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ENERGIE + UMWELT | w.news 12.2016

12.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: ENERGIE + UMWELT • IHK-JAHRESRÜCKBLICK • Advertorial B4B Themenmagazin

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© Project Photos<br />

in Kraft treten. Nachstehend die wichtigsten<br />

geplanten Änderungen in Kürze.<br />

Änderungen EEG: bei Anlagen zur Eigenversorgung<br />

Bestandsanlagen für die Erzeugung<br />

von Strom zur Eigenversorgung bleiben<br />

weiterhin von der EEG-Umlage befreit.<br />

Allerdings fallen bereits nach einer<br />

substanziellen Modernisierung dieser<br />

Anlagen (zum Beispiel Austausch des<br />

Generators) 20 Prozent der EEG-Umlage<br />

an. Gleiches gilt bei einer Erweiterung<br />

der Anlage. Für neue hocheffiziente<br />

KWK- und EE-Anlagen ändert sich<br />

nichts an der Belastung von 40 Prozent<br />

EEG-Umlage.<br />

Änderungen des KWKG<br />

• Maximal fünf Prozent der jährlich ausgeschriebenen<br />

Menge der elektrischen<br />

KWK-Brutto-Leistung kann für europäische<br />

Mitgliedstaaten geöffnet und<br />

ein Zuschlag erteilt werden (nur zulässig<br />

wenn: Aufteilung der CO 2 -Emissionen<br />

und Emissionsminderungen durch<br />

die KWK-Anlage auf beide Staaten;<br />

Ausschluss einer Doppelförderung; völkerrechtliche<br />

Vereinbarung zwischen<br />

Deutschland und dem Mitgliedstaat<br />

als Grundvoraussetzung).<br />

• Abnahmestellen müssen zukünftig über<br />

einen eigenen Stromzähler verfügen.<br />

• Unmittelbar miteinander verbundene<br />

KWK-Anlagen an einem Standort, die<br />

innerhalb von zwölf Monaten in Dauerbetrieb<br />

genommen wurden, gelten<br />

zukünftig als eine Anlage.<br />

• Einrichtung einer Clearingstelle<br />

Ausschreibungen:<br />

• Neue Anlagen mit elektrischer Leistung<br />

von einem bis einschließlich 50 MW<br />

• Modernisierte Anlagen mit elektrischer<br />

Leistung von einem bis einschließlich<br />

50 MW (nur wenn Kosten der Modernisierung<br />

mindestens 50 Prozent der<br />

Kosten einer potenziellen Neuerrichtung<br />

betragen)<br />

• Nachgerüstete Anlagen<br />

• Gefördert wird nur der KWK-Strom,<br />

der in das öffentliche Netz eingespeist<br />

wird, ausgenommen der Strom, der<br />

von der KWK-Anlage, den Neben- und<br />

Hilfsanlagen oder zur elektrischen<br />

Wärmeerzeugung verbraucht wird.<br />

• Anlage darf keine technische Mindesterzeugung<br />

aufweisen<br />

• Zuschläge für den erzeugten Strom gibt<br />

es nur, wenn keine Entgelte bezogen<br />

und keine Steuerbegünstigungen nach<br />

dem Stromsteuergesetz in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

• Ausschreibungsvolumen:<br />

2017: maximale 100 MW elektrische<br />

KWK-Brutto-Leistung<br />

2018: maximale 200 MW elektrische<br />

KWK-Brutto-Leistung<br />

2019: maximale 200 MW elektrische<br />

KWK-Brutto-Leistung<br />

2020: maximale 200 MW elektrische<br />

KWK-Brutto-Leistung<br />

2021: maximale 200 MW elektrische<br />

KWK-Brutto-Leistung<br />

• Nach dem Auslaufen der Förderperiode<br />

müssen die Anlagenbetreiber für<br />

den erzeugten Strom, den sie selbst<br />

verbrauchen, EEG-Umlage bezahlen.<br />

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende<br />

