Einen Einblick in die Gesetzessystematik<br />
und die Grundlagen vermittelten<br />
Herrn Görtz und Herrn Habel, beide<br />
Landesbeauftragte vom Bundesverband<br />
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen<br />
(bpa) an der Geschäftsstelle<br />
München. Sie referierten im Rahmen<br />
eines eigens konzipierten Fortbildungstages<br />
für Einrichtungsleitungen und interessierte<br />
Fachdienste.<br />
Auf besonderes Interesse der Zuhörer<br />
stießen natürlich die Kriterien und<br />
Konzepte der neuen behördlichen Prüfungen.<br />
Abhängig vom Einrichtungstyp<br />
werden künftig in ganz unterschiedlicher<br />
Weise die Belange von Struktur-<br />
Prozess- und Ergebnisqualität<br />
vom gesetzlichen Prüfauftrag erfasst.<br />
Die Einrichtungen müssen sich im<br />
Zuge der externen Qualitätssicherung<br />
auf jährlich unangemeldete Prüfungen<br />
durch multiprofessionelle Prüfteams<br />
einstellen. Neben Verwaltungskräften<br />
werden auch Ärzte, Pflegefachkräfte<br />
und Sozialpädagogen beteiligt sein.<br />
Mit dem gesetzlichen Wandel erfolgte<br />
auch eine Namensänderung der bisherigen<br />
„Heimaufsicht“. Sie nennt sich<br />
jetzt „Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />
– Qualitätsentwicklung<br />
und Aufsicht“, abgekürzt „FQA“.<br />
Die FQA bereitet sich derzeit intensiv<br />
auf die neuen Prüfanforderungen vor.<br />
Das Bayerische Staatsministerium hat<br />
zur Entwicklung eines Prüfleitfadens<br />
und zur Schulung der Prüfer die „Gesellschaft<br />
für Ausbildungsforschung<br />
und Berufsentwicklung (GAB)“ beauftragt.<br />
Mittlerweile wurde der Prüfleitfaden<br />
von der bayerischen Sozialministerin<br />
Haderthauer offiziell freigegeben.<br />
<strong>Dr</strong>.<strong>Loew</strong> PERSPEKTIVE 2009<br />
Frau Maurus, Mitgesellschafterin und<br />
Projektbegleiterin der GAB, referierte<br />
über das von ihr mitentwickelte Prüfkonzept.<br />
Die Lebensqualität von Bewohnern<br />
soll über die spezielle Betrachtung<br />
von Schlüsselsituationen für die Prüfer<br />
erschlossen werden. Im Focus stehen<br />
Situationen, die sich an zentralen Lebenssituationen<br />
des Bewohners orientieren<br />
(z.B. Pflege, Wohnen, soziale Betreuung,<br />
Mitwirkung, Verpflegung, etc.).<br />
Des weiteren werden Situationen einbezogen,<br />
die „kritisch“ sind und einen besonderen<br />
staatlichen Schutz erfordern,<br />
z.B. Umgang mit Arzneimitteln oder<br />
Umgang mit freiheitseinschränkenden<br />
Maßnahmen. Schließlich bilden <strong>Haus</strong>rundgänge,<br />
Gespräche mit Bewohnern,<br />
Leitung, Mitarbeitern, Heimbeiräten und<br />
Angehörigen Situationen mit einer besonders<br />
aufschlussreichen und damit für<br />
die FQA wichtigen Informationsquelle.<br />
In dem Prüf- und Begutachtungsprozess<br />
soll aber auch der im Gesetz verankerte<br />
Beratungsauftrag der Behörde<br />
unterstützt werden. Der zu erstellende<br />
Prüfbericht sieht zumindest nicht nur<br />
Anordnungen bei festgestellten Mängeln<br />
vor, sondern beinhaltet auch<br />
positive Aspekte und Qualitätsempfehlungen<br />
ohne Umsetzungspflicht.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Beratungsansatz<br />
angesichts der doch umfassenden<br />
Prüfkriterien nicht zu kurz<br />
kommt oder gar auf der Strecke bleibt.<br />
Immerhin soll der FQA drei Jahre Zeit<br />
zur Überprüfung aller Schlüsselsituationen<br />
bleiben.<br />
Spannend wird dieses Thema mit der<br />
ab 2011 vorgesehenen Veröffentlichung<br />
von Prüfberichten. Nach dem<br />
Willen des Gesetzgebers soll damit ein<br />
möglichst hohes Maß an Transparenz<br />
über das Preis-Leistungsverhältnis<br />
hergestellt, ein Einrichtungsvergleich<br />
ermöglicht und ein Qualitätswettbewerb<br />
unter den Einrichtungen angeregt<br />
werden.<br />
Diese Zielsetzungen sind im Unternehmen<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Loew</strong> im Grunde nicht<br />
neu. Bereits seit 2003 werden über<br />
ein eigens entwickeltes Konzept unter<br />
Federführung der Fachgebietsleitung<br />
für Qualitätsmanagement in jeder Einrichtung<br />
„Interne Qualitätsprüfungen“<br />
(IQP) durchgeführt. Bis zu 85 Qualitätsthemen<br />
wurden systematisch untersucht<br />
und die jeweiligen Stärken,<br />
aber auch Schwachstellen und Verbesserungspotentiale,<br />
ausfindig ge-<br />
beispielhaftes Netzdiagramm: Qualitätsprozesse