ENERGIE + UMWELT | w.news 12.2016
12.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: ENERGIE + UMWELT • IHK-JAHRESRÜCKBLICK • Advertorial B4B Themenmagazin
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Recht + Rat<br />
VERWENDUNG VON HYPERLINKS<br />
GEKLÄRT<br />
Durch das bloße Setzen eines einzelnen<br />
Links können kommerzielle Anbieter eine<br />
Urheberrechtsverletzung (öffentliche Wiedergabe)<br />
begehen. Das entschied der Europäische<br />
Gerichtshof und verpflichtet damit<br />
kommerzielle Nutzer dazu, verlinkte Inhalte<br />
sorgfältig zu prüfen, ob diese auch mit<br />
Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt<br />
wurden.<br />
Zum ersten Mal differenziert der<br />
EuGH zwischen privater und<br />
kommerzieller Nutzung und<br />
folgert daraus unterschiedliche<br />
Verantwortlichkeiten. Die Entscheidung<br />
dürfte weitreichende Folgen<br />
haben und auch die Einbettung von<br />
Videos (beispielsweise von YouTube) in<br />
eigene private Webseiten betreffen. In<br />
einer früheren Entscheidung hatte der<br />
EuGH das Einbetten eines Videos in eine<br />
Webseite nicht als (neuerliche) öffentliche<br />
Zugänglichmachung gesehen, sondern<br />
als bloße Verlinkung, für die keine<br />
Rechte geklärt werden müssten. Dort ging<br />
es um mit Zustimmung des Rechte in habers<br />
hochgeladene Videos. Im Lichte dieser<br />
neuen Entscheidung müssen zumindest<br />
kommerzielle Nutzer künftig auch<br />
beim Einbinden von Videos und Bildern<br />
von Drittplattformen wie YouTube oder<br />
Flickr prüfen, ob die Werke dort mit Zustimmung<br />
der Rechteinhaber zugänglich<br />
gemacht wurden.<br />
Künftige Interpretation<br />
Interessant könnte die Entscheidung<br />
auch insgesamt für die künftige Interpretation<br />
des Urheberrechts werden, da<br />
sie erstmals deutlich zwischen kommerzieller<br />
und nicht-kommerzieller Nutzung<br />
von Werken unterscheidet und nicht wie<br />
bisher die Differenzierung zwischen privater<br />
und öffentlicher Nutzung in den<br />
Vordergrund rückt.<br />
(DIHK)<br />
HANDELSRICHTER ERNANNT<br />
Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg<br />
hat auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer<br />
Heilbronn-Franken folgende Unternehmer<br />
erneut zu Handelsrichtern bei den Kammern für<br />
Handelssachen (KfH) am Landgericht Heilbronn ernannt:<br />
• Hans Bühler<br />
• Andreas Huber<br />
• Karl Heinz Fastner<br />
• Ulrich Wellhäuser<br />
• Ralf Klenk<br />
Kaufmännischer Sachverstand im Gericht<br />
Vor einer Kammer für Handelssachen werden auf Antrag<br />
Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, Prozesse,<br />
in denen es um Wechsel oder Schecks geht oder<br />
Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs verhandelt.<br />
Die Mitwirkung von erfahrenen Unternehmern bei<br />
der Entscheidungsfindung als Handelsrichter ist eine<br />
gute Einrichtung, weil der Berufsrichter gerade in diesen<br />
speziellen Fällen auf den kaufmännischen Sachverstand<br />
zurückgreifen kann, was in aller Regel prompte und praxisgerechte<br />
Entscheidungen zur Folge hat.<br />
DEZEMBER 2016<br />
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