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MERKBLATT für Bau und Einrichtung - Feldsieper

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Sicherheitsanforderungen an <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Einrichtung</strong> 23<br />

Anmerkung:<br />

Hinweise zur Rutschfestigkeit der Bodenbeläge sind im Merkblatt „Fußböden in Arbeitsräumen<br />

<strong>und</strong> Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“, GUV 26.18 ausgeführt.<br />

Als Bodenbelag kommt z. B. ein PVC-Belag infrage; der Gumminoppenbelag ist <strong>für</strong> Fahrtische<br />

schlecht geeignet, Teppichböden entsprechen nicht den Anforderungen.<br />

Die Forderung nach Flüssigkeits-Undurchlässigkeit, Fugendichte, Stoffresistenz <strong>und</strong><br />

Belastungsfestigkeit sind Sollbestimmungen, deren Umsetzung von den im jeweiligen<br />

Raum durchgeführten Unterricht abhängig gemacht werden sollte. So gelten z. B. <strong>für</strong> die<br />

Fußböden von Physik-Fachräume andere Anforderungen als <strong>für</strong> Chemie-Fachräume.<br />

Für Fußböden im Handbereich um Experimentierstände, an denen mit berührungsgefährlichen<br />

Wechselspannungen gearbeitet wird <strong>und</strong> die einen Schutz sowohl<br />

gegen direktes als auch indirektes Berühren verlangen, gelten zusätzliche<br />

Anforderungen, die unter 6. Festlegungen zu elektrischen Installationen von Fachräumen<br />

dargestellt sind.<br />

Fußböden sind von Stolperstellen frei zu halten.<br />

Zu vermeiden sind z. B. vorstehende Türpuffer oder -feststeller, nicht bündig liegende<br />

Abdeckungen von Abflüssen, lose liegende Schuhabstreifermatten.<br />

Füße <strong>und</strong> Streben von <strong>Einrichtung</strong>en sowie Leitungsanschlüsse sind so anzuordnen,<br />

dass keine Stolperstellen entstehen.<br />

(GUV 16.3, Abschnitt 4.2.3.2 / 4.1.1.6 / 4.2.7.3)<br />

Verglasung Verglasungen müssen, gemessen von der Standfläche, bis 2 m Höhe aus Sicherheitsglas<br />

oder Materialien mit mindestens gleichwertigen<br />

Sicherheitseigenschaften bestehen, sodass Schnittverletzungen bei Glasbruch<br />

vermieden werden. Sicherheitsglas o. Ä. ist nicht erforderlich, wenn der Zugang<br />

zur Verglasung erschwert ist.<br />

(GUV 16.3, Abschnitt 4.2.6)<br />

Anmerkung:<br />

Der Zugang gilt als erschwert,<br />

♦ wenn ein mindestens 1 m hohes Geländer mindestens 20 cm vor der Verglasung<br />

vorhanden ist,<br />

♦ bei Fenstern, wenn die Fensterbrüstung mindestens 80 cm hoch <strong>und</strong> die Fensterbank<br />

mindestens 20 cm tief ist,<br />

♦ bei Schränken <strong>und</strong> Vitrinen in Fachnebenräumen z. B. in naturwissenschaftlichen<br />

Vorbereitungs- <strong>und</strong> Sammlungsräumen.<br />

Sicherheitsglas ist Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas (VSG)<br />

gemäß DIN 18 361 Verglasungsarbeiten, Abschnitt 2.2.6.3. Drahtglas ist kein<br />

Sicherheitsglas.<br />

Als Sicherheitsmaßnahme kann auch eine Splitterschutz-Folie über die Scheibe geklebt<br />

werden.<br />

LEU STUTTGART 2000

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