08.07.2016 Aufrufe

Jahrbuch »Innovativer Staat« 2016

Als Veranstalter des »Zukunftskongress Staat & Verwaltung« unter Schirmherrschaft des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière versammeln wir einmal im Jahr das »Who is Who« der Verwaltungsmodernisierung und des E-Government bestehend aus Experten der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Das Jahrbuch »Innovativer Staat« 2016, das im Juni 2016 erschien, wirkt hier ergänzend und wie ein Katalysator für das Positionieren von Veränderungsthemen in den Verwaltungen Deutschlands: Es bietet einen Rück- und Ausblick auf den Zukunftskongress, informiert über Erreichtes und noch zu Erreichendes und nimmt Lösungsansätze mit einer besonderen methodischen Analyse in sein praxisorientiertes Visier. Zugleich versammelt es die wichtigsten Lösungsanbieter, Treiber und Partner für den modernen und effizienten Staat. Eingebettet in die finale Bewerbung des 4. Zukunftskongresses erreicht es mit einer Auflage von 8.000 Exemplaren eine besondere Wahrnehmung. › Leitartikel kenntnisreicher Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft › Zahlreiche Beiträge zu Politik & Strategien, Prozessoptimierung & Digitalisierung, Finanzen & Investitionen, Personal & Kompetenzen in Bund, Ländern und Kommunen › Unternehmensporträts & Best-Practices der führenden Unternehmen (insbesondere auch im Hinblick auf zusätzliche soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte) › Aus aktuellem Anlass: Sonderteil Zuwanderung & Verwaltung; öffentliches Auftragswesen; Bürokratieabbau & bessere Rechtsetzung

Als Veranstalter des »Zukunftskongress Staat & Verwaltung« unter Schirmherrschaft des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière versammeln wir einmal im Jahr das »Who is Who« der Verwaltungsmodernisierung und des E-Government bestehend aus Experten der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Das Jahrbuch »Innovativer Staat« 2016, das im Juni 2016 erschien, wirkt hier ergänzend und wie ein Katalysator für das Positionieren von Veränderungsthemen in den Verwaltungen Deutschlands: Es bietet einen Rück- und Ausblick auf den Zukunftskongress, informiert über Erreichtes und noch zu Erreichendes und nimmt Lösungsansätze mit einer besonderen methodischen Analyse in sein praxisorientiertes Visier. Zugleich versammelt es die wichtigsten Lösungsanbieter, Treiber und Partner für den modernen und effizienten Staat. Eingebettet in die finale Bewerbung des 4. Zukunftskongresses erreicht es mit einer Auflage von 8.000 Exemplaren eine besondere Wahrnehmung.

› Leitartikel kenntnisreicher Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft
› Zahlreiche Beiträge zu Politik & Strategien, Prozessoptimierung & Digitalisierung, Finanzen & Investitionen, Personal & Kompetenzen in Bund, Ländern und Kommunen
› Unternehmensporträts & Best-Practices der führenden Unternehmen (insbesondere auch im Hinblick auf zusätzliche soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte)
› Aus aktuellem Anlass: Sonderteil Zuwanderung & Verwaltung; öffentliches Auftragswesen; Bürokratieabbau & bessere Rechtsetzung

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IV. Sonderteil – Wie die Digitalisierung und Prozessoptimierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beitragen können<br />

Leistungsform votierten<br />

jeweils nur:<br />

7 % der CDU/CSU<br />

Wähler, 9 % der SPD-<br />

Wähler, 25 %, der<br />

Wähler von Die<br />

Linke, 19 % der Anhänger<br />

von Bündnis<br />

90/Die Grünen, 5 %<br />

der FDP-Wähler und<br />

1,6 % der AFD-Sympathisanten.<br />

Obwohl<br />

die Einstellung<br />

der Wähler, also des Souveräns, relativ klar scheint, hatte<br />

sich der Gesetzgeber im September 2014 mit Wirkung zum<br />

01.03.2015 für eine gegenläufige Änderung der Erbringungsform<br />

für Unterstützungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

entschieden.<br />

Sachleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge?<br />

Der Grundsatz des 1993 geschaffenen Asylbewerberleistungsgesetzes<br />

(AsylbLG) war: Vorrangigkeit der Sachleistung anstelle<br />

der Geldleistung. Mit dem AsylbLG wurde damals ein Gesetz<br />

zum Mindestunterhalt für Asylbewerber und bestimmte andere<br />

ausländische Staatsangehörige geschaffen. Es sah für<br />

diese Personengruppen gegenüber Deutschen deutlich abgesenkte<br />

Leistungen und vorrangig Sachleistungen anstelle<br />

von Geldleistungen vor. Damit wollte die damalige Bundesregierung<br />

die Zahl der einreisenden Asylbewerber begrenzen<br />

und Kosten für Aufnahme und allgemeine Versorgung gering<br />

halten. Das AsylbLG trat seinerzeit als Sonderreglung neben<br />

das Bundessozialhilfegesetz (BSHG).<br />

Bedarfe und Höhe der Leistungen sind in § 3 AsylbLG definiert.<br />

Dort wird die Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung,<br />

Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege<br />

und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie die<br />

Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens<br />

geregelt. Im Juli 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht die<br />

