aib-2016_06-onlinelesen
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aktuelles<br />
Modell für mehr Rente<br />
AiB 6 | <strong>2016</strong><br />
Viele Rentner müssen<br />
im Ruhestand mit weniger<br />
Geld auskommen<br />
als erwartet.<br />
Ja, auch die Regel-Altersrente kann erhöht<br />
werden. Eine Einzahlung lohnt auch dann.<br />
Die gesetzlichen Renten sind heute in den<br />
meisten Fällen viel zu gering. Ein Renten-Bonus<br />
ist daher fast immer sinnvoll.<br />
}}<br />
Muss man alle Abschläge ausgleichen?<br />
Nein. Es können auch nur Teile des Rentenabschlags<br />
ausgeglichen werden.<br />
}}<br />
Ab welchem Alter dürfen Renten-Abschläge<br />
ausgeglichen werden?<br />
Bisher muss jemand mindestens 55 Jahre alt<br />
ist, um Ausgleichszahlungen zu leisten. Das<br />
soll nun geändert werden: Die Bundesregierung<br />
plant, die jetzige Altersgrenze zum 1. Juli<br />
<strong>2016</strong> auf 50 Jahre zu senken und damit das<br />
Modell auszuweiten. Das bedeutet konkret,<br />
dass demnächst mehr Arbeitnehmer diese<br />
Möglichkeit in Anspruch nehmen können.<br />
}}<br />
Wie lange darf eingezahlt werden?<br />
Einzahlungen sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze<br />
möglich, also auch dann noch,<br />
wenn man schon vorgezogene Rente bezieht.<br />
Aber immer nur für die Zukunft.<br />
}}<br />
Muss man mit der Einzahlung einen Antrag<br />
auf vorgezogene Altersrente stellen?<br />
Nein, ein Antrag auf vorgezogene Rente ist<br />
keine Voraussetzung für die Einzahlung.<br />
Durch Ausgleichszahlungen erhält man zusätzliche<br />
Entgeltpunkte. Man kann trotz Einzahlung<br />
bis zur abschlagsfreien Altersrente<br />
und darüber hinaus arbeiten. Abschlagsfrei<br />
sind Altersrenten für besonders langjährig<br />
Versicherte und Renten ab der Regelaltersgrenze.<br />
Auch Schwerbehinderte können ab einem<br />
bestimmten Alter Rente ohne Abschläge<br />
beziehen. Dann wirken Einzahlungen wie ein<br />
Renten-Bonus. Ausgleichszahlungen gehen<br />
also nicht verloren. Vielmehr können sie eine<br />
zusätzliche Form der Altersvorsorge sein – mit<br />
geringem bürokratischem Aufwand und ohne<br />
zusätzlichen Vertrag mit einem der zahllosen<br />
Anbieter. Zusätzliche Verträge sind meist mit<br />
hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten<br />
verbunden; hinzukommen gegebenenfalls<br />
Gesundheitsprüfungen und es gibt nur<br />
niedrige Zinsen. Das alles entfällt bei der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung.<br />
Steuerliche Vorteile<br />
}}<br />
Steigt die Steuerlast, wenn man später<br />
in Rente geht?<br />
Bis 2004 wurden gesetzliche Renten in aller<br />
Regel nicht besteuert. Denn die Steuerfreibeträge<br />
waren hoch. Ab dem Jahre 2040 unterliegen<br />
sie der vollen Besteuerung. Momentan sind<br />
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