Erneuerbare Energien steuern heute<br />

bereits ein knappes Drittel zur Stromerzeugung<br />

in Deutschland bei und ihr Anteil<br />

soll bis 2050 auf mindestens 80 Prozent<br />

anwachsen. Im Gegensatz zu den<br />

bisherigen sogenannten konventionellen<br />

Erzeugungsanlagen stehen Photovoltaik<br />

und Wind aber nicht auf Knopfdruck zur<br />

Verfügung, sondern nur wenn der Wind<br />

weht und die Sonne scheint.<br />

Dies hat weitreichende Konsequenzen<br />

für das Stromversorgungssystem: Schließlich<br />

müssen Angebot und Nachfrage zu<br />

jeder Zeit synchronisiert werden, um<br />

auch weiterhin eine sichere Versorgung<br />

zu gewährleisten. Ohne eine Digitalisierung<br />

zur Erfassung und Steuerung von<br />

Stromerzeugung und -verbrauch in Echtzeit<br />

wird dies nicht gelingen.<br />

Der geplante Einbau sogenannter Smart<br />

Meter wurde im Gesetz zur Digitalisierung<br />

der Energiewende geregelt, das im September<br />

2016 in Kraft getreten ist. Es stellt<br />

eine wichtige Etappe auf dem Weg zu<br />

zukunftsfähigen Netzen dar. Die bessere<br />

Steuerung der Stromversorgung und<br />

-nachfrage in einem zunehmend dezentralen<br />

Stromsystem erfordert die Entwicklung<br />

intelligenter Netze. Smart Meter können<br />

bei der Integration fluktuierend einspeisender<br />

Erzeugung aus erneuerbaren<br />

Energien und der Bereitstellung flexibler<br />

Lasten auf der Nachfrageseite helfen.<br />

Kern des Gesetzes zur Digitalisierung<br />

der Energiewende ist das Messstellenbetriebsgesetz.<br />

Es regelt:<br />

• den Rollout moderner Messeinrichtungen<br />

und intelligenter Messsysteme,<br />

• den Umfang der Datenerhebung und<br />

• die Anforderungen an die Verwendung<br />

der erhobenen Daten.<br />

Ab 2017 sollen je Übergabepunkt von<br />

öffentlichem Stromnetz zu Unternehmen<br />

und in Abhängigkeit der jeweiligen Verbrauchsmenge<br />

ein intelligentes Messsystem<br />

mit Kommunikationsanbindung<br />

über ein Smart-Meter-Gateway oder eine<br />

moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler<br />

ohne Kommunikationsanbindung) eingerichtet<br />

werden. Dabei sind die Übergangsfristen<br />

mit acht beziehungsweise<br />

16 Jahren sehr lange gewählt.<br />

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber<br />

(in der Regel die örtlichen Verteilnetzbetreiber)<br />

werden ihre eigenen Rollout-<br />

Strategien entwickeln und ihre Kunden<br />

informieren, wenn eine Umrüstung der<br />

Zähler geplant ist. Gewerbliche Verbraucher<br />

selbst brauchen nicht aktiv zu werden,<br />

außer sie möchten von der auch in der<br />

Vergangenheit bestehenden Möglichkeit<br />

Gebrauch machen, ihren Messstellenbetreiber<br />

selbst auszuwählen. Es ist davon auszugehen,<br />

dass sich mit dem Rollout intelligenter<br />

Messsysteme der Wettbewerb<br />

um den Messstellenbetrieb intensiviert.<br />

Zum einen ist für moderne Messeinrichtungen<br />

und intelligente Messsysteme eine<br />

buchhalterische Entflechtung von Netzbetrieb<br />

und Messstellenbetrieb vorgesehen.<br />

Zum anderen bieten intelligente Zähler<br />

mehr Möglichkeiten zum Angebot von<br />

Zusatzdienstleistungen. (DIHK)<br />

24 DEZEMBER 2016

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