ENERGIE + UMWELT | w.news 12.2016
12.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: ENERGIE + UMWELT • IHK-JAHRESRÜCKBLICK • Advertorial B4B Themenmagazin
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in Kraft treten. Nachstehend die wichtigsten<br />
geplanten Änderungen in Kürze.<br />
Änderungen EEG: bei Anlagen zur Eigenversorgung<br />
Bestandsanlagen für die Erzeugung<br />
von Strom zur Eigenversorgung bleiben<br />
weiterhin von der EEG-Umlage befreit.<br />
Allerdings fallen bereits nach einer<br />
substanziellen Modernisierung dieser<br />
Anlagen (zum Beispiel Austausch des<br />
Generators) 20 Prozent der EEG-Umlage<br />
an. Gleiches gilt bei einer Erweiterung<br />
der Anlage. Für neue hocheffiziente<br />
KWK- und EE-Anlagen ändert sich<br />
nichts an der Belastung von 40 Prozent<br />
EEG-Umlage.<br />
Änderungen des KWKG<br />
• Maximal fünf Prozent der jährlich ausgeschriebenen<br />
Menge der elektrischen<br />
KWK-Brutto-Leistung kann für europäische<br />
Mitgliedstaaten geöffnet und<br />
ein Zuschlag erteilt werden (nur zulässig<br />
wenn: Aufteilung der CO 2 -Emissionen<br />
und Emissionsminderungen durch<br />
die KWK-Anlage auf beide Staaten;<br />
Ausschluss einer Doppelförderung; völkerrechtliche<br />
Vereinbarung zwischen<br />
Deutschland und dem Mitgliedstaat<br />
als Grundvoraussetzung).<br />
• Abnahmestellen müssen zukünftig über<br />
einen eigenen Stromzähler verfügen.<br />
• Unmittelbar miteinander verbundene<br />
KWK-Anlagen an einem Standort, die<br />
innerhalb von zwölf Monaten in Dauerbetrieb<br />
genommen wurden, gelten<br />
zukünftig als eine Anlage.<br />
• Einrichtung einer Clearingstelle<br />
Ausschreibungen:<br />
• Neue Anlagen mit elektrischer Leistung<br />
von einem bis einschließlich 50 MW<br />
• Modernisierte Anlagen mit elektrischer<br />
Leistung von einem bis einschließlich<br />
50 MW (nur wenn Kosten der Modernisierung<br />
mindestens 50 Prozent der<br />
Kosten einer potenziellen Neuerrichtung<br />
betragen)<br />
• Nachgerüstete Anlagen<br />
• Gefördert wird nur der KWK-Strom,<br />
der in das öffentliche Netz eingespeist<br />
wird, ausgenommen der Strom, der<br />
von der KWK-Anlage, den Neben- und<br />
Hilfsanlagen oder zur elektrischen<br />
Wärmeerzeugung verbraucht wird.<br />
• Anlage darf keine technische Mindesterzeugung<br />
aufweisen<br />
• Zuschläge für den erzeugten Strom gibt<br />
es nur, wenn keine Entgelte bezogen<br />
und keine Steuerbegünstigungen nach<br />
dem Stromsteuergesetz in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
• Ausschreibungsvolumen:<br />
2017: maximale 100 MW elektrische<br />
KWK-Brutto-Leistung<br />
2018: maximale 200 MW elektrische<br />
KWK-Brutto-Leistung<br />
2019: maximale 200 MW elektrische<br />
KWK-Brutto-Leistung<br />
2020: maximale 200 MW elektrische<br />
KWK-Brutto-Leistung<br />
2021: maximale 200 MW elektrische<br />
KWK-Brutto-Leistung<br />
• Nach dem Auslaufen der Förderperiode<br />
müssen die Anlagenbetreiber für<br />
den erzeugten Strom, den sie selbst<br />
verbrauchen, EEG-Umlage bezahlen.<br />
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende<br />
