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Departement I - Gemeinde Davos

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<strong>Departement</strong> IV Tiefbau<br />

Die Strasse dient folgenden Interessen: Hofzufahrt für<br />

7 ständige Bewohner, Zufahrt zur Leidbachalp, Wanderweg<br />

und Mountainbikeroute, Basiserschliessung für die<br />

Waldbewirtschaftung, Zufahrt für den Unterhalt des Leidbaches.<br />

Im Einzugsgebiet sind 24 Grundeigentümer. Die<br />

Fläche des Einzugsgebietes misst 326 Hektaren.<br />

Die Bauabrechnung lautet wie folgt:<br />

Güterweg Wissigen Boden<br />

– Gesamtkosten Fr. 839 000<br />

– Beitrag Bund Fr. 290 000<br />

– Beitrag Kanton Fr. 209 000<br />

– Anteil <strong>Gemeinde</strong> Fr. 306 000<br />

– Anteil Private Fr. 34 000<br />

Fussgängerübergang Flüelastrasse<br />

Nach langer Planungszeit und verschiedenen Varianten<br />

konnte endlich der Fussgängerübergang auf der Flüelastrasse<br />

beim Haus Flüelahof realisiert werden.<br />

Fussgängerübergang Flüelastrasse<br />

Verkehrsberuhigung<br />

2006 beantragen 25 Einwohner von Clavadel, die Tempo-<br />

30-Zone einzuführen. In einer ersten Stellungnahme hat<br />

die Kantonspolizei Graubünden diesem Anliegen nicht<br />

zugestimmt. Daraufhin hat die <strong>Gemeinde</strong> ein Wiedererwägungsgesuch<br />

eingereicht, welches dann genehmigt wurde.<br />

Die Kantonspolizei hat im November 2008 die Tempo-30-<br />

Zone abgenommen. Diese Massnahme hat einen positiven<br />

Einfluss auf die Verkehrssicherheit, den Lärm und die Luftqualität<br />

in Clavadel.<br />

Tempo-30-Zone Clavadel<br />

Auf folgenden Strassen beantragte die <strong>Gemeinde</strong> beim<br />

Kanton die Ausdehnung des Innerortsbereichs zur Verbesserung<br />

der Verkehrssicherheit:<br />

Dischmastrasse<br />

Der Ortsbeginn in der Duchli wurde 400 Meter in Richtung<br />

Dischma verlegt mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

von 60 km / h.<br />

Clavadelerstrasse<br />

Die Ortstafel wurde um 370 Meter in Richtung Sertig verschoben.<br />

Bis zum Beginn der Tempo-30-Zone darf neu nur<br />

höchstens 60 km / h gefahren werden.<br />

Landwasserstrasse<br />

Der Ortsbeginn ist neu bei der Hauszufahrt Schmid. Von<br />

hier bis zur Einmündung der Lengmattastrasse beträgt die<br />

zulässige Fahrgeschwindigkeit 60 km / h.<br />

Die Massnahmen konnten 2008 umgesetzt werden. Die<br />

Ausdehnung des Innerortsbereichs hat jeweils zur Folge,<br />

dass die betrieblichen Unterhaltskosten für die <strong>Gemeinde</strong><br />

höher werden.<br />

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