08.07.2016 Aufrufe

Jahrbuch »Innovativer Staat« 2016

Als Veranstalter des »Zukunftskongress Staat & Verwaltung« unter Schirmherrschaft des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière versammeln wir einmal im Jahr das »Who is Who« der Verwaltungsmodernisierung und des E-Government bestehend aus Experten der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Das Jahrbuch »Innovativer Staat« 2016, das im Juni 2016 erschien, wirkt hier ergänzend und wie ein Katalysator für das Positionieren von Veränderungsthemen in den Verwaltungen Deutschlands: Es bietet einen Rück- und Ausblick auf den Zukunftskongress, informiert über Erreichtes und noch zu Erreichendes und nimmt Lösungsansätze mit einer besonderen methodischen Analyse in sein praxisorientiertes Visier. Zugleich versammelt es die wichtigsten Lösungsanbieter, Treiber und Partner für den modernen und effizienten Staat. Eingebettet in die finale Bewerbung des 4. Zukunftskongresses erreicht es mit einer Auflage von 8.000 Exemplaren eine besondere Wahrnehmung. › Leitartikel kenntnisreicher Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft › Zahlreiche Beiträge zu Politik & Strategien, Prozessoptimierung & Digitalisierung, Finanzen & Investitionen, Personal & Kompetenzen in Bund, Ländern und Kommunen › Unternehmensporträts & Best-Practices der führenden Unternehmen (insbesondere auch im Hinblick auf zusätzliche soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte) › Aus aktuellem Anlass: Sonderteil Zuwanderung & Verwaltung; öffentliches Auftragswesen; Bürokratieabbau & bessere Rechtsetzung

Als Veranstalter des »Zukunftskongress Staat & Verwaltung« unter Schirmherrschaft des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière versammeln wir einmal im Jahr das »Who is Who« der Verwaltungsmodernisierung und des E-Government bestehend aus Experten der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Das Jahrbuch »Innovativer Staat« 2016, das im Juni 2016 erschien, wirkt hier ergänzend und wie ein Katalysator für das Positionieren von Veränderungsthemen in den Verwaltungen Deutschlands: Es bietet einen Rück- und Ausblick auf den Zukunftskongress, informiert über Erreichtes und noch zu Erreichendes und nimmt Lösungsansätze mit einer besonderen methodischen Analyse in sein praxisorientiertes Visier. Zugleich versammelt es die wichtigsten Lösungsanbieter, Treiber und Partner für den modernen und effizienten Staat. Eingebettet in die finale Bewerbung des 4. Zukunftskongresses erreicht es mit einer Auflage von 8.000 Exemplaren eine besondere Wahrnehmung.

› Leitartikel kenntnisreicher Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft
› Zahlreiche Beiträge zu Politik & Strategien, Prozessoptimierung & Digitalisierung, Finanzen & Investitionen, Personal & Kompetenzen in Bund, Ländern und Kommunen
› Unternehmensporträts & Best-Practices der führenden Unternehmen (insbesondere auch im Hinblick auf zusätzliche soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte)
› Aus aktuellem Anlass: Sonderteil Zuwanderung & Verwaltung; öffentliches Auftragswesen; Bürokratieabbau & bessere Rechtsetzung

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Dr. Hagen Hoffmann<br />

Partner, GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare<br />

Ralf Stötzel LL.M.<br />

Partner, GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare<br />

Y Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)<br />

als Auswirkung der Vergaberechtsnovelle <strong>2016</strong><br />

Am 18.04.<strong>2016</strong> trat das am 17.12.2015 vom Bundestag und am<br />

18.12.2015 vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur Modernisierung<br />

des Vergaberechts (Vergaberechts Modernisierungsgesetz<br />

– VergRModG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt – es<br />

handelt sich dabei um den letzten Tag der hierfür vorgesehenen<br />

Umsetzungsfrist – beansprucht ebenfalls die Verordnung zur<br />

Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung<br />

– VergRModVO) Gültigkeit. Grundlage hierfür<br />

ist ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Unionsgesetzgebers.<br />

