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ENERGIE + UMWELT | w.news 12.2016

12.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: ENERGIE + UMWELT • IHK-JAHRESRÜCKBLICK • Advertorial B4B Themenmagazin

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Recht + Rat<br />

EINIGUNG BEI<br />

ERBSCHAFTSTEUER<br />

© Gundolf Renze – Fotolia.com<br />

Es war schon nach Mitternacht, als sich die<br />

Verhandlungsführer am 22. September im<br />

Vermittlungsausschuss einigten und damit<br />

– quasi in letzter Minute – einen fast zwei<br />

Jahre andauernden Streit beendeten. Das<br />

Ergebnis ist ein komplexes Regelwerk, dem<br />

man die unterschiedlichen Verhandlungspositionen<br />

der Parteien noch deutlich ansieht.<br />

V o n C a r s t e n B a c h e r<br />

Angefangen hatte alles mit dem<br />

Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 17. Dezember 2014,<br />

das zwar die bisherige Verschonung<br />

von Betriebsvermögen<br />

grundsätzlich bestätigte, aber in Detailfragen<br />

und insbesondere für große Vermögenswerte<br />

Korrekturen einforderte. Die<br />

Karlsruher Richter räumten hierzu dem<br />

Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum<br />

30. Juni 2016 ein.<br />

Was anfangs von Bundesfinanzminister<br />

Dr. Schäuble noch als „minimalinvasive“<br />

Korrektur angedacht war,<br />

entwickelte sich aber rasch zum handfesten<br />

Koalitionsstreit. Bis zum Schluss<br />

blieb völlig unklar, ob überhaupt eine<br />

Einigung zustande kommen würde.<br />

Die wichtigsten Kernpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts:<br />

• Positiv ist zunächst, dass bei der Unternehmensbewertung<br />

nach dem vereinfachten<br />

Ertragswertverfahren ein<br />

fester Kapitalisierungsfaktor von 13,75<br />

festgeschrieben wurde. Im vereinfachten<br />

Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert<br />

dergestalt ermittelt,<br />

dass der durchschnittliche Jahresertrag<br />

mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert<br />

wird, der derzeit vom jeweiligen<br />

Basiszinssatz der Bundesbank abhängig<br />

ist. Aufgrund der andauernden<br />

Niedrigzinsphase führt dies seit einigen<br />

Jahren zu utopischen Unternehmensbewertungen.<br />

Der nun fixierte<br />

Wert ist zwar noch immer weit von<br />

einem realistischen Marktwert entfernt,<br />

aber immerhin deutlich niedriger<br />

als der aktuelle Wert von 17,86.<br />

• An der Abgrenzung zwischen Verwaltungsvermögen<br />

und begünstigtem Vermögen<br />

wird grundsätzlich festgehalten.<br />

Das nach Abzug anteiliger Schulden<br />

verbleibende Verwaltungsvermögen ist<br />

künftig aber steuerpflichtig, soweit der<br />

58 DEZEMBER 2016

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