MERKBLATT für Bau und Einrichtung - Feldsieper
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Sicherheitsanforderungen an <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Einrichtung</strong> 43<br />
Zusammenlagerung<br />
In allgemeinbildenden Schulen kann die Forderung <strong>für</strong> die Vorbereitungs- <strong>und</strong> Sammlungsräume<br />
nicht realisiert werden (bei 60 m 2 betrüge die Lüftungsöffnung 0,6 m 2 d.h. eine<br />
Öffnung mit ca. 0,8 m Seitenlänge). Deshalb wird in den KMK-Richtlinien <strong>für</strong> die Bereitstellung<br />
der an Schulen üblichen Druckgasflaschen (je eine Flasche <strong>für</strong> Wasserstoff,<br />
Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenstoffdioxid) die natürliche Belüftung eines Sammlungsraums -<br />
ohne zusätzliche Lüftungsöffnungen - als ausreichend angesehen.<br />
Eine Unterbringung in einem dauerbelüfteten, wärmeisolierten Flaschenschrank nach DIN<br />
12 925 Teil 2 1 ist auch möglich.<br />
In Lagerräumen <strong>für</strong> Druckgasflaschen dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert<br />
werden.<br />
Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren <strong>und</strong> solchen mit brandfördernden<br />
Gasen muss ein Abstand von mindestens 2 m eingehalten werden.<br />
(TRG 280, Abschnitt 5.2.6 <strong>und</strong> 5.2.8)<br />
Anmerkung:<br />
Dieser Forderung ist in den Sammlungsräumen Chemie i.d.R. nur eingeschränkt nachzukommen.<br />
Folgende Möglichkeiten sind gegeben<br />
♦ Unterbringung der brennbaren Flüssigkeiten in einem feuersicheren Schrank nach DIN<br />
12 925 Teil 1<br />
♦ Unterbringung der Druckgasflaschen in einem dauerbelüfteten, wärmeisolierten Schrank<br />
nach DIN 12 925 Teil 2<br />
♦ Getrennte Unterbringung der Druckgasflaschen <strong>für</strong> Sauerstoff <strong>und</strong> Wasserstoff auf 2<br />
Einfachwagen bzw. 2 verschiedenen Doppelwagen (z. B. Sauerstoff mit Stickstoff,<br />
Wasserstoff mit Kohlenstoffdioxid zusammen)<br />
♦ ummauerter Chemikalienraum mit ca. 6 - 10 m2 , der nach TRGF 110 feuerbeständig<br />
von angrenzenden Räumen abgetrennt ist (Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN<br />
4 102). Der Raum wird entlüftet.<br />
♦ Warnhinweis:<br />
Räume, in denen Gasflaschen aufbewahrt werden, sind außen mit den Warnzeichen<br />
„Gasflaschen“ nach DIN 12 001 zu kennzeichnen.<br />
3.10 Sicherheitsanforderungen an <strong>Einrichtung</strong> <strong>und</strong> Ausstattung<br />
Notrufanlage In jeder Schule muss zu den Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen stattfinden,<br />
jederzeit bei Unfällen unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen<br />
werden können (z. B. amtberechtigter Fernmeldeanschluss oder<br />
Haustelefonanlage mit zentraler Benachrichtigungsstelle).<br />
Bei Schulen mit weitläufigen Gebäudekomplexen sollte zusätzlich in Bereichen<br />
mit erhöhter Gefährdung der Schüler (z. B. Sporthallen, naturwissenschaftlichen<br />
Fachräumen, Technikräumen) eine allen Lehrkräften zugängliche<br />
Meldeeinrichtung vorhanden sein.<br />
(GUV 20.26, Abschnitt 2.1)<br />
Anmerkung:<br />
Besteht die Be<strong>für</strong>chtung (i.a. unbegründet) einer missbräuchlichen Benutzung dieses<br />
Telefons, so kann der Apparat <strong>für</strong> Ferngespräche gesperrt werden.<br />
Brandbekämpfung<br />
Bei zentraler Benachrichtigungsstelle muss diese während der Unterrichtszeit, auch<br />
nachmittags tatsächlich besetzt sein.<br />
Geräte zur Brandbekämpfung (z. B. Feuerlöscher, Löschsand, Löschdecke) müssen<br />
griffbereit zur Verfügung stehen <strong>und</strong> auf ihre Funktionstüchtigkeit regelmäßig<br />
(i.d.R. jährlich) überprüft werden.<br />
(KMK, Abschnitt II.A.1.1.4)<br />
1 DIN 12 925 T2, Laboreinrichtungen, Schränke <strong>für</strong> Druckgasflaschen: Anforderungen, Prüfung<br />
LEU STUTTGART 2000