96 KLEINE HAUSWIEDERKÄUER ALS FUTTER FÜR BÄREN ALSO! – Da kann die Schaf- und <strong>Ziegen</strong>bauern keineswegs beruhigen, dass der Durchschnitt gerissener <strong>Schafe</strong> bei- spielsweise in Kärnten bei zehn Stück im Jahr (HATZENBICHLER 2003) liegt. Allein auf der Walchenhochalm in Fusch an der Glocknerstraße wurden im Sommer 2003 auf 1760 m See- höhe von einem Bären über ein Monat verteilt 14 Texel-Zuchtschafe gerissen (Franz WART- BICHLER, Zell am See, mündl. Mitt. 2003). Die Risse waren so untypisch, dass der Nachweis des Verursachers etliche Zeit beanspruchte, schließlich aber doch anhand von Fußspuren und Haarresten eindeutig gelang. Im Lungau wurden 2004 ebenfalls im Juli zwei <strong>Schafe</strong>, ein Tiro- ler Bergschaf und ein Juraschaf, vom Braunbären gerissen (SALZBURGER BAUER 8. JULI 2004, S. 12). Auf einer Alm bei Hermagor wurden im August 2004 25 <strong>Schafe</strong> gerissen; ebenfalls im August wurde ein Kalb angefallen und halb gefressen (SALZBURGER LANDESVERBAND FÜR SCHAFE UND ZIEGEN 2004). Die Einrichtung von „Bärenanwälten“ soll zwar die Entschädi- gungszahlungen für solche Verluste garantieren, doch liegt die Schwierigkeit für Landwirte in der Beweisführung. Wie soll ein Schafbesitzer zum Beispiel nachweisen, dass seine Tiere an Felswänden abgestürzt sind, weil sie vor Bären in Panik gerieten? – Wenngleich der Geldwert eines Fleischschafes relativ leicht zu bestimmen und ersetzen ist, fehlt beim echten Züchter jegliches Verständnis für die Willkür dieses Verlustes, kann doch der ideelle Wert von jahre-, oft jahrzehntelanger Zuchtarbeit, der auch ein bestimmtes Mensch-Tier-Verhältnis mit um- fasst, nicht bemessen werden. Im wahrsten Sinne des Wortes unermesslich wird der Schaden, wenn ein Bär einmal gelernt hat, sich an einer gekoppelten Herde gefährdeter <strong>Ziegen</strong>- oder Schafrassen zu bedienen, wo jedes Einzeltier außer seiner Wirtschaftlichkeit im Betrieb einen unwiederbringlichen genetischen Wert besitzt. Dies ist nun kein Konflikt mehr, den Tierzüchter und Artenschützer quasi untereinander aus- zumachen haben; er betrifft die gesamte Gesellschaft, die den Schutz von wilden und kulturell geschaffenen Arten als Teil der Natur und zugleich als Erbe der eigenen Kultur versteht. Wa- ren Großcarnivoren früher ernstzunehmende Bedrohungen der Selbstversorgung und des sehr bescheidenen Einkommens von Bauern (EIBERLE 1986), so sind sie es heute für In-Situ- Haltungen von genetischen Ressourcen und lebenden Kulturgütern, als die der westliche Zivi- lisationsmensch seine alten Haustierrassen erkannt hat. – In der Schweiz spricht man von ei- ner notwendigen Interessensabwägung zwischen Schafalpung und Natur- und Artenschutz (INFODIENST WILDBIOLOGIE & OEKOLOGIE 1999), also einem Entweder – Oder. Wo die Le- bensräume von Großcarnivoren mit Weidegebieten überlappen, können Übergriffe auf die
Haustierherden bestenfalls reduziert, nicht verhindert werden (STEIN 2001). Eine Lösung ist, wenn überhaupt, nur mit großräumigen Entwicklungskonzepten, womöglich Zonierungen, und keinesfalls über die Köpfe der – wie auch immer – Betroffenen hinweg vorstellbar (BREI- TENMOSER 1998). 97
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2.1.2. Pinzgauer Ziege Nach ERBER (
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2.1.4. Pfauenziege Die sogenannte M
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2.1.5. Schwarzhalsziege Die Gletsch
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