Dieses umfasst neben der Richtlinie über die öffentliche<br />

Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU) die Richtlinie über die Vergabe<br />

von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung<br />

sowie der Postdienste (RL 2014/25/EU) und die<br />

Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (RL 2014/23/EU).<br />

Die Vergaberechtsreform bringt nicht nur wesentliche Neustrukturierungen<br />

und Erweiterungen des 4. Teils des Gesetzes<br />

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung<br />

(VgV), sondern auch eine Reihe an Neuerungen,<br />

die das Vergabeverfahren zukünftig flexibler, effizienter und<br />

einfacher machen sollen. Hierzu zählt auch und insbesondere<br />

die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), die nunmehr<br />

in § 50 VgV geregelt ist. Die Vorgabe hierzu findet sich in Art. 59<br />

der Richtlinie 2014/24/EU. Erklärtes Ziel des europäischen<br />

Gesetzgebers ist dabei die Vereinfachung der Prüfung, unter<br />

welchen Voraussetzungen Unternehmen grundsätzlich geeignet<br />

sind, einen öffentlichen Auftrag auszuführen. Die EEE<br />

soll nunmehr die Eignungsprüfung vorstrukturieren und damit<br />

erheblich erleichtern.<br />

Zunächst soll hierdurch der Nachweis erbracht werden, dass<br />

keine Ausschlussgründe vorliegen. Gleiches gilt für die Erfüllung<br />

der Eignungskriterien. Letztere sind in den §§ 44 - 49 VgV<br />

geregelt. Die EEE ersetzt damit die sonst geforderten Eignungsnachweise<br />

durch eine Eigenerklärung und enthält zusätzlich<br />

eine Versicherung des Bieters bzgl. seiner wirtschaftlichen,<br />

finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit<br />

einschließlich der Befähigung zur Berufsausübung.<br />

Die EEE ist ausschließlich unter Verwendung eines Standardformulars<br />

in elektronischer Form abzugeben, was bereits Art. 59<br />

Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU vorschreibt. Einzelheiten<br />

bezüglich des Formulars ergeben sich wiederum aus der<br />

Durchführungsverordnung (EU) <strong>2016</strong>/7 der Kommission vom<br />

05.01.<strong>2016</strong> und ihrem Anhang 1, der eine ausführliche Anleitung<br />

enthält. Das Standardformular besteht aus 6 Teilen und<br />

sieht insbesondere Angaben zum Vergabeverfahren sowie zum<br />

öffentlichen Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer, zu den<br />

Ausschlussgründen, zu den Eignungskriterien sowie zur Verringerung<br />

der Zahl geeigneter Bewerber vor.<br />

Zu beachten ist, dass die EEE derzeit (noch) ein Instrument ist,<br />

das die Bieter/Bewerber freiwillig nutzen können. Ein Nutzungszwang<br />

ergibt sich aus § 50 VgV nicht. Auch besteht für<br />

den öffentlichen Auftraggeber keine Verpflichtung zur Einforderung<br />

der EEE. Allerdings muss der Auftraggeber die EEE akzeptieren,<br />

sofern diese vorgelegt wird. Auch und insbesondere<br />

im Hinblick auf die geäußerte Kritik durch die Bauwirtschaft<br />

bleibt abzuwarten, ob sich die EEE in der Praxis durchsetzt und<br />

tatsächlich dazu geeignet ist, die Eignungsprüfung künftiger<br />

Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu erleichtern.<br />

GÖHMANN Rechtsanwälte<br />

und Notare<br />

Landschaftstraße 6<br />

30159 Hannover<br />

Tel.: +49 511 / 30 27 70<br />

Fax: +49 511 / 32 92 16<br />

E-Mail:<br />

ralf.stoetzel@goehmann.de<br />

GÖHMANN Rechtsanwälte<br />

und Notare<br />

Hegelstraße 29<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel.: +49 391 / 59 70 50<br />

Fax: +49 391 / 59 70 52 1<br />

E-Mail: hagen.hoffmann@<br />

goehmann.de<br />

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