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AiB 6 | <strong>2016</strong> Engagiert als Betriebsrat grundlagen der betriebsratsarbeit<br />

unmittelbaren Vorgesetzten abzumelden. Über<br />

die Form der Abmeldung gibt es keine Vorschriften.<br />

Diese kann mündlich, elektronisch<br />

oder schriftlich erfolgen. Einer Zustimmung<br />

des Vorgesetzten bedarf es nicht!<br />

Hat der Vorgesetzte Vorkehrungen für die<br />

Zeit der Abwesenheit des Betriebsratsmitglieds<br />

getroffen, beispielsweise durch Personalersatz<br />

oder Umorganisation, ist das Betriebsratsmitglied<br />

verpflichtet, sich nach Beendigung der<br />

Betriebsratsarbeit wieder beim Vorgesetzten<br />

zurück zu melden.<br />

Das Betriebsratsmitglied unterliegt der Verpflichtung<br />

zum Stempeln, wenn es darüber<br />

eine entsprechende Vereinbarung gibt, beispielsweise,<br />

wenn das Betriebsgelände wegen<br />

der Betriebsratstätigkeit verlassen wird.<br />

Vergütung der Betriebsratsarbeit<br />

während der Arbeitszeit<br />

Für Verwirrung sorgen immer wieder die sich<br />

auf den ersten Blick widersprechenden Aussagen<br />

zur Vergütung eines Betriebsratsmitglieds.<br />

Im § 37 Abs. 1 BetrVG ist geregelt, dass die<br />

Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt unentgeltlich<br />

als Ehrenamt führen.<br />

Aus der Festlegung der Betriebsratsarbeit<br />

als unbezahltes Ehrenamt soll deutlich werden,<br />

dass der Betriebsrat unabhängig vom<br />

Arbeitgeber seine Tätigkeit ausüben kann. Im<br />

§ 37 Abs. 2 BetrVG wird jedoch wieder darauf<br />

hingewiesen, dass wegen Betriebsratstätigkeit<br />

keine Minderung der Vergütung vorgenommen<br />

werden darf. Das ist dem Grundsatz geschuldet,<br />

dass ein Betriebsratsmitglied wegen<br />

seines Amtes weder bevorzugt noch benachteiligt<br />

werden darf, § 78 BetrVG.<br />

Somit ergibt sich ein Anspruch auf Vergütung<br />

nach dem »Ausfallprinzip«. Die Vergütung<br />

während der Arbeitszeit, in der Betriebsratsarbeit<br />

geleistet wurde, bemisst sich so als hätte<br />

das Betriebsratsmitglied seine berufliche Tätigkeit<br />

ausgeübt. Das bezieht sich nicht nur auf ein<br />

festes Gehalt, sondern auch auf alle variablen<br />

Entgeltbestandteile sowie Zulagen und Zuschläge.<br />

Einzig davon ausgenommen sind Leistungen<br />

als Aufwendungsersatz wie Schmutzzulage,<br />

Wegegeld, Essenzuschuss, wenn wegen der<br />

Betriebsratsarbeit der zu erstattende Aufwand<br />

tatsächlich auch entfallen ist.<br />

Wichtig: Ein Betriebsratsmitglied, das wegen<br />

der Betriebsratstätigkeit aus seiner Nachtschicht<br />

herausgenommen wird, hat dennoch<br />

Anspruch auf die Nachtschichtzuschläge. 4 Allerdings<br />

sind diese dann nicht mehr steuerfrei.<br />

Diese staatliche Begünstigung ist ausdrücklich<br />

an das Arbeiten in der Nacht gebunden.<br />

Reise- und Wegezeiten<br />

Oft gehören zur Amtsausübung auch Wegeund<br />

Reisezeiten. Eindeutig geregelt ist, dass<br />

derartige Zeiten zur Amtsausübung gehören<br />

und damit – sofern sie innerhalb der Arbeitszeit<br />

anfallen – vergütungspflichtig sind.<br />

Anders sieht das bei Reisezeiten außerhalb<br />

der Arbeitszeit aus. Hier gelten die betriebsüblichen<br />

Regelungen zu Reisekosten.<br />

So können tarifvertragliche aber auch betriebliche<br />

Vereinbarungen einen Kosten- oder<br />

Freizeitausgleich vorsehen. Auch bei dieser<br />

Handhabung muss das Benachteiligungs- und<br />

Bevorzugungsverbot eines Betriebsratsmitglieds<br />

beachtet werden.<br />

Vergütung vollständig freigestellter<br />

Betriebsratsmitglieder<br />

Da bei vollständig und dauerhaft von der beruflichen<br />

Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitgliedern<br />

(§ 38 BetrVG) auch das Gebot<br />

der bevorzugungs- und benachteiligungsfreien<br />

Entgeltgestaltung eingehalten werden muss,<br />

werden diese Betriebsräte »vergleichbaren<br />

Arbeitnehmern« gleichgestellt. Mit Beginn<br />

der Freistellung werden daher gemeinsam mit<br />

dem Arbeitgeber einige Bezugs-Arbeitnehmer<br />

ausgewählt, die von der Tätigkeit, Qualifikation,<br />

beruflichem Werdegang und Vergütung<br />

dem nun freigestellten Betriebsrat ebenbürtig<br />

sind. Entsprechend der Entwicklung dieser<br />

vergleichbaren Arbeitnehmer setzt sich nun<br />

auch die Vergütung des vollständig freigestellten<br />

Betriebsratsmitgliedes zusammen. 5<br />

Betriebsratsarbeit außerhalb der<br />

eigenen Arbeitszeit<br />

Auch wenn die Betriebsratsarbeit während<br />

der Arbeitszeit erledigt werden soll, ist das bei<br />

der zunehmend hochflexiblen Arbeitszeitgestaltung<br />

in den meisten Betrieben inzwischen<br />

gar nicht mehr möglich. Damit auch die Beschäftigten<br />

in besonderen Arbeitszeitmodellen<br />

Betreuung, Information und Beratung durch<br />

ihren Betriebsrat erhalten, kommt es zuneh-<br />

praxistipp<br />

Betriebsratstagebuch<br />

Jedes Betriebsratsmitglied<br />

sollte für sich<br />

persönlich in einem<br />

Notiz buch Art und Umfang<br />

seiner Betriebsratsarbeit<br />

dokumentieren.<br />

Das hat unter anderem<br />

mehrere Vorteile:<br />

··<br />

Im Zweifelsfall lässt sich<br />

Betriebsratsarbeit –<br />

auch nach längerer<br />

Zeit – nachweisen.<br />

··<br />

Die Aufstellung macht<br />

deutlich, wieviel<br />

Betriebsratsarbeit im<br />

Durchschnitt anfällt<br />

und wieviel zusätzlicher<br />

Personalbedarf damit<br />

in welchen Bereichen<br />

anfällt<br />

··<br />

Bei der Vorbereitung<br />

von Betriebsversammlung<br />

lassen sich schnell<br />

wichtige Themen für den<br />

Tätigkeitsbericht des<br />

Betriebsrats finden.<br />

4 LAG Köln 13.12.2013 – 12 Sa 682/13.<br />

5 »Kein Karriereknick«, Chr. Jansen, AiB 10/2014, S. 52 – 55.<br />

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