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AiB 6 | <strong>2016</strong> Modell für mehr Rente aktuelles<br />

Welche Rentenkürzung kann<br />

man ausgleichen?<br />

Nur Rentenkürzungen, die sich auf die Renten-Abschläge<br />

beziehen, können ausgeglichen<br />

werden. Wer vorzeitig in Rente geht, muss<br />

meist mit drei Rentenkürzungen leben:<br />

1. Die allgemeine Senkung der Renten: Das<br />

Rentenniveau für Neurentner sinkt so, wie<br />

es der Gesetzgeber beschlossen hat. In den<br />

50er Jahren wollte er mit der gesetzlichen<br />

Rente den Lebensstandard sichern. Dieses<br />

Ziel wurde aufgegeben. Die durchschnittlich<br />

ausgezahlte Monatsrente lag für Neurentner<br />

2014 gerade mal bei 980 € für Männer im<br />

Westen und für Frauen noch viel geringer. 2<br />

Die Renten sollen weiter sinken. 2030 soll<br />

die gesetzliche Rente nach 45 Beitragsjahren<br />

nur noch 43 % des bisherigen individuellen<br />

Durchschnittseinkommens erreichen.<br />

2. Weniger Beiträge: Wer vorzeitig in Rente<br />

geht, erhält ab diesem Zeitpunkt eine geminderte<br />

Rente, zahlt aber nichts mehr ein.<br />

So fehlen Beiträge und Beitragszeiten.<br />

3. Abschläge: Für jeden Monat, den man<br />

vorzeitig in Rente geht, wird die Rente um<br />

0,3 % gekürzt. Ein Leben lang! Einmal Abschlag,<br />

immer Abschlag. Das gilt auch für<br />

die Hinterbliebenenrenten.<br />

Wegen dieser drei Kürzungen müssen viele<br />

auf den vorzeitigen Ruhestand verzichten. Es<br />

sei denn, sie kaufen sich von Renten-Abschlägen<br />

frei. Dann entfällt die dritte Kürzung.<br />

Aber wer in hohem Arbeitsalter unfreiwillig<br />

seine Arbeitsstelle verliert, hat keine Wahl<br />

und muss oft vorzeitig in Rente.<br />

Früher in Rente ohne Abschlag<br />

Ohne Abschläge können derzeit nur noch<br />

zwei Gruppen vor dem gesetzlichen Rentenalter<br />

in den Ruhestand gehen:<br />

Schwerbehinderte Versicherte mit einem<br />

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens<br />

50. Und besonders langjährig Versicherte, die<br />

45 Jahre mit Pflichtbeiträgen und Zeiten der<br />

Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr<br />

des Kindes erreichen. Bei diesen beiden Altersrenten<br />

ist ein Rentenbezug mit etwa 63<br />

Jahren möglich; allerdings steigt für beide<br />

Gruppen mit jedem neuen Jahrgang die Rentengrenze<br />

an.<br />

Aber: Schwerbehinderte können mit gut 60<br />

Jahren und einigen Monaten in Rente gehen –<br />

mit Abschlägen. Gleichen sie diese durch Zahlung<br />

aus, ist auch weiter eine Rente mit 60 und<br />

x Monaten (je nach Geburtsjahrgang) ohne<br />

Abschläge möglich.<br />

}}<br />

Wie Abschläge verhindern oder verringern?<br />

Erhält die Rentenversicherung eine Ausgleichszahlung,<br />

wird die Altersrente erhöht und Renten-Abschläge<br />

werden gestrichen. Ein Beispiel:<br />

··<br />

Ein Versicherter würde eine gesetzliche Altersrente<br />

von 1.000 € erhalten.<br />

··<br />

Er möchte jedoch 24 Monate früher in Rente<br />

gehen.<br />

··<br />

Sein Anspruch von 1.000 € Rente wird dann<br />

gekürzt: 0,3 % x 24 Monate = 7,2 %.<br />

··<br />

Ein Abschlag von 7,2 % bedeutet 72 € weniger<br />

Rente monatlich.<br />

··<br />

Um den Abschlag von 72 € pro Monat auszugleichen,<br />

muss er zurzeit circa 18.100 €<br />

als Ausgleich einzahlen.<br />

··<br />

Zahlt er nur 10.000 € ein und nicht 18.100 €,<br />

bekommt er eine höhere Rente von circa<br />

40 € monatlich (jährlich circa 480 €).<br />

Für Einzahlungen bekommt man also lebenslang<br />

knapp 5 % pro Jahr ausgezahlt. Wer<br />

Gelder aus einer Abfindung nützt, muss auf<br />

Grund der Steuervorteile weniger aufbringen,<br />

siehe Kapitel »Steuerliche Vorteile«. Dann erhöht<br />

sich auch die »Rendite«.<br />

Die DRV legt halbjährlich die Höhe der<br />

notwendigen Ausgleichzahlungen fest und veröffentlicht<br />

sie in einer Tabelle 3 :<br />

}}<br />

Welche Vorteile haben Ausgleichszahlungen?<br />

··<br />

Die eigene Rente steigt sofort.<br />

··<br />

Künftige Renten-Erhöhungen fallen höher<br />

aus, weil diese immer prozentual berechnet<br />

werden.<br />

··<br />

Die Hinterbliebenenrente erhöht sich indirekt,<br />

weil diese ebenfalls prozentual aus der<br />

Rente des Verstorbenen berechnet wird.<br />

··<br />

Ausgleichszahlungen bringen lukrative<br />

Steuer- und Rendite-Vorteile. Siehe Kapitel<br />

»Steuerliche Vorteile«.<br />

}}<br />

Kann man die Regel-Altersrente mit Ausgleichszahlungen<br />

erhöhen?<br />

2 Nakielski, AiB 12/2015, S. 22. 3 www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/<br />

Navigation/5_Services/03_Broschueren_Magazine/Zahlen_<br />

und_Tabellen/Zahlen_und_Tabellen_node.html<br />

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