MERKBLATT für Bau und Einrichtung - Feldsieper
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Sicherheitsanforderungen an <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Einrichtung</strong> 21<br />
3.3 Festlegungen zu Zugängen, Fluchtwegen, Verkehrswegen<br />
Sicherung von<br />
Fachräumen<br />
Verkehrs- <strong>und</strong><br />
Rettungswege<br />
Naturwissenschaftliche Fachräume <strong>und</strong> Technik- / Werkräume müssen gegen<br />
Betreten durch Unbefugte gesichert werden.<br />
(GUV 16.3, Abschnitt 4.3.1; KMK, II.A.1.1.1)<br />
Dies ist erfüllt z. B. durch Türen mit Sicherheitsschloss oder Türen mit<br />
Außenknauf <strong>und</strong> Innenklinke<br />
Notausgangstüren, die gegen Öffnen von außen gesichert sein sollen, müssen mit<br />
von innen leicht zu öffnenden Verschlüssen versehen sein, die auch von Kindern<br />
geöffnet werden können. Diese Verschlüsse dürfen in keiner Stellung zu Verletzungen<br />
führen.<br />
(BASchulR, Abschnitt 3.11.5)<br />
Türen müssen so angeordnet sein, dass sie weder beim Öffnen noch in geöffnetem<br />
Zustand die erforderliche Breite von Verkehrs- bzw. Rettungswegen<br />
einengen. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass Türen in den Raum<br />
hinein zu öffnen sind <strong>und</strong> zur nächstgelegenen Ecke aufschlagen.<br />
Türen zu Unterrichtsräumen mit mehr als 80 Benutzern <strong>und</strong> zu Räumen mit<br />
erhöhter Brandgefahr (z. B. Werkstätten), sowie zu naturwissenschaftlichen<br />
Übungsräumen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.<br />
Pendel- <strong>und</strong> Karusselltüren in Rettungswegen sind unzulässig.<br />
(GUV 16.3, Abschnitt 4.2.5.4)<br />
Anmerkung:<br />
Die Forderung bezieht sich auf Übungs-, Lehr-Übungs- <strong>und</strong> Praktikumsräume. Als „günstig“<br />
wird angesehen, wenn die beiden Ausgänge nicht in derselben Ecke liegen. Der Notausgang<br />
kann auch über einen benachbarten Raum (z. B. Vorbereitungs- / Sammlungsraum)<br />
zum Gang führen. Im Erdgeschoss kann auch ein gekennzeichnetes Fenster als<br />
Fluchtweg ausgewiesen werden.<br />
Notausgänge Räume mit erhöhter Brandgefahr, z. B. Schüler-Übungsräume <strong>für</strong> Chemie,<br />
müssen <strong>für</strong> den Fluchtfall mindestens 2 günstig gelegene Ausgänge haben. Die<br />
Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen <strong>und</strong> jederzeit von innen zu öffnen<br />
sein.<br />
(GUV 16.3, Abschnitt 4.3.1)<br />
Anmerkung:<br />
Die Forderung bezieht sich auf Übungs-, Lehr-Übungs- <strong>und</strong> Praktikumsräume. Als „günstig“<br />
wird angesehen, wenn die beiden Ausgänge nicht in derselben Ecke liegen. Der Notausgang<br />
kann auch über einen benachbarten Raum (z. B. Vorbereitungs- / Sammlungsraum)<br />
zum Gang führen. Im Erdgeschoss kann auch ein gekennzeichnetes Fenster als<br />
Fluchtweg ausgewiesen werden.<br />
Abstand Lehrer- /<br />
Schülertisch<br />
Abstand<br />
zwischen<br />
Arbeitstischen<br />
In Unterrichtsräumen <strong>für</strong> Chemie müssen Schülerplätze vom fest eingebauten<br />
Lehrer-Experimentiertisch mindestens 1,20 m Abstand haben.<br />
(GUV 16.3, Abschnitt 4.3.1.4)<br />
Anmerkung:<br />
Bei Altbauten kann ein kleinerer Abstand toleriert werden, wenn eine im Lehrer-Experimentiertisch<br />
eingebaute Schutzscheibe benützt wird.<br />
Wegen der Sichtverhältnisse sollte der Abstand auch nicht größer gemacht werden.<br />
Zwischen Arbeitstischen in Werkräumen oder naturwissenschaftlichen<br />
Unterrichtsräumen muss ein Mindestabstand von 85 cm - <strong>und</strong>, wenn Schüler<br />
Rücken an Rücken arbeiten, von 1,50 m - eingehalten werden.<br />
(GUV 16.3, Abschnitt 4.2.7.5)<br />
LEU STUTTGART 2000