Medien- und Massenkommunikation: Begriffe und Modelle
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duale Abgrenzung längst nicht von allen geteilt, wie in den Kap. 6.5 <strong>und</strong> 6.7 skizziert wird.<br />
Gerade jene jüngsten Entwicklungen animieren dazu, universelle, überzeitliche, jedenfalls<br />
technikferne <strong>Medien</strong>begriffe zu kreieren <strong>und</strong> durchzusetzen bzw. Kultur- oder gar<br />
Weltgeschichte vorzugsweise als <strong>Medien</strong>geschichte begreifen zu wollen.<br />
Mit dem Computer, der Digitalisierung <strong>und</strong> Vernetzung geht die begriffliche Dualität der<br />
beiden Kommunikationsformen zumindest insofern zu Ende, als die neuen<br />
<strong>Medien</strong>technologien personale <strong>und</strong> mediale Kommunikation auf neue <strong>und</strong> vielfältige<br />
Weise miteinander verknüpfen, letztlich verschmelzen. Diese Tendenz verfolgten zuerst<br />
das Telefon <strong>und</strong> seine Erweiterungen durch Bildschirmtext als zweiseitig, interaktiv<br />
nutzbare Vermittlungsmedien. Die sich nun verbreitenden Online-<strong>Medien</strong>, vor allem<br />
Internet, vervielfältigen <strong>und</strong> vervollkommnen sie.<br />
Ob Internet ein Massenmedium ist oder zu einem wird, ist letztlich wiederum<br />
Definitionssache. Von seiner explodierenden Nutzung, mittlerweile auch von mancher<br />
publizistischen Wirkung her (etwa nach der Verbreitung des Reports von Kenneth W.<br />
Starr 1998 anlässlich der Lewinsky-Affäre von US-Präsident Bill Clinton) lässt es sich als<br />
Massenmedium ansehen <strong>und</strong> wird auch so bereits bezeichnet (Kübler 2000c). Aber es<br />
hält mehr Optionen als die klassischen Verteilmedien parat, da es auch andere, nicht<br />
publizistische Leistungen <strong>und</strong> Dienste integriert <strong>und</strong> damit kommunikative Vermittlungen<br />
ermöglicht. Seine Nutzungsbreite reicht von der Herstellung privater Kontakte mittels E-<br />
Mail, der Einrichtung spezieller Kommunikationskreise, sogenannter Intranets, meist für<br />
gewerbliche Zwecke, der Inanspruchnahme durch mehr oder weniger geschlossene<br />
Foren <strong>und</strong> Newsgroups, bis hin zur Realisierung nichtpublizistischer Dienste wie Online-<br />
Banking, Online-Shopping, Online-Ordering etc., in die jedoch zunehmend Werbung als<br />
öffentliches Element eingelagert ist. Diese Dienste begründen zivilrechtliche, nicht<br />
medienrechtliche Beziehungen unter den Teilnehmern, <strong>und</strong> viele überkommene<br />
Rechtsfragen wie der Schutz der Verbraucher <strong>und</strong> die Urheberschaft für geistige Produkte<br />
sind noch nicht befriedigend geklärt, zumal nicht mit der erforderlichen internationalen<br />
Geltung. Deshalb suchen Gesetzgeber <strong>und</strong> Juristen nach passenden Regeln <strong>und</strong><br />
Vereinbarungen (ARD/ZDF-Arbeitsgruppe 1997, 29ff; vgl. die jeweils aktuellen<br />
Staatsverträge über R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> <strong>Medien</strong>dienste, zuletzt 1. Juli 2002, sowie<br />
Informations- <strong>und</strong> Kommunikationsdienste-Gesetz vom 22. Juli 1997, vgl. Telemediarecht<br />
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