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LE-2-2016

LOGISTIK express Fachzeitschrift

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RÜCKNAHMEPFLICHT<br />

Nach Wahrnehmung von bevh-Jurist<br />

Schulz glaubt „nicht einmal der<br />

Gesetzgeber selbst wirklich an eine<br />

signifikante Steigerung der Recycling-Quote“.<br />

Ärgerlich sei zudem,<br />

dass die neuen Vorgaben des ElektroG<br />

teilweise im Widerspruch zu bestehenden<br />

Normen des Kreislaufwirtschaftsrechts<br />

stünden: „So wird das Recht des<br />

Händlers, die Annahme beschädigter<br />

oder verunreinigter Elektroaltgeräte<br />

ablehnen zu können, infolge seiner<br />

parallel bestehenden allgemeinen<br />

Pflichten als Abfallbesitzer regelmäßig<br />

ins Leere laufen.“<br />

SEBASTIAN SCHULZ<br />

wand antun, um E-Schrott und Gefahrgut<br />

quer durch die Republik zu<br />

versenden“, wie Prothmann illustriert.<br />

Doch selbst wenn Verbraucher ihre<br />

neuen Rechte ab Ende Juli nicht nutzen,<br />

müssen alle Händler Vorsorge<br />

treffen. Für Schulz steht das „ressourcenaufwändige<br />

und kostspielige Rücknahmesystem<br />

außer Verhältnis“. Wie<br />

zum Beleg beobachtet Andrea Menz,<br />

beim EAR Leiterin Recht, dass die Anforderungen<br />

aus der Novelle des ElektroG<br />

selbst sechs Monate nach Inkrafttreten<br />

„erst sehr langsam in den Fokus<br />

der Verpflichteten rücken“.<br />

Handel in der Rücknahmepflicht.<br />

Ab dem 24. Juli <strong>2016</strong><br />

ist in Deutschland erstmals<br />

auch der Handel unter bestimmten<br />

Bedingungen zur Rücknahme von<br />

Elektroaltgeräten verpflichtet. Betroffen<br />

sind stationäre Händler mit<br />

einer Verkaufs- sowie Online-Händler<br />

mit einer Lager- und Versandfläche<br />

für Elektro- und Elektronikgeräte von<br />

mehr als 400 Quadratmetern. Die<br />

Rücknahmepflicht besteht beim<br />

Kauf eines neuen Produkts für eines<br />

gleicher Geräteart beziehungsweise<br />

unabhängig davon für<br />

Geräte, deren äußere Abmessung<br />

nicht mehr als 25 Zentimeter beträgt.<br />

Die Grundlage bildet eine Novelle<br />

des Gesetzes über das Inverkehrbringen,<br />

die Rücknahme und die<br />

umweltverträgliche Entsorgung von<br />

Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)<br />

vom 24. Oktober 2015. Für die<br />

Einrichtung der Rücknahmestellen<br />

sowie deren Anzeige bei der zuständigen<br />

Stiftung Elektro-Altgeräte<br />

Register (EAR) sah das Gesetz eine<br />

neunmonatige Übergangsfrist vor.<br />

Ziel der Neuregelung ist es, die Recycling-Quote<br />

zu erhöhen.[BP]<br />

Mit Blick auf die Recycling-Quote hält<br />

BVOH-Präsident Prothmann eine „Zersplitterung<br />

der Rückgabewege“ für<br />

wahrscheinlich. Verbraucher, die ihren<br />

alten Toaster bislang zu einem Wertstoffhof<br />

gebracht hätten, würden ihn<br />

künftig auf ihre nächste Einkaufstour<br />

mitnehmen und im Laden lassen. Bisher<br />

aber bleiben die Rückgabefälle überschaubar.<br />

Großgeräte wie Geschirrspüler<br />

oder Waschmaschinen wurden<br />

und werden von den Händlern bei der<br />

Anlieferung des Neugeräts – oft als Serviceleistung<br />

– ohnehin mitgenommen<br />

und entsorgt.<br />

Es ist zudem zweifelhaft, ob sich Online-Kunden<br />

in großer Zahl „den Auf-<br />

Es würden Pflichten auf die Händler<br />

umgelegt, ohne sie für Personal-, Verwaltungs-<br />

und Kostenaufwand zu<br />

entschädigen, beklagt Gerald Brietzke,<br />

bei der Einkaufsgemeinschaft Expert<br />

Abteilungsleiter Technik & Service,<br />

stellvertretend für die Branche. Doch<br />

es entsteht noch ein anderes Problem:<br />

„Gerade EU-Importe aus Fernost<br />

genügen regelmäßig weder den europäischen<br />

Produktstandards, noch<br />

kommen Händler ihren gesetzlichen<br />

Pflichten zur Lizensierung oder Rücknahme<br />

nach“, moniert Schulz, „der<br />

bevh steht mit der EU-Kommission im<br />

engen Austausch, um der darüber<br />

entstehenden Wettbewerbsverzerrung<br />

endlich ein Ende setzen.“ [BP]<br />

Altgeräte-Rücknahme<br />

Lieber Kunde,<br />

Sie sind nach dem Elektround<br />

Elektronikgesetz dazu<br />

verpflichtet, Elektro-Altgeräte<br />

ordnungsgemäß und getrennt<br />

vom Hausmüll zu entsorgen.<br />

Wir helfen Ihnen dabei:<br />

Altbatterien und Altakkumulatoren, die dem Gerät<br />

entnommen werden, können getrennt hier abgegeben<br />

werden.<br />

Alte Elektrogeräte nehmen wir bei Neukauf eines gleichartigen<br />

Gerätes ab und entsorgen diese ordnungsgemäß.<br />

Elektro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal<br />

25 cm nehmen wir auch ohne Neukauf zur fachgerechten<br />

Entsorgung an.<br />

Hinweise:<br />

Persönliche Daten auf Altgeräten sind vor Abgabe eigenverantwortlich zu löschen.<br />

Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und<br />

Elektronikgeräten (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern)<br />

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