ENERGIE + UMWELT | w.news 12.2016
12.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: ENERGIE + UMWELT • IHK-JAHRESRÜCKBLICK • Advertorial B4B Themenmagazin
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Recht + Rat<br />
EINIGUNG BEI<br />
ERBSCHAFTSTEUER<br />
© Gundolf Renze – Fotolia.com<br />
Es war schon nach Mitternacht, als sich die<br />
Verhandlungsführer am 22. September im<br />
Vermittlungsausschuss einigten und damit<br />
– quasi in letzter Minute – einen fast zwei<br />
Jahre andauernden Streit beendeten. Das<br />
Ergebnis ist ein komplexes Regelwerk, dem<br />
man die unterschiedlichen Verhandlungspositionen<br />
der Parteien noch deutlich ansieht.<br />
V o n C a r s t e n B a c h e r<br />
Angefangen hatte alles mit dem<br />
Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 17. Dezember 2014,<br />
das zwar die bisherige Verschonung<br />
von Betriebsvermögen<br />
grundsätzlich bestätigte, aber in Detailfragen<br />
und insbesondere für große Vermögenswerte<br />
Korrekturen einforderte. Die<br />
Karlsruher Richter räumten hierzu dem<br />
Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum<br />
30. Juni 2016 ein.<br />
Was anfangs von Bundesfinanzminister<br />
Dr. Schäuble noch als „minimalinvasive“<br />
Korrektur angedacht war,<br />
entwickelte sich aber rasch zum handfesten<br />
Koalitionsstreit. Bis zum Schluss<br />
blieb völlig unklar, ob überhaupt eine<br />
Einigung zustande kommen würde.<br />
Die wichtigsten Kernpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts:<br />
• Positiv ist zunächst, dass bei der Unternehmensbewertung<br />
nach dem vereinfachten<br />
Ertragswertverfahren ein<br />
fester Kapitalisierungsfaktor von 13,75<br />
festgeschrieben wurde. Im vereinfachten<br />
Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert<br />
dergestalt ermittelt,<br />
dass der durchschnittliche Jahresertrag<br />
mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert<br />
wird, der derzeit vom jeweiligen<br />
Basiszinssatz der Bundesbank abhängig<br />
ist. Aufgrund der andauernden<br />
Niedrigzinsphase führt dies seit einigen<br />
Jahren zu utopischen Unternehmensbewertungen.<br />
Der nun fixierte<br />
Wert ist zwar noch immer weit von<br />
einem realistischen Marktwert entfernt,<br />
aber immerhin deutlich niedriger<br />
als der aktuelle Wert von 17,86.<br />
• An der Abgrenzung zwischen Verwaltungsvermögen<br />
und begünstigtem Vermögen<br />
wird grundsätzlich festgehalten.<br />
Das nach Abzug anteiliger Schulden<br />
verbleibende Verwaltungsvermögen ist<br />
künftig aber steuerpflichtig, soweit der<br />
58 DEZEMBER 2016