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ENERGIE + UMWELT | w.news 12.2016

12.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: ENERGIE + UMWELT • IHK-JAHRESRÜCKBLICK • Advertorial B4B Themenmagazin

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Recht + Rat<br />

VERWENDUNG VON HYPERLINKS<br />

GEKLÄRT<br />

Durch das bloße Setzen eines einzelnen<br />

Links können kommerzielle Anbieter eine<br />

Urheberrechtsverletzung (öffentliche Wiedergabe)<br />

begehen. Das entschied der Europäische<br />

Gerichtshof und verpflichtet damit<br />

kommerzielle Nutzer dazu, verlinkte Inhalte<br />

sorgfältig zu prüfen, ob diese auch mit<br />

Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt<br />

wurden.<br />

Zum ersten Mal differenziert der<br />

EuGH zwischen privater und<br />

kommerzieller Nutzung und<br />

folgert daraus unterschiedliche<br />

Verantwortlichkeiten. Die Entscheidung<br />

dürfte weitreichende Folgen<br />

haben und auch die Einbettung von<br />

Videos (beispielsweise von YouTube) in<br />

eigene private Webseiten betreffen. In<br />

einer früheren Entscheidung hatte der<br />

EuGH das Einbetten eines Videos in eine<br />

Webseite nicht als (neuerliche) öffentliche<br />

Zugänglichmachung gesehen, sondern<br />

als bloße Verlinkung, für die keine<br />

Rechte geklärt werden müssten. Dort ging<br />

es um mit Zustimmung des Rechte in habers<br />

hochgeladene Videos. Im Lichte dieser<br />

neuen Entscheidung müssen zumindest<br />

kommerzielle Nutzer künftig auch<br />

beim Einbinden von Videos und Bildern<br />

von Drittplattformen wie YouTube oder<br />

Flickr prüfen, ob die Werke dort mit Zustimmung<br />

der Rechteinhaber zugänglich<br />

gemacht wurden.<br />

Künftige Interpretation<br />

Interessant könnte die Entscheidung<br />

auch insgesamt für die künftige Interpretation<br />

des Urheberrechts werden, da<br />

sie erstmals deutlich zwischen kommerzieller<br />

und nicht-kommerzieller Nutzung<br />

von Werken unterscheidet und nicht wie<br />

bisher die Differenzierung zwischen privater<br />

und öffentlicher Nutzung in den<br />

Vordergrund rückt.<br />

(DIHK)<br />

HANDELSRICHTER ERNANNT<br />

Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg<br />

hat auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer<br />

Heilbronn-Franken folgende Unternehmer<br />

erneut zu Handelsrichtern bei den Kammern für<br />

Handelssachen (KfH) am Landgericht Heilbronn ernannt:<br />

• Hans Bühler<br />

• Andreas Huber<br />

• Karl Heinz Fastner<br />

• Ulrich Wellhäuser<br />

• Ralf Klenk<br />

Kaufmännischer Sachverstand im Gericht<br />

Vor einer Kammer für Handelssachen werden auf Antrag<br />

Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, Prozesse,<br />

in denen es um Wechsel oder Schecks geht oder<br />

Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs verhandelt.<br />

Die Mitwirkung von erfahrenen Unternehmern bei<br />

der Entscheidungsfindung als Handelsrichter ist eine<br />

gute Einrichtung, weil der Berufsrichter gerade in diesen<br />

speziellen Fällen auf den kaufmännischen Sachverstand<br />

zurückgreifen kann, was in aller Regel prompte und praxisgerechte<br />

Entscheidungen zur Folge hat.<br />

DEZEMBER 2016<br />

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