Höhe der Asylbewerberleistungen für verfassungswidrig und<br />

forderte eine Anhebung der Leistungssätze. Die Geldleistungen<br />

seien für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern unzureichend<br />

und nicht nachvollziehbar bemessen. Insbesondere ein<br />

bar auszuzahlendes Taschengeld wurde faktisch festgesetzt,<br />

eine Übergangsregelung verordnet und dem Gesetzgeber aufgetragen,<br />

das Gesetz nachzubessern. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht<br />

in seinem Asyl-Urteil explizit den Vorrang<br />

von Sachleistungen betont: „Im Unterschied zum allgemeinen<br />

Fürsorgerecht gilt im Asylbewerberleistungsrecht ein Vorrang<br />

von Sachleistungen vor anderen Leistungsformen“ (BVerfG,<br />

1 BvL 10/10 vom 18.7.2012, Abs. 41). Neben der Sachleistung v. a.<br />

für Unterkunft, Heizung, ärztliche Akutversorgung und dem<br />

Taschengeld als Barleistung konnte die Grundleistung für Ernährung,<br />

Kleidung und Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege<br />

bis dahin unbar zum Beispiel als Paketversorgung, als<br />

Wertgutschein oder zusätzliche Geldleistung erbracht werden.<br />

Am 19.9.2014 wurden im sogenannten „Asylkompromiss“<br />

im Bundesrat als Gegenleistung für die Zustimmung zu einer<br />

erweiterten sicheren Herkunftsstaaten-Regelung von<br />

Baden-Württemberg weitreichende Zugeständnisse ausgehandelt:<br />

Eine Lockerung der Residenzpflicht und die faktische<br />

Abschaffung des Sachleistungsprinzips. Mit dem Gesetz zur<br />

Besserstellung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten<br />

Ausländern vom 23.12.2014 hat der Bundestag dann<br />

mit Zustimmung des Bundesrates eine Änderung des AsylbLG<br />

beschlossen, die zum 1. März 2015 in Kraft trat.<br />

Als Leistungsprinzip galt nun: Vorrang von Geldleistungen vor<br />

Sachleistungen. Diese Regelung wurde durch das sogenannte<br />

„Asylpaket I“ zum 24. Oktober 2015 teilweise wieder revidiert.<br />

Kommunale Bezahlkarte für Hilfsbedürftige, Geflüchtete<br />

und Asylbewerber<br />

Erste Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass eine kommunale<br />

Bezahlkarte, wie sie beispielsweise aktuell bereits von Sodexo<br />

in fünf Bundesländern für Kommunen umgesetzt wird, ein<br />

hilfreicher Baustein sein kann, wenn es um ein effizientes Erbringungsverfahren<br />

für staatliche Unterstützungs- und Sozialleistungen<br />

für Asylbewerber und Flüchtlinge geht. Unter dem<br />

Motto „Integrieren statt Bürokratisieren“ können Ämter und<br />

Kommunen mit der Kommunal Pass Karte Hilfeleistungen für<br />

Asylbewerber schnell und effizient bereits ab der Erstaufnahme<br />

vergeben und verwalten.<br />

Dabei vereinfacht<br />

die Bezahlkarte<br />

die Leistungserbringung<br />

von geldwerten<br />

Fördermitteln<br />

für die Verwaltung<br />

und erhöht zugleich<br />

nennenswert die Lebensqualität<br />

der Leistungsberechtigten. Ihre Unterstützung<br />

kann ohne lange Warteschlangen zielgenau, transparent und<br />

sicher erfolgen. Die Kommunal Pass Bezahlkarte funktioniert<br />

dabei wie eine EC-Karte in allen Ladengeschäften und an Bargeldautomaten<br />

mit Maestro-Akzeptanz. Über das Internet und<br />

via Smartphone können Nutzer Abläufe schnell verinnerlichen,<br />

aktuelle Kontostände in Erfahrung bringen und frei über die<br />

Leistungen verfügen. Auf allen Kommunikationsebenen wurde<br />

beispielsweise gezielt auf Mehrsprachigkeit geachtet, um alle<br />

Anspruchsgruppen zu erreichen. Moderne Bezahlverfahren und<br />

technische Informationssysteme können also auch hier dazu<br />

führen, dass Leistungen für Asylbewerber und andere Hilfebedürftige<br />

besser ankommen und damit Teilhabe und Integration<br />

von Anfang an unterstützen.<br />

Sodexo Pass GmbH<br />

Lyoner Straße 6<br />

60528 Frankfurt am Main<br />

Tel.: +49 69 / 73996-6211<br />

Fax: +49 69 / 73996-6201<br />

Web: www.sodexo-benefits.de<br />

E-Mail: george.wyrwoll@<br />

sodexo.com<br />

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