MERKBLATT für Bau und Einrichtung - Feldsieper
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Sicherheitsanforderungen an <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Einrichtung</strong> 23<br />
Anmerkung:<br />
Hinweise zur Rutschfestigkeit der Bodenbeläge sind im Merkblatt „Fußböden in Arbeitsräumen<br />
<strong>und</strong> Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“, GUV 26.18 ausgeführt.<br />
Als Bodenbelag kommt z. B. ein PVC-Belag infrage; der Gumminoppenbelag ist <strong>für</strong> Fahrtische<br />
schlecht geeignet, Teppichböden entsprechen nicht den Anforderungen.<br />
Die Forderung nach Flüssigkeits-Undurchlässigkeit, Fugendichte, Stoffresistenz <strong>und</strong><br />
Belastungsfestigkeit sind Sollbestimmungen, deren Umsetzung von den im jeweiligen<br />
Raum durchgeführten Unterricht abhängig gemacht werden sollte. So gelten z. B. <strong>für</strong> die<br />
Fußböden von Physik-Fachräume andere Anforderungen als <strong>für</strong> Chemie-Fachräume.<br />
Für Fußböden im Handbereich um Experimentierstände, an denen mit berührungsgefährlichen<br />
Wechselspannungen gearbeitet wird <strong>und</strong> die einen Schutz sowohl<br />
gegen direktes als auch indirektes Berühren verlangen, gelten zusätzliche<br />
Anforderungen, die unter 6. Festlegungen zu elektrischen Installationen von Fachräumen<br />
dargestellt sind.<br />
Fußböden sind von Stolperstellen frei zu halten.<br />
Zu vermeiden sind z. B. vorstehende Türpuffer oder -feststeller, nicht bündig liegende<br />
Abdeckungen von Abflüssen, lose liegende Schuhabstreifermatten.<br />
Füße <strong>und</strong> Streben von <strong>Einrichtung</strong>en sowie Leitungsanschlüsse sind so anzuordnen,<br />
dass keine Stolperstellen entstehen.<br />
(GUV 16.3, Abschnitt 4.2.3.2 / 4.1.1.6 / 4.2.7.3)<br />
Verglasung Verglasungen müssen, gemessen von der Standfläche, bis 2 m Höhe aus Sicherheitsglas<br />
oder Materialien mit mindestens gleichwertigen<br />
Sicherheitseigenschaften bestehen, sodass Schnittverletzungen bei Glasbruch<br />
vermieden werden. Sicherheitsglas o. Ä. ist nicht erforderlich, wenn der Zugang<br />
zur Verglasung erschwert ist.<br />
(GUV 16.3, Abschnitt 4.2.6)<br />
Anmerkung:<br />
Der Zugang gilt als erschwert,<br />
♦ wenn ein mindestens 1 m hohes Geländer mindestens 20 cm vor der Verglasung<br />
vorhanden ist,<br />
♦ bei Fenstern, wenn die Fensterbrüstung mindestens 80 cm hoch <strong>und</strong> die Fensterbank<br />
mindestens 20 cm tief ist,<br />
♦ bei Schränken <strong>und</strong> Vitrinen in Fachnebenräumen z. B. in naturwissenschaftlichen<br />
Vorbereitungs- <strong>und</strong> Sammlungsräumen.<br />
Sicherheitsglas ist Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas (VSG)<br />
gemäß DIN 18 361 Verglasungsarbeiten, Abschnitt 2.2.6.3. Drahtglas ist kein<br />
Sicherheitsglas.<br />
Als Sicherheitsmaßnahme kann auch eine Splitterschutz-Folie über die Scheibe geklebt<br />
werden.<br />
LEU STUTTGART 2000