Erneuerbare Energien steuern heute<br />
bereits ein knappes Drittel zur Stromerzeugung<br />
in Deutschland bei und ihr Anteil<br />
soll bis 2050 auf mindestens 80 Prozent<br />
anwachsen. Im Gegensatz zu den<br />
bisherigen sogenannten konventionellen<br />
Erzeugungsanlagen stehen Photovoltaik<br />
und Wind aber nicht auf Knopfdruck zur<br />
Verfügung, sondern nur wenn der Wind<br />
weht und die Sonne scheint.<br />
Dies hat weitreichende Konsequenzen<br />
für das Stromversorgungssystem: Schließlich<br />
müssen Angebot und Nachfrage zu<br />
jeder Zeit synchronisiert werden, um<br />
auch weiterhin eine sichere Versorgung<br />
zu gewährleisten. Ohne eine Digitalisierung<br />
zur Erfassung und Steuerung von<br />
Stromerzeugung und -verbrauch in Echtzeit<br />
wird dies nicht gelingen.<br />
Der geplante Einbau sogenannter Smart<br />
Meter wurde im Gesetz zur Digitalisierung<br />
der Energiewende geregelt, das im September<br />
2016 in Kraft getreten ist. Es stellt<br />
eine wichtige Etappe auf dem Weg zu<br />
zukunftsfähigen Netzen dar. Die bessere<br />
Steuerung der Stromversorgung und<br />
-nachfrage in einem zunehmend dezentralen<br />
Stromsystem erfordert die Entwicklung<br />
intelligenter Netze. Smart Meter können<br />
bei der Integration fluktuierend einspeisender<br />
Erzeugung aus erneuerbaren<br />
Energien und der Bereitstellung flexibler<br />
Lasten auf der Nachfrageseite helfen.<br />
Kern des Gesetzes zur Digitalisierung<br />
der Energiewende ist das Messstellenbetriebsgesetz.<br />
Es regelt:<br />
• den Rollout moderner Messeinrichtungen<br />
und intelligenter Messsysteme,<br />
• den Umfang der Datenerhebung und<br />
• die Anforderungen an die Verwendung<br />
der erhobenen Daten.<br />
Ab 2017 sollen je Übergabepunkt von<br />
öffentlichem Stromnetz zu Unternehmen<br />
und in Abhängigkeit der jeweiligen Verbrauchsmenge<br />
ein intelligentes Messsystem<br />
mit Kommunikationsanbindung<br />
über ein Smart-Meter-Gateway oder eine<br />
moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler<br />
ohne Kommunikationsanbindung) eingerichtet<br />
werden. Dabei sind die Übergangsfristen<br />
mit acht beziehungsweise<br />
16 Jahren sehr lange gewählt.<br />
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber<br />
(in der Regel die örtlichen Verteilnetzbetreiber)<br />
werden ihre eigenen Rollout-<br />
Strategien entwickeln und ihre Kunden<br />
informieren, wenn eine Umrüstung der<br />
Zähler geplant ist. Gewerbliche Verbraucher<br />
selbst brauchen nicht aktiv zu werden,<br />
außer sie möchten von der auch in der<br />
Vergangenheit bestehenden Möglichkeit<br />
Gebrauch machen, ihren Messstellenbetreiber<br />
selbst auszuwählen. Es ist davon auszugehen,<br />
dass sich mit dem Rollout intelligenter<br />
Messsysteme der Wettbewerb<br />
um den Messstellenbetrieb intensiviert.<br />
Zum einen ist für moderne Messeinrichtungen<br />
und intelligente Messsysteme eine<br />
buchhalterische Entflechtung von Netzbetrieb<br />
und Messstellenbetrieb vorgesehen.<br />
Zum anderen bieten intelligente Zähler<br />
mehr Möglichkeiten zum Angebot von<br />
Zusatzdienstleistungen. (DIHK)<br />
24 DEZEMBER 2016