MERKBLATT für Bau und Einrichtung - Feldsieper
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Sicherheitsanforderungen an <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Einrichtung</strong> 37<br />
Steckdosen Speisepunkte (Steckdosen) außerhalb von Experimentierständen, die zum Experimentieren<br />
bestimmt sind, müssen den <strong>für</strong> Experimentierstände geltenden Forderungen<br />
(zentrales Schaltgerät NOT-AUS-<strong>Einrichtung</strong>, FI-Schutzschalter) genügen<br />
<strong>und</strong> mit dem Hinweis „Für Experimentierzwecke geeignet“ gekennzeichnet sein.<br />
(DIN VDE 0100 Teil 723, Abschnitt 6;<br />
DIN VDE 0105 Teil 12, Abschnitt 4.2.4)<br />
Anmerkung:<br />
Dies ist erforderlich, um andere Steckdosen, z. B. <strong>für</strong> Reinigungsgeräte, unabhängig von<br />
den unterrichtsbezogenen Sicherheitseinrichtungen, insbesondere der zentralen Abschaltung,<br />
betreiben zu können.<br />
Fußböden um<br />
Experimentierstände<br />
Um Experimentierstände sollte der Fußboden isolierend nach DIN VDE 0100 Teil<br />
410 ausgeführt sein.<br />
(DIN VDE 0100 Teil 723, Abschnitt 7)<br />
Anmerkung:<br />
Nach DIN VDE 0100 Teil 410 darf der Widerstand von isolierenden Fußböden <strong>und</strong> isolierenden<br />
Wänden an keiner Stelle die folgenden Werte unterschreiten:<br />
− 50 Kiloohm, wenn die Nennspannung 500 V Wechselspannung oder 750 V<br />
Gleichspannung nicht überschreitet,<br />
− 100 Kiloohm, wenn die Nennspannung 500 V Wechselspannung oder 750 V Gleichspannung<br />
überschreitet.<br />
Werden diese Widerstandswerte nicht erreicht, so gelten die Fußböden als fremde leitfähige<br />
Teile. Bei solchen Böden (z. B. Stein- oder Keramikfußboden) kann als zusätzliche<br />
Schutzmaßnahme eine isolierende Matte nach DIN 57 680, Teil 1 verwendet werden.<br />
Beispiele <strong>für</strong> einen isolierenden Bodenbelag:<br />
PVC, Linoleum<br />
Linoleum ist allerdings <strong>für</strong> Chemie-Fachräume weniger geeignet, er ist nicht säurebeständig.<br />
Prüffrist Elektrische Anlagen <strong>und</strong> ortsfeste Betriebsmittel sind mindestens alle 4 Jahre<br />
durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.<br />
Nicht ortsfeste elektrische Anlagen, Anschlussleitungen mit Steckern sowie Verlängerungs-<br />
<strong>und</strong> Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen, so weit<br />
sie benutzt werden, sind mindestens alle 12 Monate durch eine Elektrofachkraft<br />
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.<br />
(GUV 2.10 § 5, UVV)<br />
Anmerkung:<br />
Bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte kann die Prüfung der nicht ortsfesten elektrische<br />
Anlagen auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person vorgenommen werden.<br />
Bei geringer Fehlerquote kann die Prüffrist der nicht ortsfesten Anlagen auf 2 Jahre verlängert<br />
werden.<br />
Lehrer an beruflichen Schulen mit dem Fachgebiet Elektrotechnik können die Prüfung als<br />
Elektrofachkraft vornehmen.<br />
LEU STUTTGART 2000