LE-2-2016
LOGISTIK express Fachzeitschrift
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RÜCKNAHMEPFLICHT<br />
Nach Wahrnehmung von bevh-Jurist<br />
Schulz glaubt „nicht einmal der<br />
Gesetzgeber selbst wirklich an eine<br />
signifikante Steigerung der Recycling-Quote“.<br />
Ärgerlich sei zudem,<br />
dass die neuen Vorgaben des ElektroG<br />
teilweise im Widerspruch zu bestehenden<br />
Normen des Kreislaufwirtschaftsrechts<br />
stünden: „So wird das Recht des<br />
Händlers, die Annahme beschädigter<br />
oder verunreinigter Elektroaltgeräte<br />
ablehnen zu können, infolge seiner<br />
parallel bestehenden allgemeinen<br />
Pflichten als Abfallbesitzer regelmäßig<br />
ins Leere laufen.“<br />
SEBASTIAN SCHULZ<br />
wand antun, um E-Schrott und Gefahrgut<br />
quer durch die Republik zu<br />
versenden“, wie Prothmann illustriert.<br />
Doch selbst wenn Verbraucher ihre<br />
neuen Rechte ab Ende Juli nicht nutzen,<br />
müssen alle Händler Vorsorge<br />
treffen. Für Schulz steht das „ressourcenaufwändige<br />
und kostspielige Rücknahmesystem<br />
außer Verhältnis“. Wie<br />
zum Beleg beobachtet Andrea Menz,<br />
beim EAR Leiterin Recht, dass die Anforderungen<br />
aus der Novelle des ElektroG<br />
selbst sechs Monate nach Inkrafttreten<br />
„erst sehr langsam in den Fokus<br />
der Verpflichteten rücken“.<br />
Handel in der Rücknahmepflicht.<br />
Ab dem 24. Juli <strong>2016</strong><br />
ist in Deutschland erstmals<br />
auch der Handel unter bestimmten<br />
Bedingungen zur Rücknahme von<br />
Elektroaltgeräten verpflichtet. Betroffen<br />
sind stationäre Händler mit<br />
einer Verkaufs- sowie Online-Händler<br />
mit einer Lager- und Versandfläche<br />
für Elektro- und Elektronikgeräte von<br />
mehr als 400 Quadratmetern. Die<br />
Rücknahmepflicht besteht beim<br />
Kauf eines neuen Produkts für eines<br />
gleicher Geräteart beziehungsweise<br />
unabhängig davon für<br />
Geräte, deren äußere Abmessung<br />
nicht mehr als 25 Zentimeter beträgt.<br />
Die Grundlage bildet eine Novelle<br />
des Gesetzes über das Inverkehrbringen,<br />
die Rücknahme und die<br />
umweltverträgliche Entsorgung von<br />
Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)<br />
vom 24. Oktober 2015. Für die<br />
Einrichtung der Rücknahmestellen<br />
sowie deren Anzeige bei der zuständigen<br />
Stiftung Elektro-Altgeräte<br />
Register (EAR) sah das Gesetz eine<br />
neunmonatige Übergangsfrist vor.<br />
Ziel der Neuregelung ist es, die Recycling-Quote<br />
zu erhöhen.[BP]<br />
Mit Blick auf die Recycling-Quote hält<br />
BVOH-Präsident Prothmann eine „Zersplitterung<br />
der Rückgabewege“ für<br />
wahrscheinlich. Verbraucher, die ihren<br />
alten Toaster bislang zu einem Wertstoffhof<br />
gebracht hätten, würden ihn<br />
künftig auf ihre nächste Einkaufstour<br />
mitnehmen und im Laden lassen. Bisher<br />
aber bleiben die Rückgabefälle überschaubar.<br />
Großgeräte wie Geschirrspüler<br />
oder Waschmaschinen wurden<br />
und werden von den Händlern bei der<br />
Anlieferung des Neugeräts – oft als Serviceleistung<br />
– ohnehin mitgenommen<br />
und entsorgt.<br />
Es ist zudem zweifelhaft, ob sich Online-Kunden<br />
in großer Zahl „den Auf-<br />
Es würden Pflichten auf die Händler<br />
umgelegt, ohne sie für Personal-, Verwaltungs-<br />
und Kostenaufwand zu<br />
entschädigen, beklagt Gerald Brietzke,<br />
bei der Einkaufsgemeinschaft Expert<br />
Abteilungsleiter Technik & Service,<br />
stellvertretend für die Branche. Doch<br />
es entsteht noch ein anderes Problem:<br />
„Gerade EU-Importe aus Fernost<br />
genügen regelmäßig weder den europäischen<br />
Produktstandards, noch<br />
kommen Händler ihren gesetzlichen<br />
Pflichten zur Lizensierung oder Rücknahme<br />
nach“, moniert Schulz, „der<br />
bevh steht mit der EU-Kommission im<br />
engen Austausch, um der darüber<br />
entstehenden Wettbewerbsverzerrung<br />
endlich ein Ende setzen.“ [BP]<br />
Altgeräte-Rücknahme<br />
Lieber Kunde,<br />
Sie sind nach dem Elektround<br />
Elektronikgesetz dazu<br />
verpflichtet, Elektro-Altgeräte<br />
ordnungsgemäß und getrennt<br />
vom Hausmüll zu entsorgen.<br />
Wir helfen Ihnen dabei:<br />
Altbatterien und Altakkumulatoren, die dem Gerät<br />
entnommen werden, können getrennt hier abgegeben<br />
werden.<br />
Alte Elektrogeräte nehmen wir bei Neukauf eines gleichartigen<br />
Gerätes ab und entsorgen diese ordnungsgemäß.<br />
Elektro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal<br />
25 cm nehmen wir auch ohne Neukauf zur fachgerechten<br />
Entsorgung an.<br />
Hinweise:<br />
Persönliche Daten auf Altgeräten sind vor Abgabe eigenverantwortlich zu löschen.<br />
Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und<br />
Elektronikgeräten (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern)<br />
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