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LE-2-2016

LOGISTIK express Fachzeitschrift

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HANDEL<br />

Der Handel wird zum Schrottplatz<br />

Das neue Elektrogesetz (ElektroG) nimmt Hersteller von Elektrogeräten hierzulande<br />

in die Pflicht, sich um die Entsorgung ausgedienter Ware zu kümmern. Ab<br />

Ende Juli ist auch der Handel mit in der Verantwortung: Wer mehr als 400 Quadratmeter<br />

Verkaufs- oder Lagerfläche unterhält, muss Rücknahmestellen für Altgeräte<br />

anbieten, selbst wenn diese nicht bei ihm erworben wurden. Das stellt vor<br />

allem Online- und Versandhändler vor große Herausforderungen. AUTOR: BIJAN PEYMANI<br />

BIJAN PEYMANI<br />

OLIVER PROTHMANN<br />

Präsident des Bundesverbandes<br />

Onlinehandel<br />

Seit mehr als zehn Jahren gilt in Deutschland<br />

eine Registrierungspflicht für Hersteller<br />

und Importeure von Elektro- und<br />

Elektronikgeräten. Ohne eine entsprechende<br />

Anzeige bei der Stiftung Elektro-Altgeräte<br />

Register (EAR) in Fürth dürfen sie diese<br />

Produkte hierzulande weder präsentieren<br />

noch verkaufen oder anderweitig vertreiben.<br />

Die EAR erfasst unter anderem die in Verkehr<br />

gebrachten Mengen an Elektrogeräten und<br />

sorgt neben der Abholung von Altgeräten<br />

dafür, dass öffentlich genügend Sammelcontainer<br />

bereitstehen.<br />

Das neue Gesetz nimmt nun erstmals auch<br />

die Händler in die Pflicht und stellt sie damit<br />

auch vor eine große logistische Aufgabe. Vor<br />

allem gegen die mit der Novelle einhergehende<br />

oder zumindest als solche empfundene<br />

Diskriminierung einzelner Vertriebswege laufen<br />

die zuständigen Branchenverbände Sturm. So<br />

müssen zwar sowohl stationäre als auch Online-<br />

und Versandhändler mit Ablauf der Übergangsfrist<br />

am 24. Juli <strong>2016</strong> in Deutschland umfangreichen<br />

Melde- und Informationspflichten<br />

nachkommen. Doch im Einzelhandel reicht<br />

es aus, für die Elektroaltgeräte von Kunden<br />

entsprechende Rückgabemöglichkeiten im<br />

Ladengeschäft vorzuhalten. Online- und Versandhändler<br />

hingegen müssen Verbrauchern<br />

ein Netz von bundesweit mindestens 1.500<br />

bis 2.000 Rückgabestellen anbieten“, betont<br />

Sebastian Schulz, Leiter Rechtspolitik & Datenschutz<br />

beim Bundesverband E-Commerce<br />

und Versandhandel Deutschland (bevh) in<br />

Berlin. Als Konsequenz erwartet Schulz „marktbereinigende<br />

Effekte zulasten der Anbietervielfalt“.<br />

Bereits heute haben sich Online- und Versandhändler,<br />

die Elektrogeräte ins EU-Ausland<br />

verkaufen, in jedem Land einzeln zu registrieren.<br />

Dort werden sie dann als „Hersteller nach<br />

Elektroaltgerätegesetz“ behandelt. Die Registrierung<br />

müssen sie in Eigenregie oder über<br />

einen Bevollmächtigten in der Landessprache<br />

vornehmen, jährlich an das betreffende Land<br />

gelieferte Mengen an Elektrogeräten melden<br />

und auf Verlangen des entsprechenden Registers<br />

Altgeräte entsorgen lassen. Eine direkte<br />

Rücknahme entsteht im Ausland nicht.<br />

„Alles in allem bedeutet es für einen europaweit<br />

verkaufenden Händler, unabhängig<br />

von der Menge, einen Kostenaufwand von<br />

mehreren 10.000 Euro“, rechnet Oliver Prothmann,<br />

Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel<br />

(BVOH) in Berlin, vor. Mit der Novelle<br />

des ElektroG kommen für den gesamten<br />

Handel hierzulande weitere Belastungen<br />

hinzu. Dabei bezweifeln Experten durchaus,<br />

dass das Gesetz das gesteckte Ziel erreicht,<br />

mehr Elektroschrott dem hiesigen Kreislauf der<br />

Wiederverwertung zuzuführen.<br />

12 LOGISTIK EXPRESS 2/<strong>2016</strong>

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